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Probleme mit Euro-6-Fahrzeugen

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23.03.2023 13:11
avatar  scar2
#76 RE: Dieselskandal bei Fiat!
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Fahrexperte

Im Moment befürchte ich eher Nachteile bei einer erfolgreichen Klage, wenn sie auf Kaufrückabwicklung hinauslaufen soll.
Vom damaligen Kaufpreis wird eine Nutzungsentschädigung abgezogen. Für das was bleibt bekommt man heute kein Wohnmobil mehr.
Von inzwischen selbst durchgeführten Individualisierungen mal ganz abgesehen, die werden garantiert nicht wertsteigernd bewertet.

Gruß
Herbert

Sunlight T69L (2019)

Forumspate

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23.03.2023 15:34 (zuletzt bearbeitet: 23.03.2023 15:35)
avatar  Bärla
#77 RE: Dieselskandal bei Fiat!
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Fahrkönner

Zur Berechnung der Nutzungsentschädigung hab ich hier auf die Schnelle was gefunden.
Mit der dort angegeben Formel würden bei uns 3500 EUR abgezogen. Wenn man zusätzlich bedenkt, dass unser Wohnmobil Neu nun locker 12000 EUR mehr kostet und wir schon einiges dort an Zubehör reingesteckt haben, lohnt eine Rückabwicklung für uns absolut nicht.

Viele Grüße, Lars
Forumspate

Carado V337

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23.03.2023 16:25
avatar  Dieselrunner ( gelöscht )
#78 RE: Dieselskandal bei Fiat!
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Dieselrunner ( gelöscht )

Es dürfte insgesamt spannend bleiben .

https://www.tagesschau.de/wirtschaft/tec...lation-101.html

Gruß Dieselrunner


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23.03.2023 17:10 (zuletzt bearbeitet: 23.03.2023 17:11)
avatar  scar2
#79 RE: Dieselskandal bei Fiat!
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Fahrexperte

Ist doch klar, was nicht verboten ist, ist machbar.
Da das Verbot der Thermofenster erst jetzt bestätigt wurde, hat die Autoindustrie sie in Funktion gelassen.
Das KBA ist von der Autoindustrie gesteuert und fühlt sich jetzt erst gewarnt durch das EuGH Urteil. Ernst wird es erst wenn das BGH das Urteil umsetzt

Gruß
Herbert

Sunlight T69L (2019)

Forumspate

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03.08.2023 09:37
avatar  Holger
#80 RE: Dieselskandal bei Fiat!
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Fahrer

Das Jahr 2023 nähert sich langsam aber sicher dem Ende, wo man noch eine Klage einreichen könnte.
Das Urteil vom 8.05.23 sagt ja das auch eine fahrlässige Installation des Thermofensters einen Schadenersatz begründet.

Nur stelle ich mir wieder die Frage, was ich für einen Schaden erlitten habe??
Ich kann zumindest keinen finanziellen Schaden erkennen, eine Rückabwicklung kommt nicht in Betracht, aus Gründen wie sie hier schon einige ausgeführt haben.

Eine finanzielle Entschädigung ist sicher nicht zu erwarten, der Wiederverkaufswert ist nicht eingebrochen, ein Fahrverbot ist sehr unrealistisch, da müsste ja erstmal vom KBA eine Aufforderung zu einer Nachbesserung kommen.

Der Weg zum Anwalt ist wieder ein zeitlicher Aufwand wo ich keine Lust drauf habe.

Ich denke es wird nichts mehr passieren und ich erspare mir den Ärger mit der Klage.
Den einzigen denen es auf jeden Fall was nützt sind die RA.

Wie seht Ihr das, die sich mit einer Klage beschäftigen oder die eine am laufen haben??

VG Holger

Sunlithe T 68, 2019


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