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Auflastung Light Chassis

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06.08.2024 16:00
#136 RE: Auflastung Light Chassis
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Fahrer

Zitat von Ichibando im Beitrag #131
Bitte bei Preisangaben immer das Ausführungsjahr angeben. Ich habe in 2022 bei CS aufgelastet und da wurde ein Auflastung auf 4t mit Original Fiat Felgen (1t Traglast) bereits kategorisch abgelehnt. Auch eine GS (Hymer) Anfrage ergab das Gleiche. Was davor war und seit wann (die Gunst der frühen Auflastung ), ist für heutige Auflastinteressenten irrelevant es sei denn man findet ein TÜV Ing. der beide Augen zudrückt. Die Großen machen es nach meinem Kenntnisstand nicht mehr.


Hatte mich missverständlich ausgedrückt. Mir ging es um den Zeitpunkt der 4t Auflastungen bei GS & CS mit Fiat-Felgen.
Vielleicht lässt sich so auch ein Breakpoint für die Umstellung der Auflastung auf Felgen mit Gutachten ermitteln.
Laut CS hat der OEM die Auflastung mit Original -Felgen untersagt.

Gruß Ichibando

Unterwegs mit einem Sunlight T67S (T338) 140 PS BJ 2020 Aufgelastet auf 4.0t

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06.08.2024 20:20
avatar  Torsten
#137 RE: Auflastung Light Chassis
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Fahrexperte

Aktuelles Update von der Werkstatt:

Der TÜV war heute hier und hat sich alles genau angeschaut.
Bei Ihrem Fahrzeug brauchen Sie andere Felgen und Reifen (Reifen jünger 3 Jahre), dann klappt es mit der Auflastung 4,09to und einer HA-Last von 2,24to.


Das mit den "jungen" Reifen ist ja wieder was Neues.
Ist zwar ärgerlich, weil die aktuellen Reifen noch sehr gut im Futter stehen, aber langfristig wollte ich eh auf Allwetter/Ganzjahresreifen wechseln. Also heißt es nun neue Felgen MIT Reifen zu kaufen.
Ramto hat Sommerurlaub und da habe ich die gleiche Felge bei einem Olinehändler gefunden. (BORBET CWD)
Nun kommt aber die Crux mit den Reifen.
Für die Felge wird mit der entsprechenden Traglast dort nur der Falken, der Kumho, und der Vredestein angeboten.
Letzterer ist sündhaft teuer......Gibt es Erfahrungen mit Falken und Kumho, wo die Werte wie Rollwiderstand, Nasshaftung und Geräuschemission nicht schlechter wie die vom Vredestein sind?

Lieben Gruß von der Ostseeküste....Torsten
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Seit dem 26.10.2022 sind wir mit unserem ganzen Stolz "Jonathan" (T447) glücklich unterwegs.
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06.08.2024 20:54
avatar  Grisu
#138 RE: Auflastung Light Chassis
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Fahrkönner

Hallo Torsten,

schade das Ramto Sommerpause hat und du wahrscheinlich die Felgen/Reifen sofort haben möchtest 😜 kann ich verstehen das du wo anders suchst. Geht mir auch so, hat man sich was ausgesucht…… sofort haben ich will 🤣, gerade jetzt 😔😉
Aber nicht vergessen, sollten es 18“ Felgen werden brauchst du eine Kotflügelverbreiterung, hätte bei Ramto.de irgendwas um die 270,-€ gekostet. Ich hab sie mir vorher bei Amazon bestellt und selbst angebracht, total einfach. Diesen Tipp habe ich von Capronfreunde.de 😂

EZ-Lip Flares Radlaufleisten Kotflügel Verbreiterungen Fender aus Gummi https://amzn.eu/d/8HCtccU

Grüße von Julia und Walter aus dem westlichsten Kreis Deutschlands

Sunlight T68 Adventure Edition

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06.08.2024 21:03
avatar  Torsten
#139 RE: Auflastung Light Chassis
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Fahrexperte

Hallo Walter,

Ich werde bei 16 Zoll bleiben.
Dennoch danke für die Tipps und Hinweise!

Lieben Gruß von der Ostseeküste....Torsten
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06.08.2024 22:31 (zuletzt bearbeitet: 06.08.2024 22:31)
avatar  Torsten
#140 RE: Auflastung Light Chassis
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Fahrexperte

Habe jetzt ein gutes Angebot mit dem Continental VanContact Camper 225/75 R16C gefunden.
Der ist hier im Forum meines Erachtens schon häufiger erwähnt worden.
Gut oder eher nicht so gut?

Lieben Gruß von der Ostseeküste....Torsten
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07.08.2024 06:45
#141 RE: Auflastung Light Chassis
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Fahrkönner

Moin Torsten,

fahre den Reifen mit der Borbert 16" Felge sein einem Jahr ( ca. 18tsd Km ) und bin sehr zufrieden. Habe das Gefühl, dass der Grip besser ist, wie bei den alten Conti Sommerreifen. Leise ist er auch, also passt alles.

viele Grüße

Wolfgang

Sunlight T68 Modell 2019

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07.08.2024 06:53
avatar  Torsten
#142 RE: Auflastung Light Chassis
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Fahrexperte

Guten Morgen Wolfgang.

danke für dein Statement!
Ist das zufällig die schwarze Borbet, denn die hätte ich dann in der Kombi.
Zudem sind Felge als auch der Reifen bestens für die Auflastung geeignet.
Hast du vielleicht ein Bild??

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07.08.2024 07:50
#143 RE: Auflastung Light Chassis
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Fahrkönner

Moin,

Sunlight T68 (5)

hier ein paar Bilder.

viele Grüße

Wolfgang

Sunlight T68 Modell 2019

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07.08.2024 09:19
avatar  Torsten
#144 RE: Auflastung Light Chassis
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Fahrexperte

Super Wolfgang, vielen Dank für den Link!

Gefällt mir und ist genau DAS, was ich in meinem Kopf vorschweben habe.
Und dein Urteil bzgl. der Reifen bestätigt meine Meinung zudem.
Für beides liegt eine ABE vor, was einer Auflastung -bei einem strengen Prüfer- nicht entgegen stehen sollte.
Dann werde ich die "Teile" mal heute Nachmittag/Abend bestellen.
VIELEN DANK!!!

Lieben Gruß von der Ostseeküste....Torsten
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07.08.2024 12:05 (zuletzt bearbeitet: 07.08.2024 12:06)
avatar  Andy
#145 RE: Auflastung Light Chassis
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Admin

Für die 3Jahres-Aussage gibt es aber keine rechtliche Grundlage. Es gibt überhaupt keine Altersbegrenzung bei Reifen, die einzige Stelle wo das Reifenalter überhaupt eine Rolle spielt, sind Anhängerreifen bei der 100 km/h-Zulassung - aber selbst da kann man Reifen älter als 6 (!) Jahre weiterfahren - man darf nur nicht mehr schneller als 80 fahren.
Die 6 Jahre sind dann auch eine Empfehlung für einen Reifenwechsel - aber mehr auch nicht.

Die Reifen müssen für die Auflastung den passenden Tragindex haben - sonst nix anderes als ohne Auflastung.

Natürlich müssen die Reifen prinzipiell in Ordnung sein (genügend Profil und keine sichtbaren Beschädigungen).

     Andy      

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07.08.2024 12:22
avatar  Torsten
#146 RE: Auflastung Light Chassis
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Fahrexperte

So, mal "kurz" die Wunschfelgen samt Reifen in der Mittagspause bestellt.

Frage an die Erfahrungsträger... Die jeweilige ABE/ECE lade ich mir dann runter und gebe die mit in die Werkstatt, dass die dann diese bei der Abnahme durch TÜV/DEKRA vorlegen können oder ist das nicht notwendig?
Grundsätzlich sind die Felgen/Reifen ja nicht eintragungspflichtig, aber für die gewünschte Auflastung, insbesondere in Bezug auf die HA-Auflastung.

Lieben Gruß von der Ostseeküste....Torsten
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07.08.2024 12:24
avatar  Torsten
#147 RE: Auflastung Light Chassis
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Fahrexperte

Zitat von Andy im Beitrag #145
Für die 3Jahres-Aussage gibt es aber keine rechtliche Grundlage. Es gibt überhaupt keine Altersbegrenzung bei Reifen, die einzige Stelle wo das Reifenalter überhaupt eine Rolle spielt, sind Anhängerreifen bei der 100 km/h-Zulassung - aber selbst da kann man Reifen älter als 6 (!) Jahre weiterfahren - man darf nur nicht mehr schneller als 80 fahren.
Die 6 Jahre sind dann auch eine Empfehlung für einen Reifenwechsel - aber mehr auch nicht.

Die Reifen müssen für die Auflastung den passenden Tragindex haben - sonst nix anderes als ohne Auflastung.

Natürlich müssen die Reifen prinzipiell in Ordnung sein (genügend Profil und keine sichtbaren Beschädigungen).


Das mag und wird alles stimmen...ABER wie hier im Forum vielfach bestätigt, wird es dann evtl. "der liebe Gott" von DEKRA oder TÜV nicht abnehmen, ob berechtigt oder unberechtigt.
Und ganz ehrlich......ICH bin da eher der bequeme Typ, der weder Streit sucht noch Lust hat dann verschienene Stationen abzulaufen. Ich gebe das Mobil unfertig ab, und bekomme ein fertiges und abgenommenes Fahrzeug zurück.
In meinem Fall wollte ich ja dann "später" eh auf Ganzjahresreifen umtauschen, nun wird es halt ein wenig früher.

Lieben Gruß von der Ostseeküste....Torsten
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07.08.2024 16:06
avatar  Sahra85
#148 RE: Auflastung Light Chassis
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Fahrkönner

Hallo Thorsten,
ich würde daß nicht akzeptieren, da für mich der Ingenieur seine eigene regeln aufstellt.
Gerichtlich ist festgelegt worden, dass 2-3 Jahre alte Reifen als neu eingestuft werden.
Bei mir wollte ein KÜS Ingenieur meine Luftfederung nicht eintragen, da bin ich zum TÜV gegangen, kein Problem damit.
Gruß Rolf

Forumspate
Adria 670DL, 4,4t, Bj 2024

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07.08.2024 18:30
#149 RE: Auflastung Light Chassis
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Fahrkönner

Moin,

die ABE würde ich gleich auf dem Beifahrersitz legen. Da Du eine ABE ja immer mitführen muss, kannst Du sie eh gleich ausdrucken und bei Bedarf vorzeigen. Bei der TÜV Prüfung wollte der DEKRA Prüfer nichts weiter sehen. Bei unserem PKW wollte er die ABE der Winterreifen / Alufelge Kombination sehen. Hängt also wohl auch von dem Prüfer ab.

viele Grüße

Wolfgang

Sunlight T68 Modell 2019

Forumspate


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07.08.2024 19:13
avatar  Torsten
#150 RE: Auflastung Light Chassis
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Fahrexperte

Danke Rolf & Wolfgang.

Die "Geschichte" geht noch ein klein wenig weiter.
Ca. 2 Stunden nachdem ich die Kompletträder bestellt und bezahlt hatte, kam neben der Kaufbestätigung auch folgende Mail:

Guten Tag Torsten ............,

Bei Ihrer Bestellung haben sich Rückfragen ergeben.

Handelt es sich bei Ihrem Fahrzeug um ein Wohnmobil oder einer andere Sonderausführung?

Unsere angebotenen Felgen sind grundsätzlich nicht für Wohnmobile oder andere Sonderausführungen zugelassen.

Die Felgen können aber trotzdem für Ihr Fahrzeug kompatibel sein. Bitte wenden Sie sich mit dem TÜV-Gutachten an den TÜV / die Dekra. Dort kann man Ihnen mitteilen, ob die Verwendung bzw. die Zulassung an Ihrem Fahrzeug möglich ist. Das Gutachten haben wir Ihnen in einer separaten E-Mail zugesendet.

Wenn Sie eine Bestätigung erhalten, kann die Bestellung weiter bearbeitet werden. Aufgrund der fehlenden Zulassung benötigen wir jedoch noch eine unterschriebene Verzichtserklärung von Ihnen.

Bitte lassen Sie uns folgende Verzichtserklärung unterschrieben per Fax oder als PDF per Email zukommen:

Bestellnummer 170264790

Hiermit bestätige ich, Torsten Gruber, dass ich auf sämtliche Umtausch- und Reklamationsansprüche verzichte, sofern sie sich auf Eintragungen bzw. Problemen mit Eintragungen beim TÜV/bei der MFK beziehen. Mir ist bewusst, dass Felgen generell nicht für Wohnmobile zugelassen sind und es dafür kein gültiges Gutachten gibt. Ich möchte die Felgen aber trotzdem bestellen.
Ich stimme auch zu, dass ich auf eine Reklamation verzichte, falls es durch den Einbau der Felgen zu Schäden kommt, die auf technische Unterschiede zwischen meinem Fahrzeug und den Fahrzeugen, die im Gutachten genannt werden, zurückzuführen sind. Dies gilt jedoch nicht, wenn die Schäden auf Material- oder Herstellungsfehler seitens des Herstellers zurückzuführen sind.


Ort, Datum:


Unterschrift:

Bitte lassen Sie uns kurzfristig die benötigten Infos zukommen, damit wir Ihre Bestellung schnellstmöglich weiterbearbeiten können.


Na prima... Ich da kurz angerufen und einen recht netten und kompetenten Menschen am Telefon gehabt.
Unterm Strich ist das nur eine Absicherung der Firma, dass die aufgrund einer Nichtabnahme die Dinger zurücknehmen müssen.

Also ich heute Nachmittag mit den Gutachten zum TÜV.
ER: "Da habe ich jetzt keine Zeit für, sie sehen doch was hier los ist".................
ICH: "Würden Sie denn wenigsten mal kurz einen Blick auf die Gutachten werfen und mir sagen, ob da ein Problem erkennbar ist?"
ER: "Was soll ich da sagen? Ich habe das noch nie gemacht und müsste mich da auch erstmal einlesen. Am besten sie gehen rüber zur DEKRA, die können sicherlich weiterhelfen"
ICH: " Ist das ihr ernst?... Dann mal einen schönen Tag".

Rüber zur DEKRA, die eigentlich schon 1 Stunde geschlossen hat. Allerdings standen zwei Prüfer vor der Tür und waren dabei sich zu verabschieden.
ICH: "Moin, ich weiß das sie Feierabend haben, aber könnten Sie mal einen kurzen Blick auf die Gutachten werfen?"
DIE ZWEI: " Klar, um was geht es denn genau?.. Ach Auflastung... Wie hoch denn auf die HA?.. Na bei der Traglast der Felge und des Reifens ist das doch kein Problem. Wenn die Dimension dann noch der original Felge entspricht.. NO PROBLEM".
ICH: "Vielen Dank und schönen Feierabend"

Es ist schon wahnsinnig was sich deutsche Prüfingineure (der vom TÜV) heute alles erlauben können.

Lieben Gruß von der Ostseeküste....Torsten
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