Risse in Dachhaube beim V66
#31 RE: Risse in Dachhaube beim V66
Guten Morgen zusammen,
ich denke schon das die Hauben lackiert wurden.
Was ich schon interessant finde ist die Tatsache das nach der Fahrzeuginspektion gefragt wurde.
Was hat das Fahrzeug mit dem Aufbau zu tun?
Da jetzt schon mehrere Forenmitglieder den Fal beim Händler gemeldet haben müsste eigentlich eine Reaktion seitens der Hersteller folgen.
Einen Werkstatttermin habe ich am 18.7 bekommen.
Dann sollte laut Händler eine Empfehlung von Sunlight vorliegen wie der Schaden behandelt werden soll.
Es bleibt abzuwarten.
Gruß
Uwe
Habe heute die Antwort vom Händler bekommen:
Etrusco hat inzwischen die Kulanzanfragen bearbeitet und leider abgelehnt.
Hier ein Auszug aus der Korrespondenz:
leider müssen wir eine Kostenübernahme im Rahmen der Kulanz bei den Rissen der T-Haube ablehnen, da wir davon ausgehen müssen dass hier zu aggressive Reinigungsmittel, für die Reinigung des Fahrzeugs verwendet wurden.
Wir würden aber empfehlen dass die Risse beim Lackierer ausgebessert und neu lackiert werden.
Seit wann ist normales KFZ Shampoo von Nigrin in die Kategorie agressiv einzuordnen? Überlege wie damit weiter umzugehen ist.
#33 RE: Risse in Dachhaube beim V66
Die Frage ist doch auch, wann der Schaden entstanden bzw. aufgenommen wurde - in der Garantiezeit oder nicht.
Nach der Garantie haben die Hersteller eigentlich immer ein leichtes Spiel - hier muss/sollte der Kunde ja einen entsprechenden Nachweis erbringen bei dem der Hersteller rechtlich verpflichtet werden kann den Schaden zu beheben.
Ein Zusammenschluss von vielen Betroffenen und somit auch eine Möglichkteit für große Pulikation zu haben, wäre schon sehr sinnvoll - allerdings sollte man da auf jeden Fall immer objektiv sein sowie dem Hersteller keine Möglichkeit geben von seiner Seite etwas unternehmen zu können.
Hebe das Thema nochmal hoch
Gibt es da neue Entwicklungen? Könnte das ggf. ein Thema für die Werksbesichtigung sein?
#35 RE: Risse in Dachhaube beim V66
Hallo zusammen,
Habe eine Anwort von Sunlight erhalten.
Mein Händler meines Vertrauens soll einen Kostenvoranschlag erstellen.
Dieser kostet natürlich.
Der KVA geht zu Sunlight und die entscheiden ob bei einem 2020 Modell noch Kulanz gewährt wird,und ein Teil der Kosten übernommen wird.
Es liegt schließlich kein Wasserschaden vor.
Das Risiko das ich auf den Kosten für den KVA sitzen bleibe ist mir zu groß.
Ich werde in der Winterpause die komplette vordere Kante der Dachhaube abschleifen ,neu lackieren und versiegeln.
Soweit so gut.
Gruß
Uwe20240911_162940.jpg - Bild entfernt (keine Rechte)
Ich würde am Ende der Risse ein 3-5mm Löchlein bohren und den Riss mittels Tremel mit einer V Vertiefung versehen. Dann mit 2K Kleber füllen. Erst dann würde ich den weiteren Lackaufbau vornehmen.
Ich kenne das Problem mit Rissen bei Corvette GFK Karosserien und habe mit dem o.b. Verfahren sehr gute Langzeiterfahrungen gemacht.
Hallo Uwe,
Für mich wäre die entscheidende Frage: Soll das Reisemobil irgendwann noch mal verkauft werden?
Wenn Nein, dann steht einer Bastelarbeit nichts entgegen.
Wenn Ja, Finger weg vom Selber machen. Eine "Bastelbude" läßt sich schwer verkaufen (Du bist verpflichtet den (reparieren) Schaden beim Verkauf anzugeben) und dann hast du mit dem Selbermachen kein Geld gespart.
Was soll denn der KVA kosten, da kann es doch nicht um 4stelligen Beträge gehen?!
Außerdem hast du dann einen Beleg wie groß der Schaden wirklich ist. Und man kann dann, wenn der Kulanzantrag abgelehnt wird, abschätzen ob es ein Fall für einen Anwalt werden könnte.
#38 RE: Risse in Dachhaube beim V66
Kulanz bei einem 4 Jahre alten WoMo mit einem RA einzuklagen bzw.. damit rechenbaren Erfolg zu haben halte ich für absolut unrealistisch.
Zwischen Basteln und fachgerechter Reparatur mit ordentlichem Lackaufbau ist schon noch ein Unterschied.
Und dass eine Schönheitsreparatur, denn mehr ist es derzeit nicht, beim Wiederverkauf angegeben werden muss, ist ein Gerücht.
#39 RE: Risse in Dachhaube beim V66
Hallo Winfried,
Der RA kommt ins Spiel wenn es sich um einen Konstruktionfehler handelt.
"Zwischen Basteln und fachgerechter Reparatur mit ordentlichem Lackaufbau ist schon noch ein Unterschied."
Deshalb sag ich ja: nicht selber machen, es sei den man ist beruflich (nachweisbar) "vom Fach".
Sind das wirklich nur Schönheitsreparaturen bei diesem Riss Bild (V66 Treiber) ?
Wenn das nach 4 Jahren unter Schönheitsfehler fällt, bin ich froh das ich in einer Blechbüchse reise, diese Risse in der Außenhaut würden mir persönlich die Freude am Reisemobil nehmen.
Unstrittig ist jedoch, dass bekannte Schäden beim Verkauf angegeben werden müssen, im Kaufvertrag sollten Diese dann auch aufgelistet werden. Die Beurteilung ob es sich um einen reparieren Schönheitsfehler handelt würde ich dem Käufer überlassen. Die Gefahr das hinterher der Käufer mit einem Gutachter wieder bei mir vor der Tür steht, wäre mir für ein paar Euro mehr Verkaufserlös zu hoch. Denn dann kann der Verkäufer auf meine Kosten auf die fachgerechte Repatur bestehen.
Also, wenn irgendwann der Verkauf beabsichtigt ist: Immer fachrechte Reparatur mit Nachweis.
Ich weiß ja nicht, woher Du die Grundlagen beziehst, auf deren Basis Du Deine Ratschläge gibst.
Nichts davon ist bezogen auf den besagten Fall relevant.
Ich möchte Dich hier nicht angreifen oder beleidigen. Aber ich melde mich, wenn es hier unstimmige Aussagen gibt. Evtl. Hat Dir jemand sowas erzählt oder Du bist bei Internet Recherchen irgendwelchen Halbwahrheiten aufgesessen.
Eine fachgerechte Reparatur ist eben fachgerecht oder nicht. Nirgends steht geschrieben, dass der Ausführende einen Befähigungsnachweis benötigt. Fachgerecht ist fachgerecht.
Und was die rechtliche Seite betrifft, … nach vier Jahren ist die Gewährleistung einfach abgelaufen. Schon nach sechs Monaten innerhalb der Gewährleistung beginnt die Beweisumkehr.
Viel Glück denjenigen, die Deinen Vorschlägen folgen, und einem Wohnmobilhersteller einen Produktionsfehler nachweisen wollen.
Die Kosten hierfür gehen mit Anwaltsgebühren, Gebühren für Gutachten und Gegengutachten in die tausenden. Das Risiko trägt erstmal der Wohnmobilbesitzer, sollte er Deinem Rat folgen.
Hallo Winfried,
Deine beiden letzten Kommentare finde ich zunehmend persönlich angreifen und bin das gerade hier im Forum so nicht gewohnt.
Meine Kommentare im Allgemeinen beruhen auf persönlichen Erfahrungen, sachlichen Überlegungen und dem Grundsatz das ein Forum immer nur Denkanstöße für die eigenen Denk- und Entscheidungsfreiheit geben kann.
Hallo,
nach langen Versuchen meines Händlers, ist
meine Reklamation abgelehnt worden.
Der KVA des Lackierers war 1500 Euro.
Ich habe mir bei einem GFK Reparatur Spezialisten Rat eingeholt. Wir haben erst mal die besagten Stellen mit Reparaturlack abgedeckt, damit wir unsere Reise durchführen können. Im Januar wird dann eine Reparatur der Stellen durchgeführt. Da wird man dann sehen ob es nur Lackrisse oder GFK Risse sind.
Bis jetzt ist nichts weiter gerissen, aber wir sind ja in der wärmeren Gegend unterwegs.
@ Testerr
Ich finde die Idee es bei der Werksführung anzusprechen nicht schlecht.
Bist Du denn mit dabei?
Beste Grüße
Peter20240926_130032.jpg - Bild entfernt (keine Rechte)
ja, bisher schon
Zitat von GO360 im Beitrag #37
Hallo Uwe,
Für mich wäre die entscheidende Frage: Soll das Reisemobil irgendwann noch mal verkauft werden?
Wenn Nein, dann steht einer Bastelarbeit nichts entgegen.
Wenn Ja, Finger weg vom Selber machen. Eine "Bastelbude" läßt sich schwer verkaufen (Du bist verpflichtet den (reparieren) Schaden beim Verkauf anzugeben) und dann hast du mit dem Selbermachen kein Geld gespart.
Was soll denn der KVA kosten, da kann es doch nicht um 4stelligen Beträge gehen?!
Außerdem hast du dann einen Beleg wie groß der Schaden wirklich ist. Und man kann dann, wenn der Kulanzantrag abgelehnt wird, abschätzen ob es ein Fall für einen Anwalt werden könnte.
Ich möchte solche halbweise Rechtsberatung nicht in einem Forum lesen, dazu würde ich mich eher ins Jura forum begeben.
Bitte keinen Streit und nicht so sehr ins persönliche gehen - bin ich von Euch beiden nicht gewohnt!
Zitat
Schon nach sechs Monaten innerhalb der Gewährleistung beginnt die Beweisumkehr.
Nur damit sich das niemand falsch merkt: diese Aussage ist veraltet, inzwischen gelten 12 Monate bis zur Beweisumkehr.
In diesem Fall würde es aber wahrscheinlich der Hersteller nicht darauf anlegen und auch in den ersten 24 Monaten einfach "gewährleisten" (in Zusammenarbeit mit dem Händler) - nur sind hier ja auch 24 Monate schon lange überschritten.
Jetzt müsste man einen "konstruktiven Mangel" nachweisen - und das ist nur mit sehr hohem Aufwand möglich - insofern ist der Rat es gar nicht erst drauf ankommen zu lassen schon richtig.
Was die "fachgerechte Reparatur" angeht, ist mit einem Fachbetrieb der Nachweis derselben schlicht einfacher zu erbringen, als bei Eigenregie - selbst wenn diese am Ende sogar "fachgerechter" ausgeführt ist. In solchen Dingen zählt Papier leider mehr und im Falle der Eigenarbeiten muss das im Zweifelsfall über ein mehr oder weniger teures Gutachten bewiesen werden - insofern habt Ihr beide ein Stück weit Recht.
Zitat
Wenn das nach 4 Jahren unter Schönheitsfehler fällt, bin ich froh das ich in einer Blechbüchse reise,
Das ist hier aber nicht die Norm - unsere Haube ist 7 Jahre alt und hat keine Risse. Und leider ist auch die Blechbüchse nicht resistent gegen Probleme (da hatten wir auch schon Rostprobleme....) - aber das nur so nebenbei, müssen wir hier nicht vertiefen.
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