Plugin User ignorieren
pid=foxumuserignor1
Version: 0.083
Autor: Mike48
Quelle: https://www.friends-of-xobor.de
Support: https://www.hpm-support.de/t545566f11769190-Plugin-User-ignorieren.html
Vorschriften und deren Handhabung bei Gas-Tank-Flaschen
#31 RE: Größe vom Gaskasten beim 449 / 69L

Leider sehe ich Deine Argumentation falsch Markus.
Bitte, nimm Dir die Mühe, öffne den Link in #48, lese den gesamten Bericht, dann solltest einsehen, das ich nicht unrecht habe.
https://womoo.de/ratgeber/gastankflaschen-rechtslage/

Ich habe mir den Artikel durchgelesen, mir fehlt aber der Bezug zu:
image.png - Bild entfernt (keine Rechte)
Wer sagt das und wo ist das nachzulesen?
Die Links, die der Blogschreiber dort anführt sagen alle was anderes.
Gastankflasche.png - Bild entfernt (keine Rechte)
und dieser komische "Gasverein", der mich sehr stark an die GEZ erinnert, versucht mit allen Mitteln seine Stellung zu behaupten. In einem der verlinkten Seiten wird sogar von "Organisierter Kriminalität" gesprochen.
Gastankflasche 02.png - Bild entfernt (keine Rechte)
Ich weiß nicht, wo das noch alles hinführen soll. Da mischen wieder mal viel zu viele mit, die ein Stück vom Kuchen haben wollen. Ich werde mir einen Betrieb suchen, der die Gastankflasche als solche erkennt, sie ins gelbe Heft einträgt und mir die Anlage regelmäßig prüft. Wenn der dann 500km entfernt ist, wird das halt immer ein Ausflugsziel.
Marcus
"Ich stand eben auf der Waage und sie hat mir bestätigt, dass alle Cookies gespeichert wurden..."
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Carado T447 H (04/2020) - 2,3L Euro 6d temp - 160 PS - 9Gang Automatik, aufgelastet auf 4.15t, E&P Hubstützen, AHK
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Habe gestern von meinem befreundeten Truma Mann einen Tip in 53909 Zülpich erhalten...
Knapp 140km von Dir
Von mir aus 16km
Man könnte ein Bier oder Kaffee vor Ort zusammen trinken;)
Gruß Neo
Seid 10.03.2023 stolzer I447 Edition 15 Fahrer
Light Automatik
Ehemaliger A464 Fahrer
Wer mehr über meine Umbauten erfahren möchte...fragen oder Carado I447 Edition 15 MJ2022
#34 RE: Größe vom Gaskasten beim 449 / 69L

Moin,
ja, das ist echt der reine Irrsinn. Mein Händler hat die Gasprüfung gemacht, nachdem er selbst die Gastankflasche ausgebaut und in der Garage angegurtet hat. Somit ist meine Anlage mit der neuen MonoControl geprüft. Generell tragen sie Gastankflaschen nicht ins Gelbe Buch ein, weil sie auch nicht verbindlich sagen wollen, was denn nun genau vorgeschrieben ist. Die DEKRA und der TÜV Hamburg sagte mir, dass sie gar keine Eintragungen ins gelbe Buch machen.
Wenn man sich dann noch vor Augen hält, dass neben der Gastankflasche eine 11Kg ALU Flasche ( regelkonform nur angegurtet ) steht, fällt mir echt nichts mehr dazu ein.
Ich habe für mich einen Weg gefunden, damit umzugehen und bin mit dem Thema durch
#35 RE: Größe vom Gaskasten beim 449 / 69L

Was ist dein Weg damit umzugehen @hannilein01m
Gerne auch per PM.
Ich finde das ganze rund um diese Gasflasche auch "spannend"......
Achja, meine MonoControl wurde bei der Eintragung ins gelbe Heft nennen wir es mal händisch dazwischengeschmiert....
Soviel zum gelben Heft. Bemerkungsfelder gibts da ja nicht....

Zitat von Roadbuck im Beitrag #55
und dieser komische "Gasverein", der mich sehr stark an die GEZ erinnert, versucht mit allen Mitteln seine Stellung zu behaupten. In einem der verlinkten Seiten wird sogar von "Organisierter Kriminalität" gesprochen.
Hallo Marcus,
ich denke, da hast du zu flüchtig etwas gelesen und eine falsche Meinung zu dem Gagt Verein gelesen.
Ich habe Jahre mit diesem Kontakt gepflegt und der steht voll auf der Seite der Nutzer von Gastankflaschen
und prangert den Auswuchs an, der sich im laufe der Zeit um die diversen Vereine wie DFGV, DVGW, die nur Vereine sind und nur Empfehlungen geben können, die keinerlei rechtliche Grundlagen haben. Tüv, Dekra, Sachkundige nach G607, usw., usw. hatten dieses lukrative Geschäft unter sich aufgeteilt. Da ist mit den "Machenschaften" gemeint.
Dieser hat auch die Fa. ALUGas beraten und ist an der Erstellung folgender Einbauanleitung beteiligt gewesen:
Das ist doch Verboten? NEIN!
Es besteht keine Eintragungspflicht der Druckgasbehälter nach §21 StVZO. Eine Eintragungspflicht in die Zulassungsbescheinigung Teil I ist nicht notwendig.
Die EN1949 welche die Homologation von betankbaren Gastanks nach ECE-R 67-01 vorschreibt ist nicht anwendbar. Da es sich bei der EN1949 zum einen um eine Industrienorm und kein Gesetz handelt.
Die ECE-R 67-01 regelt lediglich den Einbau und die Materialbeschaffenheit von Komponenten für den Antrieb von flüssiggasbetrieben Motoren in der Flüssiggasphase.
Es gibt keine gesetzliche Regelung für die Installation von Gastankflaschen, Gastanks und Druckgasbehältern in Freizeitfahrzeugen. Ausschließlich nach CE erklärte Behälter dürfen unter den Bedingungen in der vom Hersteller publizierten Einbauanleitung verbaut werden.
Die Betriebsanleitung der Alugas Travelmate finden Sie hier: https://www.alugas.de/betriebsanleitung_...=1651239423&
Es gibt zur Zeit in Deutschland keine rechlichen Grundlagen für den Einbau von Tankflachen. (die Betankung ist was anderes!) Wer etwas anderes behauptet, liegt einfach falsch und verunsichert nur die Benutzer dieser Tankflaschen.
Eigentlich sollten ja ab 01.01.23 die neuen Regeln für die Überprüfung der Gasinstallation in Kraft treten, die bis dahin ausgesetzt waren.
Leider hat das zuständige Bundes-Verkehrsministerium das bisher aber nicht geschafft und alles ist noch offen. Diese sind in Zukunft losgelöst von der Hauptuntersuchung und sollen auch von mehr freien ungebundenen Prüfern gemacht werden dürfen. In diesem Zuge soll es auch einheitliche gesetzliche Vorschriften für den Einbau von Gastankflaschen geben.
Warten wir also ab, was und wann es kommt.


Zitat von Epsreik im Beitrag #59
ich denke, da hast du zu flüchtig etwas gelesen und eine falsche Meinung zu dem Gagt Verein gelesen.
nee nee - ich habe das schon richtig gelesen. Gagt sind die "Guten"... ;-) ich meine den "Deutschen Verbandes Flüssiggas"
Marcus
"Ich stand eben auf der Waage und sie hat mir bestätigt, dass alle Cookies gespeichert wurden..."
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Ich glaube hier werden Einbau, Betrieb und Betankung durcheinander gebracht.
Für den Einbau und Betrieb gelten prinzipiell die gleichen Regeln für Tausch- und Tankflaschen - also kann eine Tankflasche genauso angeschlossen, befestigt und betrieben werden wie eine Tauschflasche (dass es dabei generelle Sicherheits-Vorschriften gibt, sollte eigentlich jedem einleuchten - steht hier ja auch nicht zur Debatte).
Eine andere Frage ist die Betankung an der Tankstelle. Hier greifen (wie oben von Jens ausgeführt) die Vorschriften der Tankstellen - das hat nichts mit irgendeinem Gasverein zu tun oder sonst irgendjemanden der "Geld scheffeln" will.
Hier gilt dann eben auch nicht das Argument "aber die Tauschflasche steht doch daneben" - ja, tut sie, sie wird aber auch nicht betankt!
Mag sein, dass die Vorschriften sinnlos sind - aber da gibt es noch sinnloseres und über Sinn und Unsinn von Vorschriften zu diskutieren ist hier eigentlich nicht der Platz (habe ich schon mal geschrieben - interessiert aber wohl keinen).
So - und nun kommt gleich wieder das Argument: aber ich mache das schon 12 Jahre so und meine Tankflasche ist auch nur mit dem Gurt angeschnallt. Mag ja sein, aber 12 Jahre gegen eine Vorschrift zu verstoßen macht es jetzt auch nicht legal. Es gibt Leute die gehen zeit ihres Lebens bei Rot über die Ampel und sind weder überfahren noch abkassiert worden - dadurch wird es trotzdem nicht legal bei Rot über die Straße zu gehen!
Klar, die Gefahr "erwischt" zu werden ist nahe Null - noch nie hat irgendwer in meinen Gaskasten geschaut, wenn ich an der Tankstelle Gas tanke - warum auch? Trotzdem finde ich so einen Aufriss wegen den zwei Stahlbändern und ein paar Schrauben nicht angebracht - es ist einfach Vorschrift (die Quelle wurde oben genannt!) - aus.
Meine Flaschen sind entsprechend dieser Vorschrift befestigt und abgenommen - fertig.
Und wer jetzt unbedingt der Meinung ist, dass er sich nicht an Vorschriften halten muss, die er nicht versteht oder über die im Internet mehr oder weniger konfus diskutiert wird, der möge es machen - mir ist es auch prinzipiell egal ob Ihr bei Rot oder bei Grün über die Straße geht - nur dazu öffentlich (also hier im Forum) aufrufen solltet Ihr lieber nicht - das gilt dann auch für die Gastankflaschenbefestigung.
#40 RE: Größe vom Gaskasten beim 449 / 69L

So und was genau zählt nun genau?
Wäre jemand der dies durchschaut so nett das simpel zu beschreiben?
Befestigung wie?
Eintrag gelbes Heft?
Eintrag Fahrzeugpapiere?
Ich bin komplett verwirrt....sorry.
Danke.
Und p.s. kann man den Titel des Threads anpassen?
#41 RE: Vorschriften und deren Handhabung bei Gas-Tank-Flaschen

Zitat von JogiRider im Beitrag #40
Und p.s. kann man den Titel des Threads anpassen?
Ich habe mal dafür jetzt ein eigenes Thema aufgemacht.
Befestigung wie?
Auf der sicheren Seite bist du mit dem Set von Camco. Hier bei Amazon. Es gibt wahrscheinlich auch noch vergleichbare von anderen Herstellern / Verkäufern die möglicherweise einige Euro billiger sind. Aber rund 100€ musst du schon einplanen.
Eintrag gelbes Heft?
Gibt es keine Pflicht dazu. Wenn es dich beruhigt, dann lass es machen.
Eintrag Fahrzeugpapiere?
Wahrscheinlich wirst du keinen "Eintrager" finden, da dies nichts mit dem Fahrzeug selbst bzw. dessen Antrieb zu tun hat.

Zitat von Andy im Beitrag Vorschriften und deren Handhabung bei Gas-Tank-Flaschen
Ich glaube hier werden Einbau, Betrieb und Betankung durcheinander gebracht.
Hallo Andy,
von meiner Seite aber nicht!
Meine Tankflaschen sind mit Stahlbändern befestigt, damit ich laut der bekannten Verordnung selber tanken darf.
Meine Ausführungen bezogen sich auf den Einbau und den sehr oft geforderten angeblichen gesetzlichen Vorgaben wie feste Verrohrung von der Flasche zum Regler, Befestigung mit 5g und 20g, Eintragung ins gelbe Prüfbuch und Zulassungsbescheinigung usw., usw.
Die vom Gesetzgeber ausgesetzte G 607 Prüfung wurde schon oftmals falsch interpretiert und Sachkundigen, die sich nicht an die Vorgaben des "tollen" DVGW Vereines hielten, die Prüfberechtigung entzogen oder diese wurde angemahnt, wie man vielen Berichten entnehmen konnte.
Die Gasprüfung G607 fing eigentlich auch erst mit dem Regler an, was aber viele Prüfer nicht interessierte.
Ein Hype wird hier um die Tankflaschen auch nicht gemacht und nicht jeder TÜV hat so gehandelt, wie in einem vorherigen Thread berichtet wurde.
Mein TÜV wollte mich immer zwingen, die Anlage stillzusetzen, weil die nicht laut der angeblich vorgeschriebenen 5 und 20 g Verordnung befestigt wäre. Nach langwierigen diesbezüglichen Auseinandersetzungen wurde ich zum Schluss von diesem schon als "guter Freund" bezeichnet, wenn ich mich wehrte!
Selbst die Erlangung der Sachkunde nach G607, wurde auf seltsame Weise untereinander vergeben. Siehe hier:
Gemeinsam mit seinem Kooperationspartner, dem Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK), unterhält der ZKF ein eigenes G 607 Sachkundewesen. Hier zusammengeschlossen sind Sachkundige zur Abnahme und Prüfung von Flüssiggasanlagen in Freizeitfahrzeugen wie Wohnmobile und Wohnwagen. Bei Wohnmobilen ist eine positive Gasprüfung eine Voraussetzung für das Bestehen der Hauptuntersuchung (HU).
Voraussetzung für den Besuch eines entsprechenden Sachkundelehrgangs bildet die Ausbildung im Beruf Karosseriebauer, KFZ-Mechatroniker oder Gas-/Wasserinstallateur. Nach erfolgreichem Abschluss eines zweitägigen praxisorientierten Grundlehrgangs erhalten die Teilnehmer die Anerkennung zum G 607 Sachkundigen. Aufgrund des Fortschritts der verbauten Technik und der sich weiterentwickelnden Regelwerke ist diese Anerkennung jedoch auf fünf Jahre befristet. Nach Ablauf dieser Frist muss ein sog. Auffrischungslehrgang besucht und erfolgreich abgeschlossen werden.
Diese, teils dubiosen "Machenschaften", bei denen es um viel Geld (Umsatz) ging, wurden berechtigterweise vom GAGT angeprangert und soll es in Zukunft so nicht mehr geben.
Man(n) kann jetzt nur noch hoffen, dass das zuständige Ministerium nicht von Lobbyisten unterwandert wurde und es endlich schafft, was gescheites aufs Papier zu bringen.

Für mich ist das Dingens durch, meine Anlage ist inkl. Aussenbetankung eingetragen.
Der Prüfer schaut bei der HU nur ob die Schutzhülle vom Schlauch der Aussenbetankung i.O. ist.
Somit bin ich bei dem ganzen Spekulationen raus, kein Mensch kann jetzt verbindlich sagen was, wie kommen wird da die neuen Regelungen ob wohl eigentlich schon in Kraft sein sollten niemand kennt.
#44 RE: Vorschriften und deren Handhabung bei Gas-Tank-Flaschen


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