Plugin User ignorieren
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Version: 0.083
Autor: Mike48
Quelle: https://www.friends-of-xobor.de
Support: https://www.hpm-support.de/t545566f11769190-Plugin-User-ignorieren.html
Vorschriften und deren Handhabung bei Gas-Tank-Flaschen
#46 RE: Größe vom Gaskasten beim 449 / 69L

Wenn ich das so versuche zu lesen dann raucht bei mir der Kopf.
Lasst uns doch mal gemeinsam die genauen Fakten zusammentragen.
1. die Tankflasche muss fest verbaut sein (20g/5g)
2. sie darf zum tanken nicht ohne Werkzeug herausnehmbar sein
3. fest mit dem Fahrzeug verbundene Nachträgliche Einbauten müssen vom TÜV abgenommen werden
4. der TüV trägt nur ein wenn der Gasprüfer die Abmahme gemacht hat
So was habe ich jetzt vergessen?


Hallo und guten Abend, 🌇
Ich bin ja eigentlich auch ein Pragmatiker. Aber hier….??? In Deutschland ist ja vielleicht eine Menge überreguliert aber bei manchen Sachen machen einige Regelungen mehr Sinn als bei anderen. Füllstopp bei 80 %. Funktioniert nicht wenn schräg oder umgekippt. Es ist halt nur erlaubt Tankflaschen mit LPG an Tankstellen zu betanken, wenn ‚ortsfest‘ verbaut. Hat wohl auch seinen Sinn. Will man aber mobil bleiben, dann sind ja Tauschflaschen die beste Alternative. Und für ortsfest verbauen, mit dem guten Gewissen und ohne Ärger zu riskieren, außerdem mit dem etwas mehr an Sicherheit, sind uns ca. 100 Euro für die Halterung doch bestimmt nicht zu viel. Ich habe zumindest für schon viel unwichtigere Sachen Geld ausgegeben.
In diesem Sinne. Gute Nacht 😴 und eine sichere Fahrt. Dietmar
https://progas.de/fluessiggas-ratgeber/w.../lpg-gasflasche

Zitat von CaradoI449 im Beitrag #46
1. die Tankflasche muss fest verbaut sein (20g/5g)
2. sie darf zum tanken nicht ohne Werkzeug herausnehmbar sein
3. fest mit dem Fahrzeug verbundene Nachträgliche Einbauten müssen vom TÜV abgenommen werden
4. der TüV trägt nur ein wenn der Gasprüfer die Abmahme gemacht hat
Lese bitte den Beitrag #36 unten, da stehen die momentanen Einbauvorschriften. Was nach der ausstehenden neuen Gasprüfung kommt, ist keinem bekannt.
Daher zu 1. Nein!
Zu 2. Ja!
Zu 3. und 4. Nein!

Zitat von Dieroe im Beitrag #48
Will man aber mobil bleiben, dann sind ja Tauschflaschen die beste Alternative.
deswegen haben wir eine Gastankflasche und eine Tauschflasche.
Zitat von Epsreik im Beitrag #49
Lese bitte den Beitrag #36 unten, da stehen die momentanen Einbauvorschriften. Was nach der ausstehenden neuen Gasprüfung kommt, ist keinem bekannt.
Daher zu 1. Nein!
Zu 2. Ja!
Zu 3. und 4. Nein
Genau so ist es.
Marcus
"Ich stand eben auf der Waage und sie hat mir bestätigt, dass alle Cookies gespeichert wurden..."
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Carado T447 H (04/2020) - 2,3L Euro 6d temp - 160 PS - 9Gang Automatik, aufgelastet auf 4.15t, E&P Hubstützen, AHK
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#51 RE: Größe vom Gaskasten beim 449 / 69L

Zitat von Epsreik im Beitrag #49Zitat von CaradoI449 im Beitrag #46
1. die Tankflasche muss fest verbaut sein (20g/5g)
2. sie darf zum tanken nicht ohne Werkzeug herausnehmbar sein
3. fest mit dem Fahrzeug verbundene Nachträgliche Einbauten müssen vom TÜV abgenommen werden
4. der TüV trägt nur ein wenn der Gasprüfer die Abmahme gemacht hat
Lese bitte den Beitrag #36 unten, da stehen die momentanen Einbauvorschriften. Was nach der ausstehenden neuen Gasprüfung kommt, ist keinem bekannt.
Daher zu 1. Nein!
Zu 2. Ja!
Zu 3. und 4. Nein!
Du schreibst so einfach nein und ließ #36.
Die Welt hier draußen sieht anders aus.
Ok ich hab keine Alugastankflasche aber selbst bei der drehen hier sowohl TüV als Gasprüfer fast durch.
Fakt ist das die Stahlgastankflaschen nicht so einfach ins gelbe Heft zu bekommen sind und der TüV darauf besteht (4 Stellen abgeklappert!) das die eingetragen werden muss!

Es wäre sinnvoll, wenn jeder der eine Absage vom TüV erhält ganz genau nachfragt und darauf besteht einen rechtsmittelfähigen Bescheid über die Anlehnung in die Hand zu bekommen. Du erteilst einen Prüfauftrag, der TüV übernimmt hoheitliche Aufgaben und muss nach Gesetz/DIN usw. entscheidenden und eine Ablehnung auch begründen. Das ist nicht so einfach weil alles schwammig ist. Das sieht man ja schon an dem Gezerre was seit Jahren stattfindet. Mit dieser Ablehnung kann man dann versuchen dagegen vorzugehen.
bye,
Patrick

Zitat von CaradoI449 im Beitrag #51
Fakt ist das die Stahlgastankflaschen nicht so einfach ins gelbe Heft zu bekommen sind und der TüV darauf besteht (4 Stellen abgeklappert!) das die eingetragen werden muss!
weil sie es nicht besser wissen und teilweise die "Fortbildung" fehlt. Mir hat auch keiner mehr eine Gasprüfung gemacht, was völliger Nonsens ist.
Wenn man mal überlegt, dass man sich mit jeder Tauschflasche eine neue "Schwachstelle" ins System holt, frage ich mich mittlerweile wirklich nach der Ernsthaftigkeit. Was ist wohl sicherer - eine GasTankflasche, die permanent im Fahrzeug verbleibt, deren Ventile und Anschlüsse nicht permanent auf- und abgedreht werden, oder die Tauschflasche aus dem Baumarkt, wo ich nicht weiß, wie sie vorher behandelt wurde? So gesehen müsste eigentlich jede Tauschflasche neu geprüft und eingetragen werden ;-)
Zitat von CaradoI449 im Beitrag #51
Du schreibst so einfach nein und ließ #36.
Die Welt hier draußen sieht anders aus.
Ok ich hab keine Alugastankflasche aber selbst bei der drehen hier sowohl TüV als Gasprüfer fast durch.
Er hat das in #36 schon recht treffend zusammengefasst. Problem ist, wie ich oben schon geschrieben habe, die aktuelle Unsicherheit und Unwissenheit der Prüfer. Als ich bei Fiat Professional für die 2 Jahres-Inspektion war und sie auch die Gasprüfung durch die DEKRA anbieten, sagte der Prüfer später zu mir. "Ich kann Ihre Anlage nicht prüfen - mir fehlen die aktuellen Kenntinsse dazu. Wir werden erst nächste Woche auf dieses Thema geschult..."
Zitat von Catalpa im Beitrag #52
Es wäre sinnvoll, wenn jeder der eine Absage vom TüV erhält ganz genau nachfragt und darauf besteht einen rechtsmittelfähigen Bescheid über die Anlehnung in die Hand zu bekommen. Du erteilst einen Prüfauftrag, der TüV übernimmt hoheitliche Aufgaben und muss nach Gesetz/DIN usw. entscheidenden und eine Ablehnung auch begründen. Das ist nicht so einfach weil alles schwammig ist. Das sieht man ja schon an dem Gezerre was seit Jahren stattfindet. Mit dieser Ablehnung kann man dann versuchen dagegen vorzugehen.
Und genau das werde ich demnächst dann machen, wenn meine Hauptuntersuchung im Juni anfällt. Bis dahin genieße ich die Zeit auf Reisen und schere mich einen ... darum, was unsere Bürokratie- und Verwaltungsheinis so machen...
Mit dem Alter werde ich immer gelassener in solchen Dingen :-)
Marcus
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#54 RE: Größe vom Gaskasten beim 449 / 69L

Zitat
Will man aber mobil bleiben, dann sind ja Tauschflaschen die beste Alternative.
Witziger Weise sehe ich das genau andersrum: will man immobil (also statonär auf einen Platz) bleiben, ist die Tauschflasche die bessere Wahl - will ich mobil (also unterwegs) sein (und das möglichst noch europaweit) ist die Tankflasche besser geeignet - an die Tankstelle muss ich ja sowieso immer wieder ran und ob ich dann "nur" Diesel oder dann auch noch Gas tanke.... Und außerdem kann ich so auch günstige Gaspreise (wie letzten Herbst in Frankreich) besser ausnutzen (ich tanke halt da wo es gerade günstiger ist - egal ob die Flaschen nun ganz leer sind).
Woran man mal wieder sieht: jeder hat hier so seine eigenen Einschätzungen
#55 RE: Größe vom Gaskasten beim 449 / 69L

Da ich schon geraume Zeit mitlese und auch solch eine Gastankflasche einbauen lassen wollte , hatte ich bei einem großen Händler in GZ angefragt und eine Absage erhalten ☝️. Begründung: Es sei eine unzulässige Grauzone und ich bekäme KEINEN TÜV-Stempel mehr, da es niemand mehr einträgt 😳😂. Ich dachte mir nur: Bei so viel Unwissenheit laß ich erstmal die Finger davon bis sich der Amtsschimmel wieder beruhigt hat. Das ist mal wieder typisch für die deutsche Gesetzgebung! 🙈Alles wird soweit verkompliziert bis auch der Letzte die Lust verliert! KEEP IT SIMPLE würde uns viel Geld und Nerven sparen😜
Liebe Grüße
Mario 🚁
________________
T338 C+ auf FIAT 7 Per "Funk" unter
capronfreunde
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Eine Tankflasche muß nicht fest verbaut sein
Sie muß nur fest verbaut sein wenn sie betankt wird.
Sie kann auch als nur Gasflasche betrieben werden.
Beim letzten TÜV im November sagte der TÜV Mensch, interessiert mich nicht die Tankflasche.
Wenn sie aber fest verbaut ist muß er den Einbau prüfen.

Zitat von Copterdriver im Beitrag #55
Ich dachte mir nur: Bei so viel Unwissenheit laß ich erstmal die Finger davon bis sich der Amtsschimmel wieder beruhigt hat. Das ist mal wieder typisch für die deutsche Gesetzgebung! ��Alles wird soweit verkompliziert bis auch der Letzte die Lust verliert! KEEP IT SIMPLE würde uns viel Geld und Nerven
Und genau das ist von den beiden beteiligten "tollen" Verbänden so gewollt weil es hier um viel Geld geht, was man ungerne an andere abgeben möchte. Das fängt beim Verkauf von Gas in Tauschflaschen an und endet bei den Gasprüfungen. Da geht es um Millionen Beträge, die man nicht an andere verlieren möchte.
Ich habe mich immer wenn nötig, erfolgreich wehren können, was manchmal schwierig gewesen ist.
Wir sind halt in D und deshalb gehen irgendwann auch an unserer Bürokratie kaputt.
(
gelöscht
)
#58 RE: Größe vom Gaskasten beim 449 / 69L


(
gelöscht
)
#60 RE: Größe vom Gaskasten beim 449 / 69L


Falsch!!!!! Jeder der die Gasprüfung abnehmen will muss von denen zugelassen werden.
Die Prüfer bekommen von den Gasvereinen die anweisung keine Prüfungen von Gastankflaschen durchzuführen, mit dem Ergebnis das Selten die Anlagen eingetragen werden.
Und die betreiben absolute Lobbyarbeit, aber es scheint mit hier das hier viele den Vereinen gerne**************************+
Und die Interessen genauso so weiter verbreiten.
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