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Vorschriften und deren Handhabung bei Gas-Tank-Flaschen

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22.02.2023 15:26 (zuletzt bearbeitet: 28.02.2023 16:38)
#1 Vorschriften und deren Handhabung bei Gas-Tank-Flaschen
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Fahrkönner

Ich habe hier mal nachfolgende Beiträge aus einem anderen Thema entnommen, da es mittlerweile zu sehr wurde.

Auch interessant...

https://gasfachfrau.de/#:~:text=Das%20is...erbaut%20werden

Viele Grüße
Jogi
—————
T6717


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22.02.2023 20:16
#2 RE: Größe vom Gaskasten beim 449 / 69L
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Admin

Zitat von JogiRider im Beitrag #24
Auch interessant...

https://gasfachfrau.de/#:~:text=Das%20is...erbaut%20werden


Genau diese Infos haben meinen bereits vorhandenen Wunsch eine Tankflasche selbst einzubauen verstärkt.

Liebe Grüße Jens



Carado T337, genannt "Karl der Dritte".
Per "Funk" unter capronfreunde

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23.02.2023 09:50
avatar  ThomasX
#3 RE: Größe vom Gaskasten beim 449 / 69L
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Fahrer

Bisschen spät, weil ihr alle Infos schon habt.

Aber die 36 Liter Campko habe ich gerade im T68 verbaut. Problemlos. Ebenfalls von Vosken. Überlege jetzt noch, ob ich sie im Boden verschraube und ggfs. zusätzlich mit dem Gasflaschenhalter von Campko, um die Flasche eintragen zu lassen. Tricky war bei mir, dass die Leitung der Duo Control etwas kurz sind und das Ventil der Tankflasche ist nur etwas länger. Habs aber so gedreht bekommen, dass es keinen zu engen Bogen gibt. Jetzt brauche ich nur einen kürzeren Füllschlauch.
Wenn jemand Interesse an einem 70cm gerade/gerade Füllschlauch hat...ich hab bald einen über. :)

Ich würde übrigens immer nur eine verbauen. Übergang/Sommer reicht eine 36 Liter Füllung bei uns ewig. Und im Winter stehen wir selten länger, als ein paar Tage. Dafür reicht es dann auch. Zusätzlich eine normale 11 kg Tauschflasche und man ist maximal Flexibel.

T68 Adventure Edition 2022 (sehnsüchtig erwartet...)


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23.02.2023 11:30 (zuletzt bearbeitet: 23.02.2023 11:31)
#4 RE: Größe vom Gaskasten beim 449 / 69L
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Fahrkönner

Eintragen?
Wo möchtest du das Eintragen lassen.
Wenn ich die Infos dazu richtig lese ist dies eigentlich wohl nicht erforderlich - oder?

Viele Grüße
Jogi
—————
T6717


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23.02.2023 11:32 (zuletzt bearbeitet: 23.02.2023 11:34)
#5 RE: Größe vom Gaskasten beim 449 / 69L
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Fahrkönner

Viele Grüße
Jogi
—————
T6717


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23.02.2023 11:36
#6 RE: Größe vom Gaskasten beim 449 / 69L
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Fahrkönner

Muss man nun eintragen lassen?
Wenn ja wo (gelbes Heft oder Fahrzeugpapiere)?

Danke.

Viele Grüße
Jogi
—————
T6717


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23.02.2023 13:10
avatar  Andy
#7 RE: Größe vom Gaskasten beim 449 / 69L
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Admin

Gasanlage ist Gasanlage und Fahrzeug ist Fahrzeug.
Also, solange Du das Fahrzeug selber nicht mit Gas betreiben willst: Gelbes Heft.

     Andy      

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23.02.2023 13:17
#8 RE: Größe vom Gaskasten beim 449 / 69L
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Fahrkönner

Thx. So ist auch meine lesart.

Viele Grüße
Jogi
—————
T6717


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25.02.2023 08:57
avatar  ThomasX
#9 RE: Größe vom Gaskasten beim 449 / 69L
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Fahrer

Genau, wenn dann ins gelbe Buch eintragen lassen. Mir ist immer noch unklar, ob man das muss oder nicht. Ob die Gastankflasche nun herausnehmbar (ohne Werkzeug) sein darf oder nicht. Ob sie den Normen der Gastanks (x G in Fahrtrichtung und x G in Querrichtung standhalten muss...das erreicht man eigentlich nur, wenn sie ans Fahrgestell geschraubt wird und ein Prüfer muss das abnehmen).

Stehen gerade in Zeeland (erstaunlich voll hier) und die graue habe ich gerade leer gemacht, um sie gegen eine volle zu tauschen. Und die ist dann nur noch Notfallflasche für den Winter. Im Sommer nehme ich gar keine Zweite mehr mit.

T68 Adventure Edition 2022 (sehnsüchtig erwartet...)


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25.02.2023 09:51
avatar  ( gelöscht )
#10 RE: Größe vom Gaskasten beim 449 / 69L
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( gelöscht )

Zitat von ThomasX im Beitrag #32
Genau, wenn dann ins gelbe Buch eintragen lassen. Mir ist immer noch unklar, ob man das muss oder nicht. Ob die Gastankflasche nun herausnehmbar (ohne Werkzeug) sein darf oder nicht. Ob sie den Normen der Gastanks (x G in Fahrtrichtung und x G in Querrichtung standhalten muss...das erreicht man eigentlich nur, wenn sie ans Fahrgestell geschraubt wird und ein Prüfer muss das abnehmen).
.


also mein ist genau wie die Wechselflaschen eingebaut, und im gelben Heft eingetragen . Ausbau ohne Werkzeug mit den Originalbändern festgezurrt.
die kunst darin besteht einen Prüfer zu finden der das so einträgt. Danach juckts es keinen mehr und selbst dann machen mir die , die mir das eintragen abgelehnt haben problemlos die Gasprüfung


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25.02.2023 13:35
avatar  Andy
#11 RE: Größe vom Gaskasten beim 449 / 69L
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Admin

Man kann auch Tankflaschen nur mit den serienmäßigen Bändern befestigen - muss sie dann aber theoretisch zum Befüllen ausladen, ein Befüllen im Fahrzeug ist nur statthaft, wenn die Flaschen so befestigt sind, dass sie nicht ohne Werkzeug entnommen werden können und sich der Befüllanschluss nicht innerhalb des Mobils befindet. Hier ist zu unterscheiden, ob der Gaskasten eine eigene Tür nach draußen hat (= nicht im Inneren) oder hinter z.B. der Tür zum Heckstauraum liegt (= im Inneren).
Soweit die Gesetzeslage.

Und hier sind wir wieder an der Stelle: wo kein Kläger, da kein Richter. Heißt: solange niemand genau hinsieht und nichts passiert, kann man sicher das eine oder andere umgehen.
Aber ganz ehrlich: was hat es für einen Sinn, auf die spezielle Sicherung der Tankflasche zu verzichten, dass ist doch nur ein minimaler Zusatzaufwand beim Einbau und der Grund für die schnelle Entnahme ohne Werkzeug entfällt ja auch - bei der Tauschflasche sieht das anders aus....

     Andy      

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25.02.2023 14:01
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#12 RE: Größe vom Gaskasten beim 449 / 69L
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( gelöscht )

@Andy

du hast nicht ganz unrecht mit dem was du schreibst

Was macht es für einen Unterschied ob ich bei einer Vollbrensung von einer Stahl oder Aluflasche erschlagen werde?
Oder bei einem Aufprall eine Alu oder Stahlflasche durch die Gegend fliegt

Im Gegenteil ich sehe sogar noch den Vorteil darein das Rettungskräfte die Flaschen schneller entnehmen können als fest verschraubte.

Und sind wir doch mal ehrlich woher kommen die Vorgaben für den festen Einbau? nicht vom Gesetzgeber sondern dem ominösen Gasverband, der damit nur Tankgasflaschen willigen den einbau erschweren will.

Auch dieser Betrachtungswinkel ist es wert darüber nachzudenken.


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25.02.2023 15:38 (zuletzt bearbeitet: 25.02.2023 15:40)
#13 RE: Größe vom Gaskasten beim 449 / 69L
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Admin

Zitat von rebell213 im Beitrag #35
Was macht es für einen Unterschied ob ich bei einer Vollbrensung von einer Stahl oder Aluflasche erschlagen werde?
Oder bei einem Aufprall eine Alu oder Stahlflasche durch die Gegend fliegt


Da hast du sowas von Recht. Wobei die Frage auch lauten könnte:
Was macht es für einen Unterschied ob ich bei einer Vollbremsung von einer Tauschflasche oder einer Tankflasche erschlagen werde?

Da ich gerade kürzlich alle Einbauteile gekauft habe, kann ich allerdings nur bestätigen, dass der Einbau dieser "festen Verschraubung" absolut kein Problem darstellt und man damit (beim Selbsttanken) auf der rechtlich sicheren Seite ist.

Liebe Grüße Jens



Carado T337, genannt "Karl der Dritte".
Per "Funk" unter capronfreunde

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25.02.2023 15:55
avatar  Andy
#14 RE: Größe vom Gaskasten beim 449 / 69L
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Admin

Ganz ehrlich: bei uns ist es sogar egal wie die Flaschen gesichert sind - da sie an der Vorderwand angebracht sind, müsste also diese beim Bremsen rausbrechen um den Falschen den Weg frei zu machen - da spielt die Befestigungsart gar keine Rolle mehr.
Trotzdem ist die Gesetzeslage so wie geschildert und es kann hier nicht Sinn des Forums sein über den Sinn oder Unsinn von Gesetzen zu diskutieren (dafür gibt es doch ganz sicher Anwaltsforen oder sowas). Hier an der Stelle können wir nur die Gesetze so nennen wie sie existieren - ob deren Inhalt nun von uns als passend angesehen wird oder nicht.

Und im konkreten Fall halte ich den "Aufwand" für geradezu lächerlich als das man sich dagegen zur Wehr setzen müsste (da gibt es wirklich sehr viel größere gesetzliche Hürden, bei denen es sich lohnen könnte darüber nachzudenken).
Wenn eine gesetzliche Auflage so einfach zu erfüllen ist, wie in diesem Fall, lohnt es sich nicht wirklich über Vermeidung nachzudenken - so zumindest meine Meinung.

Aber wie immer: jeder ist für sich selbst verantwortlich und wer der Meinung ist, sich 5 Minuten Arbeit und/oder ein paar Euro zu sparen indem er Gesetze für sich ignoriert oder auch nur "verbiegt", der möge es tun - und in dem Fall hier sehe ich noch nicht einmal eine größere Gefahr für die Umgebung (da hasste Recht, Jürgen) - also was solls....
Aber wir sind hier in einem öffentlich einsehbaren Forum und deshalb nochmal in aller Deutlichkeit: wer vorhat seine Tankflasche im eingebauten Zustand zu betanken, muss diese von Gesetzes wegen so sichern, dass sie ohne Werkzeug nicht entnommen werden kann!
Achja: Feuerwehren wissen auch um dieses Gesetz und die damit verbundenen Umstände und haben sogar Werkzeug dabei, dass so eine Flasche schneller befreit als man sich vorstellen kann - die halten sich auch nicht damit auf, nach einem Klemmschloss an einem Textilband zu suchen.....

     Andy      

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25.02.2023 16:06
avatar  ( gelöscht )
#15 RE: Größe vom Gaskasten beim 449 / 69L
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( gelöscht )

Die von dir genannten "Gesetzestexte" die vom Gesetzgeber haurauss gegeben wurden die würden mich gern mal im wortlaut interessieren.

wobei nun nach dem Statement hier meine Tankflasche schnell richtig befestigt habe, um hier nicht gegen Geldendes Recht zu Verstoßen.
wobei mir gein Gesetz durch den Gesetzgeber bekannt ist der das vorschreibt.


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