Vorschriften und deren Handhabung bei Gas-Tank-Flaschen
#16 RE: Größe vom Gaskasten beim 449 / 69L
Zitat von rebell213 im Beitrag #38
Die von dir genannten "Gesetzestexte" die vom Gesetzgeber haurauss gegeben wurden die würden mich gern mal im wortlaut interessieren.
wobei nun nach dem Statement hier meine Tankflasche schnell richtig befestigt habe, um hier nicht gegen Geldendes Recht zu Verstoßen.
wobei mir gein Gesetz durch den Gesetzgeber bekannt ist der das vorschreibt.
Wem sind schon alle Gesetze bekannt.
Allerdings wirst du mir sicher beipflichten, dass auch einem persönlich unbekannte Gesetze gelten.
Falls du es wirklich einmal nachlesen willst, dann kannst du das in der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) aus dem Jahr 2015 (offizieller Langtitel: „Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Verwendung von Arbeitsmitteln“) gerne tun. Diese gilt für Tankstellenbetreiber und besagt absolut eindeutig, dass gemäß Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) 3145 [das betrifft die so genannten ortsbeweglichen Druckgasbehälter, also nicht fest verbaute = ohne Werkzeug lösbare Tankflaschen] an Tankstellen nicht befüllt werden dürfen.
Den von dir gesuchten Wortlaut findest du dort.
Hallo,
messen geht grad nicht. WoMo ist nicht zuhause. Wenn es darum geht, ob reine 14 kg Flasche passt, dann kann ich das bestätigen.
Eventuell schreibst wofür Du die Maase benötigst, eventuell kann man so helfen ohne auszumessen.
#19 RE: Größe vom Gaskasten beim 449 / 69L
Wie habt ihr sie denn befestigt? Mit dem Campko Halter und den schraubbaren Bändern? Oder am Boden fest geschraubt mit den Schraublöchern im Fuß?
Wenn die Gastankregel hier nicht zieht, dann müsste am Boden verschrauben ausreichend sein, oder?
Bisschen fummelig aber hält Bombe.
https://vosken.de/Universelle-Tankbaende...nks-20x1000x1mm
Ganz korrekt nach aktuell gültiger Vorschrift einbauen und eintragen lassen. In der Schweiz nicht nur Abnahme durch den Gasprüfer, auch vom Strassenverkehrsamt ist eine Abnahme vorgeschrieben. Im Fahrzeugausweis jetzt auch als Fahrzeug mit eingebautem Tank eingetragen.
Das nur mit Werkzeug ausgebaut sein muss, ist nicht alles. Auch in Deutschland muss die Befestigung so sein, das die Tankgasflasche bis zu 20 G noch am eingebauten Ort verbleibt. Die Halterung muss dafür geeignet sein, zertifiziert sein und entsprechend den 20G Anforderungen am Fahrzeug befestigt / eingebaut werden.
Carado T449, genannt & beschriftet: „Mutterschiff“
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Nein, es geht um die Verwendung einer Gastankflasche für die Gasverbraucher Kühlschrank, Heizung und Herd.
Nicht für den Zweck des Antriebes!
Genau so ist die rechtliche Lage seit Herbst 2020.
Davor war es mehr oder weniger eine Grauzohne. Seit Herbst 2020 jedoch klar geregelt worden. Auch für Deutschland !
Wer anderslautende Infos bekommt wird nicht korrekt informiert.
Einzig in welchen Dokumenten es eingetragen wird und ob auch die Strassenverkehrsämter zusätzlich prüfen, ist nicht einheitlich geregelt.
Die Einbauvorschriften jedoch sind einheitlich.
#25 RE: Größe vom Gaskasten beim 449 / 69L
Das müsstest von jedem bekommen, welcher zum Einbau befugt ist und die Abnahme machen kann.
Ich selbst habe diese Dokumente nicht, ich hatte nur die Einsicht dazu. Folglich habe ich keine Dokumente, welche ich weiterverbreiten kann.
Wer jedoch danach fragt, sollte es bestätigt bekommen, dass meine Ausführungen den aktuell gültigen Vorschriften entspricht.
Über Dr. Google ist jedoch dies zu finden, was meine Aussagen auch bestätigt. Ich hoffe dies ist ausreichend. Das Wichtigste zum Einbau habe ich mittels Screenshot festgehalten. Im Link zu findender Auszug ist inkl. Verweisen zur Quelle und Gesetztesartikel Angaben versehen.
https://womoo.de/ratgeber/gastankflaschen-rechtslage/
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48C8E31A-6D6E-4BCE-B21B-A
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Ich gehe davon aus, dass Du meinen Beitrag falsch interpretierst.
Das es Länderspezifisch unterschiedliche Eintragungsarten gibt, steht bereits in meinem Beitrag #46
Das mein Beitrag sich darum dreht, dass es nicht nur damit getan ist, dass die Tankgasflasche nur mit Zuhilfenahme von Werkzeug ausgebaut steht im Beitrag #44
Genau darum ging es mir im wesentlichen.
Zusammenfassend halte ich nochmal fest:
1.) es reicht nicht lediglich so einzubauen, das Werkzeug notwendig für den Ausbau der Tankgasflasche ist
2.) es sind bestimmte Anforderungen gesetzlich vorgeschrieben wie die Befestigung der Tankgasflasche sein muss
3.) ein entsprechender Auszug inkl. den Quellenhinweisen und Links finden sich im Link #48
#29 RE: Größe vom Gaskasten beim 449 / 69L
Betrifft #50
Nur sofern Du nicht eine a offiziell abgenommene Gasflaschenfüllstation betreibst.
Es ist verboten eine Gasflasche, welche nicht fest verbaut ist, selbst zu befüllen.
Wenn Du eine Flasche selbst befüllen willst, benötigst rechtlich eine Gastankflasche, welche eben nach Vorschrift gemäss Link im #48 zu finden ist.
Hast Du eine Tauschgasflasche, darfst nicht selber an einer Tankstelle befüllen.
Machst Du es trotzdem, ist es illegal, und schadet allgemein dem Ansehen des Campers. Zudem ist der Tankstellen Besitzer verpflichtet gut sichtbar das Verbot dazu auszuschildern und auch zu kontrollieren. Auch er macht sich somit strafbar.
Hälst Du Dich nicht an das Gesetz, ist das einerseits Deine Sache. Dies hier in der Gruppe in positives Licht rücken zu wollen, sehe ich nicht wIrklich angebracht.
Mein Beitrag dazu, soll dazu dienen, zu erfahren wie es korrekt sein sollte, da viel Unwissen und Falschinformationen im Umlauf sind.
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#30 RE: Größe vom Gaskasten beim 449 / 69L
image.png - Bild entfernt (keine Rechte)
Das ist wieder so eine Interpretierungsgeschichte. Meines Wissens nach gilt diese Regelung für "Kraftstoffbehälter" bei denen der Kraftstoff "flüssig" entnommen wird.
In unseren Wohnmobilen (egal, welche Klasse) wird das gasförmig entnommen und es handelt sich nicht um einen Kraftstofftank.
Ich wünschte, diese ganzen Vereine würden sich mal auf eine Version einigen, aber das wäre zu einfach und würde der Lobby nicht gefallen.
Die Regelung 67 ist von 2016 und bezieht sich auf die Kraftstoffversorgung von Antrieben:
Zitat: GENEHMIGUNG DER SPEZIELLEN AUSRÜSTUNG VON FAHRZEUGEN DER KLASSEN M UND N, IN DEREN ANTRIEBSSYSTEM VERFLÜSSIGTE GASE VERWENDET WERDEN
Das steht in der Bestimmung 67:
Bestimmung_67.png - Bild entfernt (keine Rechte)
Beides trifft nicht zu, also kann die Bestimmung 67 nicht als "Grundlage" dazu herangezogen werden.
Marcus
"Ich stand eben auf der Waage und sie hat mir bestätigt, dass alle Cookies gespeichert wurden..."
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Unterwegs mit: Carado T447 H (04/2020) - 2,3L Euro 6d temp - 160 PS - 9Gang Automatik, aufgelastet auf 4.0t
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