Plugin User ignorieren
pid=foxumuserignor1
Version: 0.083
Autor: Mike48
Quelle: https://www.friends-of-xobor.de
Support: https://www.hpm-support.de/t545566f11769190-Plugin-User-ignorieren.html
Neuigkeiten - oder doch nur Gerüchte?

Ich glaube das mit den 3,5er in Frankreich ist auch nicht ganz richtig. Ja das WoMo ist dort kein LKW, sondern ein PKW auch mit mehr als 3,5to. Aber es gibt das 3,5to Schild auch in Varianten. Mit LKW-Symbol und ohne. Durchfahrt verboten für 3,5to (ohne Symbol) gilt auch für WoMos. Aber mit Ausnahme, es gibt eben für die „Durchfahrt“. In Fr gerne bei kleinen/engen Ortskernen angewandt. Du darfst nicht mit dem 4,0to WoMo dort durch (machen natürlich trotzdem 99% der Franzosen und 30% der Deutschen ;). Aber du darfst dort rein (!) wenn du dort ein Anliegen hast, ähnlich unserem Anlieger frei. Darum sieht man auch gelegentlich solche Schilder genau in der Zufahrt zu Stellplätzen. Diese darf man anfahren oder im Ort zum Bäcker usw. Aber nicht durch den Ort statt drumherum.
bye,
Patrick

Nein, Lkw bzw über 3,5t ist nur für Güterverkehr
https://frankreich-mobil-erleben.de/Verk...omo-ueber-3,5t/


Also das wäre komisch, wenn ein ausdrücklich auf maximales Gewicht (oder Höhe, oder Breite) hinweisendes Schild nicht für Wohnmobile (oder irgendwas anderes) gelten würde. Wenn an einer Brücke 3,5t steht, dann weiß die Brücke doch nicht, dass da gerade ein 4t Wohnmobil drüber fährt und sie deshalb nicht zusammenbrechen darf....
natürlich bricht eine Brücke nicht gleich zusammen - aber solche Beschränkungen haben i.d.R. schon einen "gewichtigen" Grund
Etwas anderes ist es, wenn da ein Symbol (Lkw) zu sehen ist, das gilt zwar in Deutschland dann auch für Wohnmobile über 3,5t aber in Frankreich (und auch in Österreich) wird damit nur der Güterverkehr gemeint. Und das wird sich wohl auch nicht ändern, egal was die EU beschließt.
#80 RE: Neuigkeiten - oder doch nur Gerüchte?

Was passiert denn wenn man 4 Sitzplätze im Schein hat, aber 5 Gurtplätze im Auto?
Darf man dann 5 belegen wenn man dann nicht überladen ist?
Siehe:
In der StVO § 21 Personenbeförderung heißt es:
In Kraftfahrzeugen dürfen nicht mehr Personen befördert werden, als mit Sicherheitsgurten ausgerüstete Sitzplätze vorhanden sind.
Es wird nur beschrieben dass das zGG nicht überschritten werden darf. (3,5to)
#81 RE: Neuigkeiten - oder doch nur Gerüchte?

Diese Frage wird erst klar zu beantworten sein, wenn es dazu ein Gerichtsentscheid gibt oder der Gesetzestext eindeutiger formuliert wird.
Bis dahin ist es wohl davon abhängig, wie der kontrollierende Beamte tickt. Streng genommen kann er sich auf die Eintragung im Schein berufen (also sind dann 5 einer zuviel), denn diese Eintragungen sind grundsätzlich einzuhalten. In der Regel wird dann immer gesagt: Maximal die Anzahl der eingetragenen Personen, oder die erlaubte Maximalmasse - je nachdem was eher überschritten wird - und bei der Personenzahl braucht man nur zu zählen....
Ich würde genau das interpretieren was ich schon geschrieben habe: Kinder würde ich nicht als vollwertige (in dem Fall genauer: vollgewichtige) Person ansehen und dann eben eher auf die Masse achten. Aber darauf kann man sich leider nicht berufen.

Es gibt hier ein Urteil des OLG München, dass sich mit der Frage Sitzplätze/Gurte/Personenzahl beschäftigt. Hiernach ist grundätzlich die Anzahl der zu befördernden Personen von den Sitzplätzen mit Gurt abhängig. Es dürfen nicht mehr Personen befördert werden als Sitzplätze mit Gurt vorhanden sind.
Hier ein Auszug aus dem Urteil:
"Die Grenze für die Zahl der beförderten Personen wird bei einem Pkw nicht durch die Zahl der in der Zulassungsbescheinigung Teil I eingetragenen Sitze, sondern nur durch das zulässige Gesamtgewicht des Fahrzeugs, seine zulässige Achslast und das allgemeine Erfordernis der Verkehrssicherheit (§ 23 Abs. 1 StVO) bestimmt."
https://verkehrslexikon.de › Rspr5210 OLG München v. 09.03.2010
Auch wenn dieses Urteil schon etwas älter ist, so hat es immer noch Bestand. Urteile von Oberlandesgerichten haben nahzu Gesetzescharakter. Somit kann man bei 4 eingetragenen Sitzplätzen und 5 tatsächlichen Plätzen mit Sicherheitsgurt auch 5 Menschen in dem Fahrzeug befördern. Zu beachten sind hier die die uneingeschränkte sichere Handhabung des Fahrzeuges durch den Fahrzeugführer und die zulässigen Gewichte (Achslasten, zul. Gesamtmasse). Auch wenn in dem Urteil von einem Pkw gesprochen wird, die Feststellung des OLG ist auch für Wohnmobile anwendbar.
Grüße
Thomas

@purple
prima - Danke für die Info und die Quellenangaben! Top!
Marcus
"Ich stand eben auf der Waage und sie hat mir bestätigt, dass alle Cookies gespeichert wurden..."
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#84 RE: Neuigkeiten - oder doch nur Gerüchte?

#85 RE: Neuigkeiten - oder doch nur Gerüchte?


Zitat von Sunlight84 im Beitrag #45
Das ist sehr interessant. Spannend wird natürlich ob der Ausdruck auf einem Blatt Papier dem Polizisten in der Kontrolle reichen wird. Denke eher die schauen in den Schein und zählen Passagiere.
Aber vielen Dank dafür, das wusste ich nicht!
Da kann ich Dir verlässlich sagen, dass dieser Abgleich nicht erfolgt wenn
-alle Insassen ins Fahrzeug passen und nicht gestapelt sind
-für alle Insassen ein Sicherheitsgurt vorhanden ist
-der Fahrzeugführer nicht in der sicheren Handhabung des Fahrzeuges beeinträchtigt wird.
Die Kollegen der Polizei kennen die Rechtsprechung (gehört zu den täglichen Hausaufgaben).
Thomas

Zitat von purple im Beitrag #46Zitat von Sunlight84 im Beitrag #45
Das ist sehr interessant. Spannend wird natürlich ob der Ausdruck auf einem Blatt Papier dem Polizisten in der Kontrolle reichen wird. Denke eher die schauen in den Schein und zählen Passagiere.
Aber vielen Dank dafür, das wusste ich nicht!
Da kann ich Dir verlässlich sagen, dass dieser Abgleich nicht erfolgt wenn
-alle Insassen ins Fahrzeug passen und nicht gestapelt sind
-für alle Insassen ein Sicherheitsgurt vorhanden ist
-der Fahrzeugführer nicht in der sicheren Handhabung des Fahrzeuges beeinträchtigt wird.
Die Kollegen der Polizei kennen die Rechtsprechung (gehört zu den täglichen Hausaufgaben).
Thomas
Ganz wenige wo sich wirklich auskennen....
Und spätestens wenn es dann auf die Waage geht, wird es meistens kritisch bei vielen Personen

#89 RE: Neuigkeiten - oder doch nur Gerüchte?

Zitat
Spannend wird natürlich ob der Ausdruck auf einem Blatt Papier dem Polizisten in der Kontrolle reichen wird.
Wenn da die Quellenangabe zum Urteil drauf steht, sollte das in Deutschland reichen (ob die Polizisten davon nun wissen oder nicht) - denn wenn man dann vor Gericht geht, ist ja schon klar wie es ausgeht und für den Polizisten bedeutet dass dann höheren Aufwand (er muss ja auch mit vor Gericht).
Spannender ist die Frage, wie das im Ausland interpretiert wird - da gelten deutsche Gerichtsurteile natürlich nicht....
Zitat
Ich frage mich wieso der TÜV so ein Aufstand mit den Sitzplätzen macht.
Weil es einfach Vorgaben gibt (Person=75 kg) und die sind nötig, weil es sonst "ganz Schlaue" gibt, die das wieder völlig überzogen ausnutzen würden. Unter anderem würden dann Anbieter von Alkoven-Modellen ganz frech mit 6 Personen-Zulassungen werben - obwohl die zGm bereits mit zweien überschritten würde .... und nicht wenige Nutzer würden sich dann auch genau darauf berufen - und bedenkenlos völlig überladen durch die Gegend brausen (machen so schon genügend - aber die Hemmschwelle wäre dann noch niedriger).
Leider besteht die Menschheit nicht nur aus vernünftig denkenden Menschen....
Und nebenbei mal so als Bemerkung: im Bereich von Motorrad-Gespannen gibt es noch ganz andere Auswüchse - da werden vergleichbare Umbauten mit dem gleichen Motorrad schon mal mit völlig unterschiedlichen Personeneintragungen versehen - weil der eine Graukittel gerade so 300 kg Nutzlast erkennt, gibt es eine 4 Personen-Eintragung, aber der nächste erkennt eben nur 220 kg und erteilt damit nur eine 2-Personen-Zulassung. Hatten wir auch alles selbst schon - von 2 bis 4 Personen (bei 3 bzw. 4 Sitzplätzen) - sind aber daraufhin nie kontrolliert worden....

Zitat von Andy im Beitrag #49
Weil es einfach Vorgaben gibt (Person=75 kg) und die sind nötig, weil es sonst "ganz Schlaue" gibt, die das wieder völlig überzogen ausnutzen würden.
Was man alles machen könnte heist nicht das es alle machen.
Jeder könnte bei rot über die Ampel fahren, deshalb wird das Autofahren nicht verboten.
Ich denke es liegt eher an der Bürokratie, die will beschäftigt sein.
Sonnst könnte man die ja verkleinern, und wer gefährdet schon seinen Arbeitsplatz.
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