X

nachträglich Auflasten

30.08.2021 19:44
#1 nachträglich Auflasten
avatar
Fahrkönner

Moin,

mit dem nächsten TÜV möchte ich mein Sunlight auflasten, da es immer wieder im grossen Urlaub mit den 3,5t eng wird.
Hinten habe ich eine Goldschmitt ZLF mit Erhöhung der Achslast hinten auf 2.240kg , was auch so eingetragen ist.
Allerdings habe ich das Gesamtgewicht auf 3,5t gelassen. So ist es auch im Schein eingetragen.
Wenn ich nun auf 3,85t auflasten will ( 4t wird wohl nicht klappen, weil ich kein Gutachten für die stärkeren Schraubfedern habe ),
muss ich neben den eingetragenen Daten auch noch eine Unbedenklichkeitsbescheinigung für die 3,85t von Capron vorlegen und ein neues Typenschild
anbringen, oder reicht dem TÜV die Eintragung mit Gutachten der ZLF?

viele Grüße

Wolfgang

Sunlight T68 Modell 2019

Forumspate


 Antworten

 Beitrag melden
30.08.2021 20:36
#2 RE: nachträglich Auflasten
avatar
Admin

Zitat von hannilein01 im Beitrag #1
4t wird wohl nicht klappen, weil ich kein Gutachten für die stärkeren Schraubfedern habe


Wenn du die 4t gerne möchtest, dann kontaktiere mal die Fa. CS (Carsten Stäbler).

Ich hatte exakt die selbe Ausgangssituation und habe jetzt aufgelastet auf 4t.
.

Liebe Grüße Jens



Carado T337, genannt "Karl der Dritte".
Per "Funk" unter capronfreunde

 Antworten

 Beitrag melden
30.08.2021 20:59
avatar  Andy
#3 RE: nachträglich Auflasten
avatar
Admin

Hi Wolfgang,

für die 3,85t sollte es keine Probleme geben, die sind bis BJ 2019 eigentlich sogar ohne jedwede technische Änderung möglich, das müsste sich schon aus den COC ergeben.
Darüber hinaus wird aber noch eine Umrüstung der Federung an der Vorderachse notwendig werden (der hier am häufigsten genannte Ansprechpartner dafür wurde ja von Jens schon genannt).

     Andy      

 Antworten

 Beitrag melden
30.08.2021 21:14
#4 RE: nachträglich Auflasten
avatar
Fahrkönner

Moin Jens, Andy,

Danke für die schnelle Antwort.
Die ZLF hatte ich 2019 bei CS einbauen lassen. Derzeit haben sie Betriebsferien bis 04.09., kann also dort niemanden erreichen.
Ich habe die Federn schon umgerüstet. Allerdings gibt es dafür kein Gutachten, da es sich um ein schwedisches Fabrikat ( Lesjöfors )
handelt und die als reiner Zulieferer keine Interesse daran haben.

Mir würden allerdings sicher auch die 3,85t reichen. Frage ist nur, ob ich noch eine Unbedenklichkeitsbescheinigung von Capron brauche,
oder einfach mit der Eintragung im Schein die Auflastung bekomme.

viele Grüße

Wolfgang

Sunlight T68 Modell 2019

Forumspate


 Antworten

 Beitrag melden
30.08.2021 22:51
avatar  Sahra85
#5 RE: nachträglich Auflasten
avatar
Fahrkönner

Hallo,
eine Auflastung auf 3,85 sollte immer mit einer Achslasterhöhung begleitet sein.

Gruß Rolf

Forumspate
Adria 670DL, 4,4t, Bj 2024

 Antworten

 Beitrag melden
31.08.2021 14:01
#6 RE: nachträglich Auflasten
avatar
Moderator a.D.

Hallo Wolfgang,

wenn ich das richtig gelesen habe, hast du die HA ja bereits aufgelastet und grundsätzlich geht es dir um die Auflastung auf "nur" 3,85to (da du für die Aufrüstung der VA kein Gutachten hast aufgrund des Fabrikats).

Wir haben seinerzeit das alles zusammen bei CS machen lassen, also Aufrüstung der HA mit einer ZLF, Aufrüstung der VA mit verstärkten Federbeinen (alles von Goldschmidt), Auflastung Gesamt auf 3,85 to (wir haben die 4,0 to einfach "verbaselt/vergessen") und Auflastung HA auf 2,24 to.

Ich kann es leider nicht mehr belegen, ob ich im Vorfeld die Unbedenklichkeitsbescheinigung von Carado vom Händler geholt habe, meine aber mich zu erinnern, dass ich diese eingeholt hatte; ob ich diese aber auch benötigt hätte für die Auflastung, da ich ja auch die ZLF einbauen ließ, das weiß ich beim besten Willen nicht mehr, sorry.

Aber, abseits von CS (den ich auch nur empfehlen kann), müsste dir diese Antwort doch jeder TÜV geben können, letztlich also auch ggf. dein Händler - hast du dort schon gefragt?

Sicher ist allerdings, dass ich ein verändertes Typenschild bekam (händisch beschriftet), denn ich musste davon dann noch ein Foto an die Hessische Bündelungsbehörde (gibt es nur bei uns in Hessen) senden - dieses hat vermutlich entweder CS angebracht oder der dort vor Ort abnehmende TÜV.

Was ich ggf. noch ergänzen darf - mit den 3,85 to kommen wir ganz gut zurecht, sodass ich bis jetzt noch keinen Anlaß hatte, nochmal beim TÜV vorstellig zu werden bzgl. der 4,0 to, die ich ja eintragen lassen könnte.

Beste Grüße, Manfred

> unterwegs mit Carado T337 (150 PS, Robot-Automatik), Bj. 11.2016 <

Forumspate


 Antworten

 Beitrag melden
31.08.2021 18:58
#7 RE: nachträglich Auflasten
avatar
Fahrkönner

Moin Manfred,

Danke für die ausführliche Erklärung.
Hast richtig gelesen, genauso ist meine Situation. Mein Händler strotzt nicht gerade vor Kompetenz und ist nicht sonderlich hilfsbereit.
Im Oktober wird das Womo eh zum Winterschlaf von mir abgemeldet und ich werde dann beim Verkehrsamt / Tüv direkt anfragen, was die von mir haben wollen.

viele Grüße

Wolfgang

Sunlight T68 Modell 2019

Forumspate


 Antworten

 Beitrag melden
31.08.2021 21:22 (zuletzt bearbeitet: 31.08.2021 21:25)
avatar  T67
#8 RE: nachträglich Auflasten
avatar
T67
Fahrexperte

Du brauchst das Auflastgutachten vom Hersteller der Zusatzluftfederung.

Oder eine Bescheinigung von Capron, ca. 250 €

Die Hinterachse hat ja schon eine Eintragung auf 2240 kg.


 Antworten

 Beitrag melden
Bereits Mitglied?
Jetzt anmelden!
Mitglied werden?
Jetzt registrieren!