Capron-Wartezimmer
HappyD
(
Gast
)
#2686 RE: RE Capron-Wartezimmer
Zitat
@BastiK/ Steppi:
Bei mir war das Prozedere (ohne Zwischengeplänkel) wie folgt:
- Angebot für MJ 24 für Aufpreis 2k,
- Unterschrift neuer Vertrag unter Bestätigung 2k durch mich,
- Rücküberweisung meiner Anzahlung von Bestellung 10/21 durch Händler,
- nach anderthalb Wochen: Ablehnung Bestellung durch Händler.
Begründung auf Nachfrage: Sunlight steht keine Auftragsbestätigungen aus und mein Händler will das Risiko nicht alleine tragen, deshalb stellt er auch keine aus und muss zudem Bestellung ablehnen.
Jetzt hab ich gefühlt nix, oder wenig. Oder was hab ich eigentlich? Keine Ahnung.....
Hattest du etwas bezüglich Stornierung unterschrieben bzw. stand in der Bestellung das damit die alte Bestellung storniert wird? Ansonsten würde ich von einem Anwalt prüfen lassen ob du dich auf eine Erfüllung deiner alten Bestellung berufen kannst und man die neue Bestellung als weitere Bestellung (die jetzt eben nicht zustande kam) werten kann.
Bei uns lief es so, dass uns eine neue Bestellung für MJ24 vorgelegt wurde und eine Stornierung von Händlerseite. Wir hatten aber anscheinend Glück und haben direkt eine Bestätigung und FIN erhalten.
Das ist der Text den ich unterschreiben sollte:
"Wie schon telefonisch besprochen anbei der Ablauf für die Umstellung auf das 2024er Modell:
- Der Auftrag mit Nummer 2100253 wird storniert.
- Die Zahlungen werden auf das Konto zurück überwiesen von dem es bezahlt wurde.
- Wir erstellen eine neue Verbindliche Bestellung mit gleicher (Ausstattung) als Modelljahr 2024 mit den technischen Details zum gleichen Preis zzgl. 1999,00€
- Die „Preisgarantie“ wird unter folgenden Voraussetzungen gegeben: Fahrzeughalter = Person im Kaufvertrag, muss eine Privatperson sein, Fahrzeug darf nicht für die Vermietung eingesetzt werden
- Sie unterschreiben die Verbindliche Bestellung und senden uns diese zu.
- Wir senden die Fahrzeugbestellung an Sunlight.
- Nach Erhalt der Auftragsbestätigung von Sunlight erhalten Sie von uns die Auftragsbestätigung mit dem Liefertermin.
- Sie überweisen die Anzahlung.
- Wir informieren Sie, sobald der Wagen produziert ist.
- Wenn der Wagen angeliefert wurde, erstellen wir die Rechnung.
- Sie bezahlen die Restsumme.
- Wir senden Ihnen den Brief zu.
- Sie holen den Wagen ab.
Bitte bestätigen Sie mir kurz den Erhalt und dass sie mit dem Ablauf einverstanden sind."
In meinen Verständnis ist hier die Stornierung Bestandteil eines vorgegeben Ablaufes und einer Kausalkette mit dem Endprodukt "Abholung Fahrzeug".
So wäre zumindest meine Argumentation vor Gericht und so habe ich auch die E-Mail bestätigt, mit der Anmerkung, dass die Sortierung des alten Vertrages auch das Zustandekommen eines neuen Vertrages bis hin zur Lieferung vorausgesetzt.
Aber auf hoher See und vor Gericht liegt man in Gottes Händen...
Hallo Zusammen,
am Freitag mit dem Händler telefoniert.
Es sei ja ganz klar, dass ich jetzt eine neue Bestellung unterschreiben soll. Die Konfiguration von letztem Jahr Oktober sei ja so nicht mehr verfügbar, es sei ja jetzt ein Modell 2024 (wobei das in meiner Bestellung schon als Bemerkung drin stand) und die Preise seien ja auch nach oben gegangen und die Kosten muss ja jemand zahlen..... Das sei alles ganz normal und so üblich.
Es sei ja jetzt auch zu meiner und seiner Sicherheit???? 🤔 Der um 11% höhere Preis zum Oktober sei nicht schön aber....
Es gäbe jetzt zwei Möglichkeiten, entweder die neue Bestellung unterschreiben oder die bisherige (die er mir nur per E-Mail bestätigt hat, dass er sie erhalten hat, mir allerdings nie mit seiner Unterschrift bestätigt hat) werde storniert.
Rechtlich sei dies alles wasserdicht und die Verträge seien durch Anwälte geprüft....
Auf die Frage ob ich dann jetzt mit der Unterschrift auf die neue Bestellung eine Auftragsbestätigung erhalten werde, meinte er, auch erst wenn Sunlight das Fahrzeug tatsächlich herstellen würde.
Eine weitere Infos die im Gespräch noch fiel war, dass Bestellungen vor April 2022 wohl mit Preisgarantie plus 2000 Euro beibehalten werden. Alles danach bekommt angeblich neue Bestellung oder soll storniert werden.
Nach dem Gespräch das gegen Ende dann auch wieder ruhiger verlief, war ich gedanklich bereit eine neue Bestellung zu unterschreiben.
Jetzt nachdem ich dies hier schreibe, gehe ich eher davon aus die neue Bestellung nicht zu unterschreiben und zu schauen was passiert.
Gruß Patrick
Moin Patrick,
ich an deiner Stelle würde mich auch für letzteres entscheiden....nichts unterschreiben und abwarten.
Dadurch bringst du dich in keine "neue" Position und er muss dann reagieren.
Lieben Gruß von der Ostseeküste....Torsten
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Seit dem 26.10.2022 sind wir mit unserem ganzen Stolz "Jonathan" (T447) glücklich unterwegs.
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Hallo,
manche Ratschläge sind gut gemeint, aber ich würde mich darauf nicht verlassen!
Gehe mit dem alten und neuen Vertrag zu einem vertrauensvollen Anwalt und lass dich dort beraten. Es könnte sonst passieren, dass man am ende vom Jahr ohne ein Womo da steht.
Meine Meinung.
Gruß Rolf
@Joggl
Das Thema ist ziemlich Komplex, ich würde da direkt 150-200€ investieren und dies prüfen lassen. Kannst online über Seiten wie frag einen Anwalt oder zu RA, die tagtäglich genau damit zu tun haben . Dr Böse hat sich da sicherlich nen Namen gemacht .
@Sarah
Wenn ich in deiner Situation wäre, würde ich ebenfalls auf den bestehenden Vertrag verweisen und warten. Soll der Händler stornieren ( die Hürden sind sehr hoch , nahezu alle Modelle werden weiter produziert und die Händler haben sowohl in den Bestellungen als auch Bestätigungen kein spezielles , direkt zuzuordnendes Fahrzeug verkauft . Bringe hier gerne nochmal den Gattungskauf ins Spiel.
Ausnahmen gibt es sicherlich ( zb 160 Ps Automatik), weshalb pauschal das immer schwer ist und die AGB als auch die Händler das unterschiedlich handhaben.
Wünsche allen viel Glück und das sich keiner unterkriegen lässt, solange kein Storno das ist, besteht der Vertrag und kann nur geändert werden, wenn beide Seiten zustimmen 👍
Ich würde es genauso wie Rolf vorschlägt machen wenn die Zeit es hergibt.
Unser Händler hatte uns eingeladen um das MJ24 im Katalog anzuschauen. Die Infos die er hatte waren aber eher dünn. Da steht mittlerweile gefühlt mehr auf der Homepage... Anschließend hat er uns mit dem Papierkram zur Neubestellung überrascht.
Er hat gleichzeitig aber auch Dokumente vom Hersteller offen gehabt, so dass man sie überfliegen konnte. Ihm wurde mitgeteilt, dass die Bestellung mit MJ22 nicht mehr ausgeführt werden kann und storniert wird. Man habe jedoch den Produktionsplatz freigehalten und bietet ein Angebot zur Neubestellung eines identisch konfigurierten Fahrzeuges im MJ24 für den geblockten Produktionsplatz für 1999 Euro HEK (Händlereinkaufpreis?) Aufpreis an. Leider stand in diesem Brief auch eine Deadline zur Bestätigung der Neubeauftragung zwischen Händler und Hersteller die natürlich schon übermorgen war...
Was mir noch eingefallen ist, man könnte den Spieß auch umdrehen und vertraglich festhalten ( ist ja schließlich eine Vertragsfreiheit) das erst mit Bestellbestätigung der neuen Bestellung die alte Bestellung kostenfrei storniert wird oder mit Zustandekommen des neuen Vertrages.und drauf achten, dass alle sonstigen alten Bestandteile in die neue mit übernommen werden.
Der Händler will schließlich etwas von Euch
Was zwischen Händler und Hersteller ist, ist ja erstmal für dich zweitrangig, ist Unternehmerrisiko und dein Händler sollte sich vertraglich auch abgesichert haben.
Wenn er meint, die nur das 2024 Modell liefern zu können, kann er dies tun, nen Aufpreis würde ich dafür nicht zahlen.
Der Gattungskauf beschreibt einen Gegenstand beziehungsweise eine Sache, die geschuldet wird und lediglich allgemeine Gattungsmerkmale, wie den Typ oder den Preis, aufweist. Ich denke genauso werden die meisten auch bestellt haben , meine beiden Bestellungen hatten zb lediglich den Hersteller und das Modell im Vertrag sowie nur die extra gekaufte Austattung. Weder das MJ noch was im „Basismodell“ enthalten ist.
@BastiK:
Mit Dr. Böse hatte ich bereits Anfang des Jahres telefoniert, um Rat zu dem gesamten Sachverhalt zu erhalten. Er wollte zunächst wissen wer mein Händler sei und meinte danach sofort er könnte mich weder beraten noch vertreten. Ich vermute, dass er meinen Händler und damit sowohl Käufer als auch Verkäufer vertritt. Dazu kann sich jetzt jeder seinen Teil denken...
Schon spannend wie unterschiedlich das von Händler zu Händler gehandhabt wird.
Wir haben am Freitag unser Fahrzeug begutachten können, auch bei diesem Termin kein Wort zu einer Preiserhöhung oder einem neuen Vertrag, dabei bekommen wir tatsächlich das 24er Modell.
Warum geht das bei uns aber bei anderen nicht?
Der Händler ist sich der Marktlage durchaus bewusste, es wurde sogar gescherzt das er das Fahrzeug gerne behalten würde um es teurer zu verkaufen und wir es locker für 10k mehr los werden würden.
@Joggl
Mh, wie soll ich es ausdrücken;-) Der persönliche Eindruck und auch das, was man in Gruppen/Foren ließt, lassen darauf schließen. Zumindest bist du nicht der einzige von "dort" mit dem Erlebnis. Das man sich Herr Dr. Böse ins Boot geholt hat, ist mehr als ein schlauer Schritt und hätte ich als Händler auch gemacht. Erstens, weil er relativ Medienwirksam in der Branche unterwegs ist und somit viele Mandaten generiert und aufgrund der Fachkenntnis sicherlich sehr tief im Thema ist und zweitens, weil ich mir somit direkt einen unangenehmen Gegenspieler ins eigene Team hole.
@Gilles
Die bestellten Fahrzeuge, die nun storniert werden seitens der Kunden, bekommt der Händler nicht zu den ursprünglichen Konditionen. Die gibts nur, wenn der Nachweis erfolgt, dass der Ersthalter auch der Käufer aus dem Vertrag ist. Kann dir da aus eigener Erfahrung von vor ein paar Tagen berichten, da unser zweiter 600 RT geliefert wurde und wir diesen nicht auf uns anmelden wollten. Der Händler war mehr als freundlich und hat sich bemüht, dies irgendwie lösen zu können, da er die Differenz hätte zahlen müssen ( er hatte die Klausel im Vertrag vergessen, eine Ergänzung kurze Zeit später hatte ich nicht unterschrieben und ist somit nicht Bestandteil geworden)
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