Capron-Wartezimmer
Ich dachte mir, ich mache mal ein neues Thema auf, in dem sich alle die gerade ungeduldig auf ihr WoMo warten austauschen können.
Ich denke, was die meisten gerade am stärksten interessiert ist: Wann kommt er endlich!? :D
Also ich habe anfang Dezember bestellt und der Händler meinte unverbindlich im Mai/Juni.
#2 RE: Wartezimmer
Wir haben mitte Juni bestellt. Auskunft von Womo Erlangen nach Rückfrage bei Sunlight: Liefertermin Dezember. Dann Auftragsbestätigung im Oktober vom Händler mit Liefertermin Februar/März. Schaden durch geänderten Liefertermin 1600.- wegen MwSt 19% Kompensation durch eigene Werksabholung wurde abgelehnt. Man bestand auf Überführung/Lieferung nach Erlangen.
Sunlight V66 140 PS Automatik, 420W PV, WR Ective 1500W, Shunt BlueBattery X200, Dachklima, Thetford N4090E, LifePo4 Robur 167Ah, LPG Gastankflasche, Netgear AC810, Lesjöfors Vorderachsfedern, Wegfahrsperre Ampire, EBL 31, Sony XAV 5650 Händler: Womo Erlangen
Das mit der MwSt. ist in diesem Falle ja wirklich mehr als ärgerlich. Bei meiner Bestellung wurde gleich mit 19% gerechnet.
Hallo Lars,
ich habe deinen Beitrag mal in einen anderen Bereich verschoben.
Damit verbunden die Bitte an alle Nutzer immer zu schauen in welchem Bereich eure Beiträge am Besten passen.
Danke schön.
.
#6 RE: Capron-Wartezimmer
Ja, auch bei unserer Bestellung am 09. Oktober wurde der unverbindliche Liefertermin mit Mai 2021 angegeben !
Damit war für uns klar --> 19% MwSt. was bei dieser Summe dann doch ein Haufen Geld ist.
Unser Händler ist das EHC in Bad Waldsee und bis dato läuft alles im Zeitplan.
Ich werde weiter berichten.
beste Grüße
Mario
Entscheidend für die Mwst ist das Datum der Rechnung ... also versucht doch mal dem Händler anzubieten das Wohnmobil jetzt sofort zu bezahlen (wenn Ihr auf die Ersparnis wert legt). Ansonsten kann man da nichts machen - eine Entschädigung wegen geänderter Steuersätze gibt es nicht, weil das weder der Händler noch der Hersteller beeinflussen kann und vor allem weil niemand von denen was davon hat (wer kurz vor der Senkung so einen Betrag ausgegeben hat, hat ja auch das Nachsehen gehabt). Außerdem ist niemand verpflichtet die geringere Mwst auch an den Kunden weiterzugeben. Und: strenggenommen gilt auch jetzt die 19% Mwst - die ist ja nur temporär gesenkt worden, nicht geändert!
Aber klar - ich würde mich auch ärgern....
#10 RE: Wartezimmer
https://www.haufe.de/steuern/gesetzgebun...168_517790.html
Da wird das Ganze klar erklärt leider anhand eines Beispiels.
Da ist wohl nichts zu machen es sei denn, der Betrag wurde fix reingeschrieben mit inkl. Mwst und nicht inkl. X% Mwst.
Natürlich ist so etwas extrem ärgerlich aber sofern nicht ein fester und verbindlicher Liefertermin zugesichert wurde (Termingeschäft) hat man nicht einmal eine Handhabe gegen den Händler.
Und als Nachsatz:
Eine bereits jetzt erfolgte Zahlung würde nichts ändern, denn dann müsste bei Übergabe eine Nachversteuerung erfolgen. Ohne Nachversteuerung (a la merkt ja keiner) würde sich sowohl Händler als auch Kunde im Bereich des Steuerstrafrechts bewegen und sollte sich hier vorab SEHR gut informieren
Ok - ich bin kein Stuerrechtler...
Aber wie ist das mit einer vereinbarten Vorausszahlung - was jetzt bei extra angefertigten Waren (und das ist ein bestelltes Wohnmobil auf jeden Fall) durchaus üblich ist? Die Höhe der Vorrauszahlung ist auf jeden Fall eine Absprachesache, da gibt es keine festen Vorgaben. Und die Vorrauszahlung hat ja dann ein - ordnungsgemäßes - Rechnungsdatum in diesem Jahr.
Kann sein, das geht so auch nicht - wie gesagt, ich bin kein Jurist - aber so nach meinem Verständnis gilt doch das Rechnungsdatum? Mir war so, als ob das auch schon mehrfach genauso gesagt wurde: wenn sich Liefertermine verschieben, gilt trotzdem die Mwst zum Zeitpunkt der Rechnungslegung.
Das sagen die Hersteller dazu:
https://caravaning-institut.de/aktuell-b...mehrwertsteuer/
#13 RE: Wartezimmer
Ich musste vor gefühlt Ewigkeit Steuerrecht in der Uni machen und mich letztens selbst erst wieder kurz reinlesen und beraten lassen. Eine Trennung ist nur dann möglich, wenn es sich um ein separates Produkt handelt (Ware) die dann eingebaut wird. Bei mir wars wg. kleineren Beträgen und wir konnten die Ware (Gastank und Material) vom Einbau (kommt 2021) trennen. Eine komplette Zahlung wäre hier steuerrechtlich unbeachtlich gewesen, da ich trotz Vereinnahmungslogik hier eine Nachversteuerung hätte vornehmen müssen (Leistungsdatum). Deswegen ist die Formulierung wie Endpreis inkl. Mwst vs. Endpreis inkl 19% Mwst so wichtig und kann zu einer Übernahmepflicht des Händlers führen.
Bei Bestellungen wie Wohnmobilen und Co ist dies leider der Übergabezeitpunkt. Eine Teilzahlung wie z.B. beim Hausbau (Fertigstellungsfortschritt) wird da nicht durchgeführt und auch hier an die Leistung (konkreter Baufortschritt beim Kunden) gerechnet. Das ist glaube ich in §26 oder 27 im UstG geregelt. Also leider ist das Rechnungsdatum hierfür nicht ausschlaggebend sondern das in diesem Fall Lieferdatum.
Evtl. könnte man Speziellbestellungen vom WoMo Vertrag per Vorrauszahlung abkoppeln (Markise/Truma duo oder so) um einen kleinen Teil zu sparen. Alles was aber direkt ab Werk kommt wird man aber wahrscheinlich so nicht abrechnen können da dies ein einheitliches Werk darstellt.
Danke für die Aufklärung - wieder ein wenig schlauer.
Also bei Preisangabe "inkl. Mwst" gilt der Wert für den Endkunden, egal wie der konkrete Mwst-Satz zum Kauf oder Übergabezeitpunkt ist.
Komisch ist dann nur, dass in letzter Zeit immer soviel von Rechnungsdatum geschrieben wird - oder gelten evtl. bei anderen, "kleineren" Produkten (also nicht gerade Fahrzeuge) andere Bestimmungen?
#15 RE: Wartezimmer
Es gibt manchmal den Trick, dass das Eigentum bereits bei Rechnungsdatum und Versand (oder Lagerung zur Abholung) übergebt (Erfüllung) und in diesem Fall kann man wohl diesen § in diesem Sinne interpretieren.
Geht aber nur bei bereits fertigen Produkten aber da müsste ich mal mehr nachhaken bei meinem Kontakt. Beim Wohnmobil/Fahrzeug ist es halt noch nicht fertig und macht es unmöglich. Würde man ein Wohnmobil kaufen welches bereits beim Händler stehen und man holt es nur später ab (alle Arbeiten sonst sind fertig) könnte das Konstrukt evtl. auch funktionieren. Da muss ich aber erstmal genauer nachfragen bei Bedarf.
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