Schaltgeräusche beim T66
Ja , ich habe die gleiche Erfahrung gemacht. Das habe ich bei der Rückrufaktion eigentlich ganz nebenbei erwähnt danach War der Wagen drei Wochen in der Werkstatt. Was genau das war, kann ich nicht sagen. Ich hatte dad Gefühl, dass das bei Fiat bekannt ist. Bei mir ist das aber ein Garantie Fall gewesen. Ich will mir mal die Rechnung holen. Dann weiß ich vielleicht genaueres.
Gruß Guido
Moin,moin,
Eigentlich trennt man sich ja nicht so gerne in der beginnenden Reisezeit von seinem WoMo, aber nun
war es schmerzlos, denn Corona macht es möglich.
Ich hatte ja geschildert das bei mir der 5.Gang beim Raufschalten Geräusche machte und so habe ich
ihn nun endlich in die Werkstatt gebracht. Garantie ist ja zum Glück noch vorhanden.
Erstaunt war ich, dass zum Ausbau des Geriebes auch der Motor raus muss??
Na ja, heute bekam ich Bescheid von der Werkstatt, dass das neue GETRIEBE da ist!!
Neues Getriebe??? Ja, eine Reparatur wäre zu teuer geworden!!!! Na gut, von mir aus gerne.
Wie verhält es sich denn mit der Garantie für das neue Getriebe?? Wieder 2 Jahre??
Ich werde mich da mal erkundigen.
Noch in dieser Woche kann ich das WoMo wieder abholen, wenn nichts dazwischen kommt.
Bleibt gesund!!
Gruß Hermann
Ist natürlich traurig, wenn schon nach knapp 6000km das Getriebe kaputt geht.
Auf jeden Fall war es ein Produktionsfehler und deshalb wäre es schon sehr tragisch
wenn das Getriebe wieder nach kurzer Zeit wegen eines Produktionsfehlers den Geist
aufgeben würde. Ich will es nicht hoffen.
Fragen werde ich aber trotzdem Mal wegen einer neuen Garantie für das Getriebe??
Hermann
Es ist schon komisch, dass es noch immer vereinzelt Probleme mit dem Getriebe gibt.
Bei unserem alten Hymer (Fiat Ducato Typ 290) gab es permanent Probleme mit dem Getriebe, speziell mit dem 5. Gang. Ursache war meistens ein Konstruktionsfehler. Die Tachowelle förderte das Getriebeöl nach oben, bis zu wenig für den angeflanschten 5. Gang übrig war.
Man muss unterscheiden zwischen Garantie und Gewährleistung.
Garantie ist eine freiwillige Sache des Herstellers und der bestimmt da auch die Bedingungen - wenn er also sagt, Garantie zählt für alles (auch später neu eingebautes) nur 2 Jahre ab Kauf/Zulassung ist das so - Punkt.
Anders bei der Gewährleistung, die ist gesetzlich vorgeschrieben und beträgt 2 Jahre, wobei sich nach 6 Monaten die Beweislast umkehrt und hier ist nicht der Hersteller selber, sondern der Händler bzw. die Werkstatt der Leistungsbringer. Und diese Gewährleistung gilt auch für jede Reparatur und für jedes neu eingabaute Teil! Heißt: für das Getriebe gibt es ab Einbau 2 Jahre Gewährleistung. Der Haken daran: in den ersten 6 Monaten muss die Werkstatt beweißen, dass das Getriebe beim Einbau fehlerfrei war (was praktisch unmöglich ist), danach muss der Nutzer Beweisen, dass der Fehler von Anfang an da war (was nur sehr schwer möglich ist). Sollte also irgendwas auftreten, unbedingt in den ersten 6 Monaten reklamieren (es sei denn die Herstellergarantie geht noch länger).
Für in der Gewährleistungszeit eingebaute Teile verlängert sich die Gewährleistung nicht.
Durch den Einbau eines neuen Teiles wurde lediglich die Sachmängelhaftung ausgeführt.
Ich habe ja auch ein neues Getriebe in der Garantie/Gewährleisungszeit bekommen.
Habe keine Rechnung oder irgent ein Papier bekommen.
Beim Abholen aus der Werkstatt haben die mir den Schlüssel gegeben und auf wiedersehen gesagt,das war´s.
Zitat
Für in der Gewährleistungszeit eingebaute Teile verlängert sich die Gewährleistung nicht.
Jain - die Gewährleistungszeit für das Gesamtprodukt ändert sich natürlich nicht, aber jede Arbeit und jedes neu eingebaute Teil hat selber wieder eine Gewährleistungszeit. Sonst könnte ja jede Werktstatt bei allen Teilen, die am letzten Tag der Gewährleistungspflicht eingebaut wird "irgendwas" einbauen und der Kunde muss dann am nächsten Tag nochmal alles neu bezahlen - wäre doch blöd.
Ob es dazu eine Rechnung gibt oder nicht, spielt hier keine Rolle (allenfalls wird der Nachweis schwieriger).
Und die Gewährleistung kann auch nicht ausgeschlossen werden - die ist gesetzlich verankert.
Ist allerdings noch mehr als ein halbes Jahr Fiat-Garantie übrig, erübrigt sich das ganze in der Praxis weitestgehend ... und wenn das Getriebe dauerhaft hällt natürlich sowieso - und davon gehen wir jetzt natürlich auch aus!
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