Plugin User ignorieren
pid=foxumuserignor1
Version: 0.083
Autor: Mike48
Quelle: https://www.friends-of-xobor.de
Support: https://www.hpm-support.de/t545566f11769190-Plugin-User-ignorieren.html
Höchstgeschwindigkeit im Alkoven

Also im Bordcomputermodus. DANKE DIR!
Ich werde das nachher mal ausprobieren und berichten!
Lieben Gruß von der Ostseeküste....Torsten
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Seit dem 26.10.2022 sind wir mit unserem ganzen Stolz "Jonathan" (T447) glücklich unterwegs.
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Gefunden, es ist die Summerfunktion, die man ein- und ausschalten kann bzw. die Geschwindigkeit für das Anzeigen/Summen einstellen kann.
DANKE Rene.
Lieben Gruß von der Ostseeküste....Torsten
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#18 RE: Höchstgeschwindigkeit im Alkoven

Fahre keinen Alkoven, aber wenn alles korrekt verbaut ist, sollte am Aufbau nichts beschädigt werden. Unser T 449 macht auch bei höherer Geschwindigkeit keine Probleme. Was auf dem Foto zu erkennen ist, ist nichtmal die höchste Geschwindigkeit mit der ich gelegentlich bei freier Autobahn unterwegs war.
IMG_3371.jpeg - Bild entfernt (keine Rechte)
#20 RE: Höchstgeschwindigkeit im Alkoven


Gut oder nicht, da werden die Meinungen eher Richtung negativ gehen.
Ich denke nicht, das es vernünftig ist dauernd so schnell zu fahren.
Ja das WoMo hält es daraus aus. Sehr wenig Verkehr, gute Strassenverhältnisse müssen es schon sein. Ein WoMo ist kein Sportwagen und verhält sich in Extremsituationen doch völlig anders.
So bin ich sehr selten und meistens nur kurz unterwegs.
Es ging mir lediglich darum, dem TE zu verdeutlichen, das er nicht bangen muss, das ein WoMo so einfach auseinander fällt.
Ein Alkoven lässt sich bei guten Strassenverhältnissen und entsprechendem Verkehr sicher mit Geschwindigkeiten von 120 - 130 km/h fahren, wenn man damit gewohnt ist zu fahren. Auseinanderbrechen, wird es sicher nicht.Die Fahrt mit Wohnmobilen ist mit Geschwindigkeiten von 100 - 120 km/h aus meiner Sicht vernünftig und deutlich entspannter wie höhere Geschwindigkeiten.
Da ich höchst selten alleine und ohne Anhänger unterwegs bin damit, versteht es sich von selbst, das Geschwindigkeiten von 170 km/h oder sogar etwas höher, unser WoMo ganz selten erlebt.

Ein Schweizer, in dessen Heimatland eine Höchstgeschwindigkeit von 120Kmh gilt, brettert in Deutschland mit seinem Wohnmobil mit 170 Kmh über die Autobahn. Unverantwortlich auch bei optimalen Straßenverhältnissen.
Meine Meinung, aus dem Verkehr ziehen solche Raser.
Entschuldigung das mußte ich mal loswerden.

..............dafür war der Fahrer beim fotografieren auch nicht angeschnallt, zumindest laut Cockpitanzeige
Lieben Gruß von der Ostseeküste....Torsten
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#24 RE: Höchstgeschwindigkeit im Alkoven

Das Auto ist für die Geschwindigkeit zugelassen, also sehe ich da kein Problem das auch zu fahren.
Wenn euer Eohnmobiel sich bei so einer Geschwindichkeit nicht vernünftig fahren läßt, liegt das vermutlich an falscher Beladung.
Die Gewichtsverteilung ist da schon ausschlaggeben.
Ich habe 1700-1800 kg vorne wie hinten auf der Achse und in den Hängeschränken nur leichte Sachen, die Schweren Sachen sind ausschließen in den untersten Fächern der Schränke.
Keine Zusatzluftfederung, vorne Goldschmitt M11 Federn und das Fahrzeug fährt sich wie jeder normale Transporter.

Hallo Wolfgang,
das Land wo der Erstwohnsitz liegt, ist bei der Fahrweise irrelevant.
Dies als Grundlage zur Bezeichnung als Raser zu nehmen ist schlicht diskriminierend aus meiner Sicht
Welcher Nationalität ich zugehöre, hat ebenfalls keine Grundlage zur Bewertung über Rasen oder nicht rasen.
Ich fahre ein Vielfaches an Kilometer auf deutschen Strassen wie der durchschnittliche Deutsche.
Falls Dir mal aufgefallen ist, unterscheiden sich die Autobahnen in der Schweiz zu jenen in Deutschland baulich nicht unwesentlich.
Dein Beitrag ist je nach Sichtweise sehr grenzwertig, auch in Betrachtung der Richtlinien dieses Forums (diskriminierend, rassisch).
Musste auch mal raus !
Hallo Torsten,
ja nicht angeschnallt, das siehst Du korrekt.
Dies ist jedoch absolut legal in meinem Fall. Es gibt entsprechende gesetzliche Ausnahmeregelungen.
Hallo Rene,
Gewichtsverteilung und entsprechende Änderungen am Fahrzeug, verändern tatsächlich das Fahrverhalten teilweise massiv. Dies kann daraus auch in die positive Richtung gehen.
Allgemein,
Ich bin mir sehr bewusst wie und wann ich mal die Pferde galoppieren lasse.
Entsprechende Erfahrung mit weit grösseren Fahrzeugen im Grenzbereich, sind ebenfalls ausreichend vorhanden.

Zitat von Oldcars im Beitrag #25
..............ja nicht angeschnallt, das siehst Du korrekt.
Dies ist jedoch absolut legal in meinem Fall. Es gibt entsprechende gesetzliche Ausnahmeregelungen.
.
Hallo Daniel,
dass sollte auch kein Angriff oder ähnliches auf deine Person sein, lediglich meine Meinung!
Magst du mir dennoch -rein aus Interesse- erklären welche Ausnahmeregelung da greift?
In Deutschland ist die Befreiung der Gutpflicht sehr, sehr eng gestrickt und lässt da auch sehr wenig Spielraum.
Neben beruflichen Gründen (Paketboten), Schwangeren, Parkplatz und Bus bleibt da nur eigentlich nur gesundheitliche Befreiung.
Hier wird aber -zumindest lese ich das so- in der Regel von "Mitfahrern" und zeitlich sehr begrenzt von Selbstfahrer gesprochen.
Du brauchst hier nicht dein Krankheitsbild schreiben, vielleicht magst du das ja via Mail/PN machen.
Vielleicht ist es ja auch auf dein Heimatland ausgeschrieben, wo ich die Regeln nicht kenne.
Unterm Strich gefährdet sich dadurch ja auch der "Befreite" in erster Linie selbst und niemand anderes im Straßenverkehr!
Lieben Gruß von der Ostseeküste....Torsten
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Daniel hatte vor längerer Zeit schon mal über seine Gurtbefreiung berichtet.
Er möchte sicherlich nicht hier alles ausbreiten. Vielleicht bekommst du per PM Infos.
Ansonsten wäre es schön, wenn das Thema hier nicht abgeleitet.
Daniel hat geschrieben wie es zu der Geschwindigkeit gekommen ist und damit sollte das Thema ruhen.

Sorry Jens, habe ich nicht mitbekommen und daher meine Frage.
Lieben Gruß von der Ostseeküste....Torsten
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Hallo Torsten,
von Deiner Seite sehe ich keinen Angriff, ganz bewusst habe ich jeden einzeln angesprochen.
Ja, das es nur sehr wenig Spielraum gibt, für die Erteilung der amtlichen Gurtenbefreiung, siehst Du absolut richtig.
Diese werden generell alle 2 Jahre neu beurteilt, bzw. müssen neu ausgestellt werden.
Dabei reicht ein Besuch beim Arzt nicht. Der Arzt muss nachweisen, dass der Befund sich auch nach mehrmaligen Untersuchungen und eine entsprechende Behandlung ohne entsprechendes Ergebnis verlaufen ist. Auch muss er bestätigen, das durch die Fahrtüchtigkeit vollständig gegeben ist.
Die Gurtenbefreiung wird dann vom Strassenverkehrsamt ausgestellt und ist international gültig für jeweils 2 Jahre.
Aufgrund der Situation, das es in meinem Fall seit inzwischen 20 Jahre unverändert ist, eine Veränderung auch vom Arzt als ausgeschlossen bescheinigt wurde, wird mir inzwischen eine Gurtenbefreiung mit 5 Jahre Gültigkeit ausgestellt. Das ist die längstmögliche Gültigkeitsdauer welche ausgestellt werden kann.
Wird demnach alle 5 Jahre neu vom Arzt beurteilt und ich muss alle 5 Jahre die Gurtenbefreiung neu beantragen.
In meinem Fall, wie Du aus dem Text entnehmen kannst, sind es gesundheitliche Gründe, welche zur Gurtenbefreiung führen, aber die Fahrtauglichkeit nicht einschränken.

Danke für deine offene Klarstellung......
Lieben Gruß von der Ostseeküste....Torsten
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