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Standlicht

10.11.2022 15:08
avatar  Robbi01
#1 Standlicht
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Fahrschüler

Hallo beisammen, mein Carado T447 hat keinen Stellplatz in einer Halle oder sonstigem Platz sondern steht ganz normal an der Straße. (Bitte keine Diskussion über Sinn oder Unsinn darüber) Er steht direkt unter einer Laterne und fühlt sich dabei wohl. Unsere Stadtverwaltung möchte Energie sparen und schaltet die Straßenbeleuchtung in der Nacht für ein paar Stunden aus. Laut StVO muß ich in diesem Zeitraum die Standleuchten einschalten. Das bedeutet für mich, jeden Tag abends hin, Standlicht ein und morgens wieder hin und Standlicht aus. Da ich nicht täglich damit fahre ist nach einiger Zeit die Batterie runter.
Soweit zur Geschichte.
Meine Vorstellung wäre über einen Helligkeitssensor das Standlicht ein- und ausschalten. Das Ganze über die Aufbaubatterie laufen lassen mit einem Umschalter und damit vor Fahrtantritt wieder auf die Starterbatterie zurück. Ich habe 140W Solar drauf und stelle mir vor, dass sich damit die Batterielaufzeit verlängert.
Gibt es jemand, der so was schon mal realisiert hat und mir Tipps geben kann?
Schon mal Danke für eure hoffentlich hilfreiche Tipps

Robert
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Keine Ahnung in welche Richtung es geht, ich folge meiner Nase

Carado T447 - Bj 2014, meiner seit 03/2022

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10.11.2022 15:18
avatar  ( gelöscht )
#2 RE: Standlicht
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( gelöscht )

Muß Standlicht nicht nur ausserhalb geschlossener Ortschaften auf schlecht beleuchteten Strassen eingeschaltet werden?
Ich glaube innerhalb ist es nicht vorgeschrieben!?

Siehe Bussgeldkatalog:
Wann wird Standlicht benutzt?

Standlicht muss außerhalb geschlossener Ortschaften auf schlecht beleuchteten Straßen beim Halten und Parken eingeschaltet werden. Nur mit Standlicht darf nicht gefahren werden.


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10.11.2022 15:30
avatar  Robbi01
#3 RE: Standlicht
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Fahrschüler

StVo §17
(4) Haltende Fahrzeuge sind außerhalb geschlossener Ortschaften mit eigener Lichtquelle zu beleuchten. Innerhalb geschlossener Ortschaften genügt es, nur die der Fahrbahn zugewandte Fahrzeugseite durch Parkleuchten oder auf andere zugelassene Weise kenntlich zu machen; eigene Beleuchtung ist entbehrlich, wenn die Straßenbeleuchtung das Fahrzeug auf ausreichende Entfernung deutlich sichtbar macht. Auf der Fahrbahn haltende Fahrzeuge, ausgenommen Personenkraftwagen, mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 t und Anhänger sind innerhalb geschlossener Ortschaften stets mit eigener Lichtquelle zu beleuchten oder durch andere zugelassene lichttechnische Einrichtungen kenntlich zu machen. Fahrzeuge, die ohne Schwierigkeiten von der Fahrbahn entfernt werden können, wie Krafträder, Fahrräder mit Hilfsmotor, Fahrräder, Krankenfahrstühle, einachsige Zugmaschinen, einachsige Anhänger, Handfahrzeuge oder unbespannte Fuhrwerke, dürfen bei Dunkelheit dort nicht unbeleuchtet stehen gelassen werden.

Robert
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Keine Ahnung in welche Richtung es geht, ich folge meiner Nase

Carado T447 - Bj 2014, meiner seit 03/2022

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10.11.2022 18:57
avatar  Bärla
#4 RE: Standlicht
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Fahrkönner

Da Solar auf dem Dach ist, würde ich so einen Standby-Chrger zwischen Aufbau- und Starterbatterie schalten falls der Solarregler nur die Aufbaubatterie lädt. Kosten so um die 30 Euro und kann ohne aufwändig Kabel zu ziehen direkt am EBL angeschlossen. Und evtl die Glühlampen in den Positionslichtern durch LEDs ersetzen. Die brauchen nur minimal Strom.

Viele Grüße, Lars
Forumspate

Carado V337

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10.11.2022 20:50
avatar  Catalpa
#5 RE: Standlicht
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Moderator Plauderecke

Weil Robert die StVo ernst nimmt, wird er auch keine nicht zugelassenen LEDs in seine Scheinwerfer einbauen wollen.
Das mit dem Standby-Lader ist eine gute Idee, die Luxuslösung dazu wäre der WCS Rapid. Schalten würde ich das aber
nicht über Dämmerung, das ist vermutlich etwas fummelig (vernünftig) einzustellen. Ich würde dafür aber eine Zeitschaltuhr
nehmen. Die Stadt macht das Licht normalerweise zu einem festen Zeitpunkt (z.B. 00:00h) aus.

bye,
Patrick

Forumspate

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11.11.2022 07:37
#6 RE: Standlicht
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Fahrkönner

Zitat von Robbi01 im Beitrag #3
StVo §17
(4) Haltende Fahrzeuge sind außerhalb geschlossener Ortschaften mit eigener Lichtquelle zu beleuchten. Innerhalb geschlossener Ortschaften genügt es, nur die der Fahrbahn zugewandte Fahrzeugseite durch Parkleuchten oder auf andere zugelassene Weise kenntlich zu machen; eigene Beleuchtung ist entbehrlich, wenn die Straßenbeleuchtung das Fahrzeug auf ausreichende Entfernung deutlich sichtbar macht. Auf der Fahrbahn haltende Fahrzeuge, ausgenommen Personenkraftwagen, mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 t und Anhänger sind innerhalb geschlossener Ortschaften stets mit eigener Lichtquelle zu beleuchten oder durch andere zugelassene lichttechnische Einrichtungen kenntlich zu machen. Fahrzeuge, die ohne Schwierigkeiten von der Fahrbahn entfernt werden können, wie Krafträder, Fahrräder mit Hilfsmotor, Fahrräder, Krankenfahrstühle, einachsige Zugmaschinen, einachsige Anhänger, Handfahrzeuge oder unbespannte Fuhrwerke, dürfen bei Dunkelheit dort nicht unbeleuchtet stehen gelassen werden.


Sorry, wenn ich den fett markierten Satz ohne den Einschub lese, steht da:

Auf der Fahrbahn haltende Fahrzeuge, ... , mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 t und Anhänger sind innerhalb geschlossener Ortschaften stets mit eigener Lichtquelle zu beleuchten oder durch andere zugelassene lichttechnische Einrichtungen kenntlich zu machen.

Umkehrschluss: unter 3,5 to keine Beleuchtung!? Oder hast Du "sichtbar" aufgelastet?

Sonst wären ja alle Vororte bei uns nachts taghell von den ganzen leuchtenden Standlichtern... ? Und selbst bei großen Anhängern haben wir "nur" selbstreflektierende Rot/Weiß - Klapptafeln vorn und hinten und noch nie Probleme.

Beste Grüße, Markus
___________________________________________________________________________

=> unterwegs im Sunlight T 66 (2018)...!

Forumspate

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11.11.2022 08:39
avatar  Bärla
#7 RE: Standlicht
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Fahrkönner

Und wenn man den Einschub "ausgenommen Personenkraftwagen" beachtet, und die Definition eines Reisemobils googelt:

Zitat
Ein Reisemobil wird in der Fahrzeugklasse M, einer Unterklasse des PKW, zugelassen.


Also ist ein Reisemobil eine Unterklasse eines Personenkraftwagens und somit von der innerörtlichen Beleuchtungspflicht sowieso ausgenommen.

Andererseits will wohl niemand, dass jemand in sein Wohnmobil fährt, weil es nachts vielleicht übersehen wird. Also ganz unabhängig von den gesetzlichen Bestimmungen kann eine Beleuchtung sinnvoll sein Mir gefällt die Idee mit der Zeitschaltuhr. Sowas gibt es auch für 12V z. B. hier.

Viele Grüße, Lars
Forumspate

Carado V337

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11.11.2022 13:20
avatar  purple
#8 RE: Standlicht
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Fahrer

Wohnmobile gehören zwar zu Fahrzeugklasse M1, sind dort aber eingestuft als Fahrzeug mit besonderer Zweckbestimmung. Die Fahrzeugklasse M1 ist gegliedert in

-Personenkraftwagen (Pkw)
-Fahrzeuge mit besonderer Zweckbestimmung

Somit ist ein Wohnmobil kein Pkw. Statt lichttechnischer Einrichtungen sind aber so genannte Nachtparktafeln zulässig. Hierbei handelt es sich nicht um die Warntafeln für Italien bzw. Spanien.

Nachtparktafel:

-Größe 42,3 x 42,3 cm
-Alublech.
-Vorderseite weiß reflektierende Folie nach DIN 67520
-Diagonalstreifen rot reflektierend nach DIN 6171
-Bauart genehmigt durch das Kraftfahrt-Bundesamt
-die Nachtparktafeln sind so anzubringen, dass die Diagonalstreifen immer nach unten zur Fahrbahnmitte zeigen

Grüße
Thomas

aus dem Land zwischen den Meeren

Carado T447 Clever Plus, 06/2020, auf Fiat Ducato mit 140 PS, aufgelastet auf 4.050t

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11.11.2022 13:34
#9 RE: Standlicht
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Fahranfänger

Zitat von Sunshine2012 im Beitrag #6
Zitat von Robbi01 im Beitrag #3
StVo §17
(4) Haltende Fahrzeuge sind außerhalb geschlossener Ortschaften mit eigener Lichtquelle zu beleuchten. Innerhalb geschlossener Ortschaften genügt es, nur die der Fahrbahn zugewandte Fahrzeugseite durch Parkleuchten oder auf andere zugelassene Weise kenntlich zu machen; eigene Beleuchtung ist entbehrlich, wenn die Straßenbeleuchtung das Fahrzeug auf ausreichende Entfernung deutlich sichtbar macht. Auf der Fahrbahn haltende Fahrzeuge, ausgenommen Personenkraftwagen, mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 t und Anhänger sind innerhalb geschlossener Ortschaften stets mit eigener Lichtquelle zu beleuchten oder durch andere zugelassene lichttechnische Einrichtungen kenntlich zu machen. Fahrzeuge, die ohne Schwierigkeiten von der Fahrbahn entfernt werden können, wie Krafträder, Fahrräder mit Hilfsmotor, Fahrräder, Krankenfahrstühle, einachsige Zugmaschinen, einachsige Anhänger, Handfahrzeuge oder unbespannte Fuhrwerke, dürfen bei Dunkelheit dort nicht unbeleuchtet stehen gelassen werden.


Sorry, wenn ich den fett markierten Satz ohne den Einschub lese, steht da:

Auf der Fahrbahn haltende Fahrzeuge, ... , mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 t und Anhänger sind innerhalb geschlossener Ortschaften stets mit eigener Lichtquelle zu beleuchten oder durch andere zugelassene lichttechnische Einrichtungen kenntlich zu machen.

Umkehrschluss: unter 3,5 to keine Beleuchtung!? Oder hast Du "sichtbar" aufgelastet?

Sonst wären ja alle Vororte bei uns nachts taghell von den ganzen leuchtenden Standlichtern... ? Und selbst bei großen Anhängern haben wir "nur" selbstreflektierende Rot/Weiß - Klapptafeln vorn und hinten und noch nie Probleme.




Ich glaube, das liest du juristisch nicht ganz richtig:

Nach § 17 Absatz 4 Satz 2 muss das Parklicht einseiitg auch innerhalb geschlossener Ortschaften angemacht werden, wenn das Fahrzeug [scil: unter 3,5 t] auf ausreichende Entfernung (das sind ca,. 50 Meter) nicht deutlich sichtbar ist. Bei auf der Straße parkenden Fahrzeugen über 3,5 t gilt gemäß § 17 Absatz 4 Satz 3 stets die Pflicht, das Standlicht einseitig einzuschalten.

Robbi01 macht es also richtig, wenn er sein Standlicht bei Dunkelheit ohne Straßenbeleuchtung einschaltet.

Beste Grüße aus dem hohen Norden
Torsten

Sunlight A 60

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11.11.2022 15:58
#10 RE: Standlicht
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Fahrkönner

Also in einer Normalen nacht mit minimaler Beleuchtung (Sterne etc) sollte ein großes weißes Wohnmobil auf 50m als Umriss sichtbar sein insbesondere aufgrund der Reflektoren. Da unter 3.5t bräuchte es das Licht nicht.
Sicherer allerdings wäre es aber

Beste Grüße
Steffen


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11.11.2022 16:20
avatar  scar2
#11 RE: Standlicht
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Fahrexperte

unabhängig von nun diskutierten juristischen Spitzfindigkeiten, Robert möchte einfach nur sein Wohnmobil sicher und sichtbar abgestellt wissen. Da finde ich den Hinweis auf: Solar lädt Aufbaubatterie und Aufbaubatterie lädt bei Notwendigkeit Starterbatterie schon toll. Die 2X5 Watt sollten dabei zu schaffen sein.
Ansonsten finde ich noch die Möglichkeit der Reflektortafeln gut, würde ich zusätzlich so anbringen.

Gruß
Herbert

Sunlight T69L (2019)

Forumspate

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12.11.2022 10:21
avatar  Torsten
#12 RE: Standlicht
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Fahrprofi

Das ist für mich die 100% Antwort mit voller Punktzahl

Warum sind „wir“ eigentlich immer so „deutsch“ und müssen die Themen im Sinne „…juristisch, nach deutschem Recht, bla, bla, bla“ so zerreden?
Juristisch hin oder her…. Die Eingangsfrage wird dann immer über einen riesigen Bogen vergessen.

Sorry, ich möchte niemanden persönlich angreifen oder so aber das ist mein eigene Meinung!

Lieben Gruß von der Ostseeküste....Torsten
______________________________________________________________________________
Seit dem 26.10.2022 sind wir mit unserem ganzen Stolz "Jonathan" (T447) glücklich unterwegs.
______________________________________________________________________________


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12.11.2022 10:39
avatar  Jacques
#13 RE: Standlicht
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Fahrkönner

Zitat von Torsten im Beitrag #12
Warum sind „wir“ eigentlich immer so „deutsch“ und müssen die Themen im Sinne „…juristisch, nach deutschem Recht, bla, bla, bla“ so zerreden?
Juristisch hin oder her…. Die Eingangsfrage wird dann immer über einen riesigen Bogen vergessen.


Jo, stimme dir zu. Nagel auf den Kopf getroffen.

Grüße gehen raus ...
Ralf aus dem "Echten Norden"

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12.11.2022 17:47
#14 RE: Standlicht
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Fahranfänger

Zitat von Torsten im Beitrag #12
Das ist für mich die 100% Antwort mit voller Punktzahl

Warum sind „wir“ eigentlich immer so „deutsch“ und müssen die Themen im Sinne „…juristisch, nach deutschem Recht, bla, bla, bla" so zerreden?
Juristisch hin oder her…. Die Eingangsfrage wird dann immer über einen riesigen Bogen vergessen.

Sorry, ich möchte niemanden persönlich angreifen oder so aber das ist mein eigene Meinung!



Es ist ja eigentlich schon fast wieder lustig, wie hier einige durch Wort "juristisch" getriggert werden. Wenn man das Wort benutzt, zerredet man das Thema mit "bablabla" und ist man "so deutsch" - wenn man so ein cooler Typ wie du bist, hat man so etwas natürlich gar nicht nötig. Herrlich dieses Selbstverständnis!

Sofern du meinem Beitrag die Relevanz absprichst, will ich dir gerne nochmal den Hintergrund erläutern, da dies für dich offensichtlich nicht verständlich war:

Ich wollte Robbi01 nur davor bewahren, dass sich durch eine nicht richtige Auslegung des § 17 StVO die Meinung, er müsse das Wohnmobil eigentlich gar nicht mit Standlicht beleuchten, verfestigt. Wäre diese Meinung zutreffend, dann wäre seine technische Anfrage ja auch gelöst, weil er dann gar nicht verpflichtet wäre, das Standlicht einzuschalten.

Das ist aber [Vorsicht, jetzt kommt ein schlimmes Wort] rechtlich nicht so. Insofern wollte ich mit meinem Beitrag nur bewirken, dass Robbie01 weiter technische Lösungen vorgeschlagen werden. Die rechtliche Diskussion, ob ein Standlicht innerorts überhaupt angeschaltet werden muss, ist für diese technische Ausgangsfragestellung also durchaus von Relevanz und hat das Thema aus meiner Sicht keinesfalls zerredet.

Von welcher Relevanz dein Beitrag für die technische Fragestellung jetzt war, erschließt sich mir allerdings nicht.

Und um es abschließend mit deinen Worten zu sagen: sorry, ich möchte auch niemanden persönlich angreifen.

Beste Grüße aus dem hohen Norden
Torsten

Sunlight A 60

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12.11.2022 18:35 (zuletzt bearbeitet: 12.11.2022 18:36)
avatar  Andy
#15 RE: Standlicht
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Admin

Ich wollte mich erst zurückhalten - ich sage jetzt doch noch was dazu (weil sich offenbar der eine oder andere angegriffen fühlt):

Es ist durchaus richtig und sogar wünschenswert, wenn hier - auch bei vermeintlichen "Kleinigkeiten" - rechtliche Aspekte genannt werden. Das mag für den einen "typisch deutsch" sein, aber wir sind hier ein öffentliches Forum und leben (leider) nicht in einer juristisch freien Blase. Und was hier geschrieben steht, kann auch noch von jedermann eingesehen werden, da ist es (auch leider) in unserer Welt voller juristischer Falltüren gut, wenn der rechtliche Aspekt zumindest erwähnt wird.

Das mag aus technischer Sicht Firlefanz sein - aber wir können nicht beeinflussen wer das hier liest und welche Schlüsse er dann daraus zieht und das letzte was wir hier gebrauchen können, ist ein Schreiben von einem Abmahnanwalt, weil hier irgendwas zu lesen war, was rechtlich bedenklich ist.

Also bitte solche Hinweise immer auch mal aus dieser Sicht betrachten.
Wenn wir uns real gegenüberstehen und über solche Dinge fachsimpeln, kann man das natürlich etwas lockerer sehen - aber hier ist das "Gesagte" ja nicht flüchtig, es bleibt stehen, und es bleibt eben auch nicht nur "unter uns".

So - aber nun genug damit. Die rechtlichen Aspekte wurden erwähnt - gut so - aber das eigentliche Thema ist die technische Umsetzung. Wer also dazu noch was beizutragen hat: her damit. Alles andere sollte erledigt sein.

     Andy      

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