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Strafe wegen Übergewicht??
Zitat von T68 XV im Beitrag #45
Da würde ich mal Unwissenheit der Prüfer vermuten, oder aber eine gesunde Einschätzung was die Felge kann.
Das glaube ich eher nicht.
Bei meiner Auflastung hat der Prüfer fast eine halbe Stunde recherchiert bevor er die Felgen akzeptiert hat.
Eintragen muß er die nicht,die sind ab Werk, er braucht lediglich keine anderen Felgen eintragen um die 2240 kg einzutragen.
Und wer den deutschen TÜV kennt weis das die absolut kein Risiko eingehen, könnte den Job kosten.
Zitat von T67 im Beitrag #46
Und wer den deutschen TÜV kennt weis das die absolut kein Risiko eingehen, könnte den Job kosten.
sehe ich genauso. Bei Stäbler werden täglich mehrfach die Auflastungen gemacht und der Prüfer ist da ebenso täglich zu Gange und die Prüfung hat bei unserem Mobil, wie ich finde, auch verhältnismäßig lange gedauert.
.
Liebe Grüße,
Marcus
"Ich stand eben auf der Waage und sie hat mir bestätigt, dass alle Cookies gespeichert wurden..."
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Unterwegs mit: Carado T447 H (04/2020) - 2,3L Euro 6d temp - 160 PS - 9Gang Automatik, aufgelastet auf 4.0t
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06.07.2022 15:38 (zuletzt bearbeitet: 06.07.2022 15:38)
#49 RE: Strafe wegen Übergewicht??
Zitat von JogiRider im Beitrag #48
An all diejenigen die schon mal gewogen wurden.
War das Rad-/Achsweise oder nur das Gesamtgewicht musste passen?
bei uns pro Achse, also auch die Achslasten ;-)
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Liebe Grüße,
Marcus
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06.07.2022 15:45 (zuletzt bearbeitet: 06.07.2022 15:46)
#50 RE: Strafe wegen Übergewicht??
Zitat von Roadbuck im Beitrag #47
[quote="T67"|p38249]Und wer den deutschen TÜV kennt weis das die absolut kein Risiko eingehen, könnte den Job kosten.
Das ist ja was ich meine, bei Stäbler wurde klar gesagt, dass die original Felgen das tragen was im Schein steht. Da steht ~1t und das kann die Felge auch. Wenn also einer eine originale Felge mit 2240 kg HA eingetragen bekommen hat, ist es entweder falsch, oder es gibt doch ein Gutachten (was interessant wäre), oder eben Auslegung des Prüfers.
Mir war die Nummer zu heiß!
Zitat von T68 XV im Beitrag #50
Das ist ja was ich meine, bei Stäbler wurde klar gesagt, dass die original Felgen das tragen was im Schein steht. Da steht ~1t und das kann die Felge auch.
Letztes Jahr habe ich noch eine Antwort von Stäbler bekommen die besagt das die Felgen zur Auflastung bis 4 to reichen.
Und das die Felge eine Tonne tragen kann heist doch nicht das sie nicht mehr tragen kann.
Und da ich nicht der Einzige bin der diese Felgen bis 2240 kg zugelassen bekommen hat, bei verschiedenen Prüfstellen wird das schon seine Richtigkeit haben.
Das Problem mit den Fiat-Felgen (egal welche) ist, dass Fiat gar keine Angaben zur Tragfähigkeit macht. Die Aussage ist nur: sie reichen aus um das zGG des Fahrzeugs bzw. der Achse zu tragen. Das wird oft übersetzt mit: es geht nicht mehr (also 2t Hinterachse = 1t pro Rad) aber eigentlich ist die Aussage ja: es reicht, nicht: mehr geht nicht.
Schwierige Sache, aber letztendlich muss es immer der Prüfer entscheiden - sagt der: passt, ist es ok - will er das nicht sagen, kann man auch nichts machen.
Zitat von T67 im Beitrag #57
Das sind Goldschmitt Alufelgen, keine Serienfelgen.
ich glaube ganz unten stehen die Fiat-Felgen.
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Liebe Grüße,
Marcus
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28.11.2022 18:31 (zuletzt bearbeitet: 28.11.2022 18:56)
(
gelöscht
)
#60 RE: Strafe wegen Übergewicht??
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