Gas-Steckdose? Wenn ja, wo?
#16 RE: Gas-Steckdose? Wenn ja, wo?
Ich konnte mich erinnern, dass ich schon einmal bzgl. der zulässigen Schlauchlänge etc. recherchiert und seinerzeit eine Auskunft einer, sagen wir "übergeordneten Institution im Bereich Gasbetrieb" bekommen hatte (da eine wortgetreue Wiedergabe nicht gestattet ist, versuche ich nachfolgend, die Auskunft in eigenen Worten darzustellen):
Zunächst ist die Länge eines Gasschlauchs zur Verwendung an Gasgeräten im Freien (und damit einem unbegrenzten Luftaustausch) zur privaten Nutzung gemäß des entsprechenden Regelwerkes G612 nicht limitiert.
Die Schlauchleitung
- muss zunächst aber so lang sein, dass eine spannungsfreie Verbindung zum Gas-Grill etc. gewährleistet ist,
- darf jedoch nicht länger sein als für solch einen spannungsfreien Anschluss notwendig.
Ist aber eine Schlauchlänge über 150 cm zum Anschluss an ein Gerät erforderlich, dann muss eingangsseitig eine Schlauchbruchsicherung vorhanden sein! Diese Schlauchbruchsicherung hat die Aufgabe, ...
- eingangsseitig vor der Verbrauchsanlage (=Gas-Grill)
- und somit unmittelbar nach der Versorgungsanlage (=Gasflasche)
...einen unkontrollierten Gasaustritt zu verhindern! Insofern ist die Einbau-Position Schlauchbruchsicherung eindeutig festgelegt.
Die Gasflaschen (zum betreiben eines Gerätes im Freien) dürfen dabei nicht mehr als 16 kg Fassungsvermögen haben.
Wir z. B. ein Gas-Grill über eine Gas-Außensteckdose eines Wohnmobils betrieben, muss dort eine Gas-Sicherheitsanschlusskupplung vorhanden sein.
Alle in Deutschland zugelassenen Anbauteile für eine Gasanlage im Fahrzeug müssen eine entsprechende ce-Kennzeichnung haben; insofern ist auch davon auszugehen, dass beim Einbau durch einen Fachbetrieb auf derartige, zugelassene Teile verwendet wurden.
Das Regelwerk kann hier käuflich erworben werden: https://www.dvgw-regelwerk.de
ach wie schön, dass es für jeden Furz eine Vorschrift gibt...
Aber ich denke, hier sollte man die Kirche im Dorf lassen. Ich weiß z.B. garnicht ob der von mir bestellte Umrüstsatz für den Grill (mit Schlauch) eine Schlauchbruchsicherung hat oder nicht. Da das Set extra für Campingzwecke und den Anschluss an Gasdosen in Deutschland verkauft wird, sollte das evtl. passen. Aber was macht man bei fest verbautem LPG-Gastank? Der hat mehr als 17kg! Darf man dann da keinen Grill anschließen? So ein Schwachsinn, da hält sich mit Sicherheit kein Mensch dran.
Patrick,
natürlich gibt es bei uns für alles seitenlange Vorschriften, die sich teilweise sogar widersprechen!
DVGW und DVFG sind aber nur Vereine und deren Richtlinien nur Empfehlungen, aber nicht rechtsverbindlich.
Auch wenn das von denen gerne und häufig anders dargestellt wird und Campern gerne mit Gerichten "gedroht" und bange gemacht werden,
die sich im Schadensfall auf deren Richtlinien berufen würden.
Ein negatives Beispiel sind die Prüfkriterien zur Gasprüfung, die ja nun bis zum 1.1.2023 ausgesetzt sind, aber laut den Angaben vorgenannter Vereine, ruhig wie bisher
durchgeführt werden sollten, obwohl die so genannte „messtechnische Rückführung“ der eingesetzten Prüf-Geräte nicht garantiert ist!
Aber nun um Gottes Willen hierzu nicht ein neues Fass aufmachen!!!
Es grüßt Epsreik
> DVGW und DVFG sind aber nur Vereine und deren Richtlinien nur Empfehlungen, aber nicht rechtsverbindlich.
leider wird das was die da so verzapfen vor Gericht dann als „anerkannte Regeln der Technik“ hervorgeholt...
aber du hast Recht, Fass zu!
Es gibt nichts zu sehen, gehen Sie weiter...
TrevorOnTour
(
gelöscht
)
#20 RE: Gas-Steckdose? Wenn ja, wo?
#22 RE: Gas-Steckdose? Wenn ja, wo?
Hallo Michel,
merkwürdig, ich bekomme bei allen drei Bildern unterschiedliche Ansichten angezeigt, also müsste Andrè es eigentlich korrekt eingestellt haben (wobei Bild 3 ja nur nochmal eine Detail-Ansicht von Bild 2 ist).
Rufst du die Bilder am PC auf oder über das SmartPhone?
Zitat von Epsreik im Beitrag #18
DVGW und DVFG sind aber nur Vereine und deren Richtlinien nur Empfehlungen, aber nicht rechtsverbindlich.
Auch wenn das von denen gerne und häufig anders dargestellt wird und Campern gerne mit Gerichten "gedroht" und bange gemacht werden,
die sich im Schadensfall auf deren Richtlinien berufen würden.
Bitte nicht vergessen, es geht hier ja nicht ums Strafrecht sondern im Schadensfall ums Zivilrecht und da freuen sich die Versicherungen wenn sie den abgebrannten Camper nicht bezahlen müssen weil sie damit im Zweifel bei Gericht definitiv durchkommen. Muss sich halt jeder selbst überlegen ob es einem im nicht dreifufzig Wert ist auf der sicheren Seite zu sein. Es ist aber nicht verboten sich für den anderen Weg zu entscheiden.
Hallo Andre
Ich hab ja einen T67, der hat den gleichen engen Gaskasten.
Ich habe mir bisher immer damit geholfen das ich den Schlauch, 3 Meter, für den Grill an die zweite Flasche angeschlossen habe.
Ich habe keine DuoControll, nur einen einfachen 30 Millibar Regler.
Einen Gasanschluß werde ich auch mal einbauen, den Abzweig aber im Gaskasten montieren.
Die Stelle für den Schlauchanschluß ist gut, da kommt meiner auch hin.
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