Neues Gesetz ab 01.01. in Frankreich Fzg > 3,5 to
#1 Neues Gesetz ab 01.01. in Frankreich Fzg > 3,5 to
Hallo zusammen,
anbei ein Auszug aus dem aktuellen Rundschreiben des DSLV (Bundesverband Spedition und Logistik).
Dieser besagt das ab dem 01.01.2021 alle Fahrzeuge > 3,5 to auf der Rückseite mit Warnhinweisen auf dem toten Winkel ausgerüstet sein müssen. Angedroht wird eine Geldbuße von 750 €.
nach der Formulierung gilt das meines Erachtens auch für schwere Wohnmobile.
Anmerkung by Mod:
Hallo Hermann,
ich musste dein Foto leider löschen.
Bitte lies dir unbedingt mal diese Beiträge durch. Ist wirklich wichtig wegen des Speicherplatzes im Forum.
Danke dir.
---
#2 RE: Neues Gesetz ab 01.01. in Frankreich Fzg > 3,5 to
Hallo Hermann,
zunächst natürlich mal Danke für die Einstellung! Ob das letztendlich tatsächlich auch für aufgelastete bzw. grundsätzlich so schwere Wohnmobile gilt, ist m. E. aber noch zu verifizieren, da Wohnmobile gem. Zulassungsbescheinigung Teil !, Ziffer 5, nicht als Lkw, sondern als Wohnmobil (Fz. z. PersBef 8 Spl) ausgewiesen sind (wobei ich jetzt gar nicht weiß, ob z. B. Liner etc. das tatsächlich auch so drin stehen haben).
Auf jeden Fall aber bedarf das sicherlich der finalen Klärung, damit betroffene Wohnmobilisten das "ausgelobte Entgelt" zielführender ausgeben können . Ich werde den Text daher meinen Bekannten im Elsass senden, ggf. können die "inländisch" da was klären.
Da müssen sich die betroffenen Wohnmobilisten tatsächlich weiter informieren,
was gar nicht immer so leicht ist.
Hier mal etwas detailliertere Infos aus einer österreichischen Quelle.
In der Französischen Straßenverkehrsordnung steht (übersetzt) "Fahrzeuge mit einem Bruttogewicht von mehr als 3,5 Tonnen". Das schließt zumindest namentlich alle betreffenden Wohnmobile mit ein.
.
Hallo Jens,
hier noch der Link zu meiner Quelle
https://addpics.com/files/n24-42-9504.jpg
Zitat von Womo T449 im Beitrag #5
Hallo Jens,
hier noch der Link zu meiner Quelle
https://addpics.com/files/n24-42-9504.jpg
Danke dir.
Es tut immer ein bisschen "weh", wenn ich oder die anderen Admins/Moderatoren etwas löschen müssen. Aber wir kämpfen wirklich mit sehr knappem Speicher in der Gratisversion der Forensoftware. Eine Bezahlversion mit mehr Speicher muss immer monatlich bezahlt werden. Leider haben wir keine Lösung, wie dies dauerhaft funktionieren könnte.
.
#7 RE: Neues Gesetz ab 01.01. in Frankreich Fzg > 3,5 to
Na der Text schließt, so wie er hier weitergegeben wurde, Wohnmobile klar mit ein - sowie auch alle Ducatos mit Heavy-Fahrgestell, egal was dann drauf gebaut wurde.
Über die Sinnhaftigkeit kann man natürlich diskutieren - ob nun meineiner mit dem (nicht aufgelasteten) Oskar oder Manfred mit dem (aufgelasteten) NoName unterwegs ist, ändert ja an dem toten Winkel nichts - aber wenn da keine andere Formulierung drin steht, bzw. vielleicht noch in Zusätzen nicht noch irgendwelche Ausnahmen eingebaut werden, dann ist das so verpflichtend - punkt.
Generell ist das Thema natürlich nicht von der Hand zu weisen, als einer der jahrelang täglich mit dem Rad auf Arbeit gefahren ist, kann ich ein Lied davon singen - nur wurde ich eindeutig viel öfter von (halbblinden?) Pkw-Fahrern übersehen als von Lkw-Fahrern - die ja wirklich ein Problem damit haben.
Meine Frage wäre dazu aber auch: wie müssen die Schildchen denn nun wirklich aussehen? Wenn das ein (französischer?) Text ist und andere Länder nachziehen, haben dann bald alle einen ganzen Satz verschiedensprachiger Texte drauf kleben? Andererseits, warum soll es hinten anderes zugehen als vorn mit all den Maut- und Abgaskennzeichnungen......
Hallo Andy,
das wird wahrscheinlich genau so ein bunter Flickenteppich wie es bei den Tafeln am Heck auch ist....
...aber, die Hoffnung stirbt bekanntermaßen zuletzt, vielleicht gründet sich ja in der EU ein Arbeitskreis zu dem Thema (wenn man mir dem Gelddrucken fertig ist)
#12 RE: Neues Gesetz ab 01.01. in Frankreich Fzg > 3,5 to
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