Gasschrank T449
Noch freuen wir uns daran, dass bei unserem WuMo der Boden vom Gasschrank schön und ohne Kratzer ist.
Um diesen Zustand auch weiterhin erhalten zu können, habe ich eine Antirutschmatte dazu zugeschnitten und reingelegt.
Keine Angst, ich weiss wofür das Loch mit dem Netz ist und welche wichtige Funktion damit verbunden ist. Das Loch würde auch in der Antirutschmatte übertragen.
So positioniert, kann dann auch die Tankflasche ohne Ausbau befüllt werden. |addpics|lvb-36-6908.jpeg,lvb-37-ea88.jpeg,lvb-38-b738.jpeg,lvb-39-4150.jpeg|/addpics|
Hallo Daniel,
mit der Antirutschmatte ist es denke ich schwierig die hintere Gasflasche auszutauschen. Ich habe, um den Boden zu schonen, 2 ca 80 cm lange Holzleisten, ca 10 mm hoch und 20 mm breit, mit Doppelklebeband auf den Boden geklebt. Das hat den Vorteil dass ich die hintere Flasche leicht schieben kann und zusätzlich habe ich damit die Bodenfreiheit erhöht um die Truma Level control nicht zu beschädigen.
VG Hermann
Die hintere ist eine Alugasflasche. Dient nur als Reserve. Geht schon mit dem Tauschen, trotz Matte. Werden diese vermutlich im kommenden Urlaub leer bekommen und tauschen. Noch hat sie 1,6 kg Gas. Danach nur noch aus der Tankflasche, ausgenommen bei leerer Tankflasche bis zur Nachfüllung dieser.
#4 RE: Gasschrank T449
Nur mal zu Tankflaschen: rechtlich gesehen müssen die fest eingebaut sein (also so, dass sie nur mit Werkzeug ausbaubar sind). So zumindest die Vorschrift in D.
Wir haben ja Tankflaschen, die sind mit Stahlbändern fest verschraubt und gelten dann rechtlich als "Gastank". Denn "Tankflaschen" sind eigentlich nicht erlaubt...
Andy,
das ist nicht ganz richtig. Ich habe mich nun diesbezüglich seit mehr als 2 Jahren mit der Fa. Alu-Gas, dem TÜV, dem KBA und den Verkehrsministerien des Landes und Bund auseinander gesetzt.
Den Schriftverkehr darf ich allerdings nicht veröffentlichen.
Es ist zur Zeit vieles im Umbruch.
Daher ist ja auch zur Zeit der Nachweis einer Gasprüfung bei der HU bis 01.01.2023 ausgesetzt.
Eine Alu-Gas "Tankflasche" muss nicht zwingend mit den Stahlbändern befestigt werden. Sie wird dann rechtlich wie eine Tauschflasche angesehen.
Nachteil: Normalerweise darf man die aber dann nicht selber an einer LPG Tankstelle befüllen, weil man kein Sachkundiger ist und die bei der Befüllung
auf den Kopf stellen könnte um den Füllstop zu umgehen.
Aber dagegen läuft zur Zeit ein Gerichtsverfahren. Soll angeblich noch dieses Jahr entschieden werden.
Aber selbst wenn die Flasche von Oldcars mit Stahlbändern befestigt wäre, dürfte diese trotzdem so nicht befüllt werden und benötigte einen Außenfüllanschluß.
Dieser ist immer dann nötig, wenn der Gaskasten zu einem Innenraum geöffnet wird und nicht nur mit einer eigenen Klappe nur nach außen geöffnet werden kann..
Das ist hier aber, wie auf dem 2. Bild deutlich zu sehen, der Fall. Der Holz-Gaskastendeckel mit umlaufender Gummidichtung, öffnet zum Innenraum und könnte in diesen (dort wo z.Bsp. der Schlauch liegt) bei der Befüllung entgasen!
Davor ist noch die ganz links zu sehende Klappe die den kompletten Raum nach außen abdichtet.
Aber....., wo kein Kläger.......
Die nächste Zeit abwarten und schauen was sich tut an der Front.
Zitat von Sauerländer im Beitrag #6
Eine Alu-Gas "Tankflasche" muss nicht zwingend mit den Stahlbändern befestigt werden. Sie wird dann rechtlich wie eine Tauschflasche angesehen.
Genauso handhabe ich das seit Jahren.
Meine Alutankflasche steht neben der Tauschflasche auch nur mit Bändern gesichert.
Ich baue die nicht fest ein,hat sich auch noch kein Gasprüfer drann gestört.
Getankt wird direckt an der Flasche.
Sie wird nur dann zur Tankflasche wenn ich sie betanke,was ich natürlich nicht darf
Nach den Tanken mutiert sie wieder zu einer gwöhnlichen 11 kg Gasflasche
Hallo Namensvetter,
die Vorschriften sollten aber nachvollziehbar sein und nicht von gewissen Interessenverbänden zur Profitvermehrung geschaffen worden sein!
Natürlich möchte jeder eine ordentliche und sichere Gasanlage. Aber was hier teilweise abläuft ist nicht nachvollziehbar!
Aber ich hoffe sehr, dass sich nun etwas ändert.
Na sag ich doch - war alles richtig, was ich gesagt habe.
Klar ist eine Tankflasche erstmal eine ganz normale Flasche - ist sie aber nicht "ordnungsgemäß" eingebaut, ist sie eben keine "echte" Tankflasche.
Was jeder selber macht ist entweder legal, ilegal oder sch...egal - das muss dann jeder mit sich selbst ausmachen.
Und ob sich da mal was ändert ist halt Zukunft - ich kann immer nur die aktuelle Lage beschreiben, nicht was vielleicht, eventuell, irgendwann kommen könnte....
Fakt ist: wenn ich eine Tankgasflasche auch als solche (also selbstfüllend) legal betreiben will, muss ich die fest eingebaut haben und (richtiger Hinweis) auch einen Anschluss fürs Betanken von außen haben - weil die Tankflasche in dem Fall als Gastank behandelt wird. Gasflaschen (egal ob Tankflaschen oder "normale" Flaschen mit Füllstutzen) an den bekannten Gastankstellen selber auffüllen ist prinzipiell verboten.
Bitte auch immer beachten: wir sind hier ein öffentliches Forum, da sollten wir uns schon genau überlegen was wir so als Hinweise und Tipps geben und manchmal ist es halt geraten klar darauf hinzuweisen was legal ist - gerade wenn es um sicherheitsrelevante oder potentiell gefährliche Dinge geht (und Gas gehört da eindeutig dazu). Ob das nun jeder hier als sinnvoll erachtet oder nicht ist da völlig egal.
Oder will hier irgendwer riskieren, dass uns mal irgend ein findiger Anwalt ans Bein pinkelt und wir hier dichtmachen müssen?
Ich nehme wie folgt zu unserer Tankflasche Stellung:
In unserem Fall muss nach CH Gesetzen installiert werden (CH Zugelassen)
Die entsprechenden Vorschriften wurden im Herbst 2019 festgelegt.
Da wir über diese erfahren hatten, haben wir erst mal abgewartet.
Der Gebrauch im stationierten Fahrzeug soll gestattet sein.
Der Transport der Tankflasche ist so illegal.
Daher findet der Transport nicht immWoMo statt.
Im Auto auf dem Trailer gelten lediglich die Vorschriften der Ladungssicherung.
Befüllen der Flasche, ich habe die entsprechende Ausbildung mit eidgenössischem Fähigkeitsausweis.
Der Einbau nach Schweizer Gesetz inkl. Eintrag in den Fahrzeugpapieren soll noch stattfinden aAngebot ist bereits da.
Dichtung innere Türe vom Gaskasten, der Gaskasten ist damit zum Innenraum gasdicht geschlossen, ist gesetzlich vorgeschrieben. Ist diese Türe verschlossen, kann bei Gasaustritt, das Gas nicht in den Innenraum gelangen. Dafür sorgt auch die Öffnung am Boden.
Wir werden die gesetzlich vorgeschriebene Montage in die Wege leiten.
Zur Zeit steht das WoMo sowieso nur.
In F würde das WoMo so stillgelegt und ein Mandat von ca. 1500.- € würde erhoben werden.
Im Auto auf dem Trailer, würde auch in F, nur das Gesetz zur Ladungssicherung greifen.
Andy, ich bin verwundert!
Dein Hinweis lautete, dass "Tankflaschen" rechtlich gesehen fest eingebaut (mit Stahlband befestigt) sein müssen.
Das dieses nicht generell so ist, habe ich angemerkt. Nicht mehr und nicht weniger.
Es stand da nicht, das dieses nur so ist, wenn diese selbst befüllt werden soll!
Eine "Tankflasche" ist deswegen eine "Tankflasche", weil man diese betanken kann, aber nicht muss. Es bleibt auch eine Tankflasche, wenn diese als Tauschflasche benutzt wird oder von einem Sachkundigen (den es an vielen reinen LPG Tankstellen inzwischen gibt) befüllt wird. Das darf dieser auch an einer LPG Tankstelle!
Daher gibt es keine echte oder unechte Tankflasche. Es ist und bleibt immer eine Tankflasche, die auch immer unter diesem Namen verkauft wird. Rechtlich muss man nur unterscheiden, wer diese betanken darf, worauf ich extra hingewiesen habe.
Somit muss eine Tankflasche nur dann mit Bändern befestigt sein, wenn man diese selber betanken will.
Man darf diese selbstverständlich und nicht rechtswidrig auch ohne Bänder einbauen und auch nutzen! (nur nicht selber betanken)
Das wird von vielen gemacht und hat auch, wenn so eingebaut, jede bisherige Gasprüfung bestanden.
Somit ist auch der gezeigte Einbau von Oldcars nicht zu beanstanden. Wer die betankt, wurde nicht angegeben.
Auch muss man nicht zwingend (wie angegeben wurde) einen Füllanschluss von außen haben, wenn diese "richtig" befestigt wurde und selber und legal betanken will.
Dieser Außen-Füllanschluss muss nur dann sein, wie ich bereits beschrieben habe, wenn sich der Gaskasten zum Innenraum öffnen lässt.
Hat der Gaskasten nur eine Öffnung durch die Außenwand, so kann dieser Außen-Füllanschluss entfallen und es darf direkt an der Tankflasche oder einem im Gaskasten befestigten Füllanschluss betankt werden.
Auch wird oft durcheinander geworfen was "rechtliche" Vorschriften sind.
Nicht alle Vorschriften die diesbezüglich kursieren, haben rechtlichen Charakter, da diese von einem Verein erstellt wurden und nur von vielen Institutionen als Vorlage empfohlen werden.
Dazu gehört auch z.Bsp. die Eintragungspflicht für Druckgasbehälter, zu der die Gastankflaschen gehören sollen.
Das ist aber falsch, das es keine Eintragungspflicht für Druckgasbehälter nach §21 StVZO gibt.
Die Materie ist inzwischen so kompliziert und verworren, dass der Amtsschimmel wiehert, kaum noch einer durchblickt (auch sogenannte Fachleute oft nicht) und dringend überarbeitet gehört, was ja im Gange ist. Dazu gehört auch die Überarbeitung der sogenannten Gasprüfung nach G 607.
Aber hier geht es um viel Geld, was damit verdient wird und da will sich kein Beteiligter die Butter vom Brot nehmen lassen.
Man geht von rund 530000 zugelassenen Wohnmobilen in 2019 aus, die bisher alle 2 Jahre eine solche für ca. 35.- € machen lassen mussten.
So ergeben diese in 2 Jahren einen Umsatz von rund 18.550.000 € !!!
Der Beitrag # 11 ist von mir. Hatte vergessen mich einzuloggen.
Der angegebene Einbau und Nutzung von Oldcars wäre in D nicht zu beanstanden.
Er dürfte diese somit ausgebaut sogar an einer LPG Tankstelle betanken, da er die Befähigung hat, wie er angibt.
Die Tankflasche müsste in diesem Fall auch nicht mit Bändern befestigt sein.
Das alles muss sorgfältig beachtet werden!
Etwas sehr wichtiges zum Einbau:
Es muss nach den geltenden Vorschriften des Landes erfolgen, in welchem das Fahrzeug zugelassen ist!!!
Somit ist in meinem Fall, nur die Nutzung der Tankflasche im Stand erlaubt.
Legal ist lediglich die Betankung ausserhalb des Fahrzeuges, d.h. um legal zu tanken, muss ich in der CH die Flasche ausbauen und mit einem Fahrzeug zur Tankstelle fahren, welches keine Verwendung von Gas hat,
Auch darf die Tankflasche nicht in einem für Gasverbrauch eingerichtetem Fahrzeug transportiert werden, denn nur so kommt das Gesetzt zur Ladungssicherung zum Zuge.
#14 RE: Gasschrank T449
Habe aufmerksam migelesen aber nun bin ich verwirrt 😕...
Gibt es überhaupt eine legale Methode eine Tankflasche zu betreiben auch im Ausland und die ich selbst betanken kann?
Da wir uns auch länger im Ausland, meistens EU aufhalten wollten wir dem Flaschentausch aus dem Weg gehen.
Hi Mike,
das ist genau die Art, die ich beschrieben habe: Gastankflasche fest (nicht nur mit einfachen Gurten) einbauen und einen Außenanschluss zum befüllen. Mag sein, dass es in D auch ein abgeschlossener Gaskasten mit Innenbefüllung tut, aber mit dem Außenanschluss ist man auf jeden Fall auf der sicheren Seite.
Ähnliche Themen
Thema | Antworten | Aufrufe | Letzte Aktivität | |||
---|---|---|---|---|---|---|
Schimmel unter Queensbett im Carado T449Schimmel unter Queensbett im Carado T449 |
18
Andy
29.10.2024 |
762 |
|
|||
Automatische Umschaltung Gasflaschen T449?Automatische Umschaltung Gasflaschen T449? |
14
Roadbuck
30.09.2024 |
473 |
|
|||
Strom für die Deckenleuchte im T449 BJ 2014Strom für die Deckenleuchte im T449 BJ 2014 |
17
El-lobo$
13.12.2023 |
889 |
|
|||
Kabelvorbereitung Rückfahrkamera T449Kabelvorbereitung Rückfahrkamera T449
erstellt von:
Jever61
(
Gast
)
09.08.2022 08:17
|
1
huskimarc
09.08.2022 |
353 |
|
|||
Carado t449 Notbett umbauCarado t449 Notbett umbau |
5
Andy
14.06.2022 |
1359 |
|
Jetzt anmelden!
Jetzt registrieren!