Gastankflasche(n): neue Regelung ab 09-2025
#1 Gastankflasche(n): neue Regelung ab 09-2025
Ja ja - da sind wir wieder bei dem leidigen Thema der Gastankflasche. Es ist ja bereits in der letzten Jahreshälfte so einiges durchgedrungen, was sich 2025 ändern soll. Ich versuche hier mal zusammenzufassen, was ich bislang zusammengetragen habe:
1. Keine feste Montage
Im Gegensatz zur bisherigen Vorgabe, dass die Gastankflasche fest mit dem Fahrzeug verbunden sein muss, wurde diese Regelung komplett umgekehrt! Bislang durfte die Flaschen nicht werkzeugfrei zu entnehmen sein. Jetzt müssen diese Einbauten umgerüstet werden, so dass sie eben genau das sind: werkzeugfrei zu entnehmen. Die existierenden Gurte würden daher auch ausreichen.
2. Schnellkupplung mit Rückschlagventil
weiterhin muss zur leichteren Entnahme im Gefahrenfall eine Schnellkupplung mit Rückschlagventil montiert werden.
Ich frage mich nur, warum man das bei der Tauschflasche nicht machen muss.
Tja - und damit trotzdem keiner "unerlaubter Weise" die Flasche aus dem Fahrzeug nimmt, muss diese Schnellkupllung zukünftig durch einen Gassachkundigen verplombt(!) werden.
3. Keine innenliegende Betankung
auch diese Option wird es nicht mehr geben. Der Befüllstutzen muss nun außerhalb des Gaskastens/Fahrzeuges liegen.
4. Keine feste Verrohrung
Gastankflaschen dürfen nur noch mit flexiblen Schläuchen angeschlossen/verbaut werden.
5. Kein Bestandsschutz
Diese Regelungen gelten für alle bisherigen und zukünftigen Einbauten. Einen Bestandsschutz für bereits installierte Gastankflaschen gibt es nicht.
Alugas hat bereits seine Einbauanleitung angepasst (Entwurf): https://www.alugas.de/pdf/Betriebsanleit...2025Entwurf.pdf
Marcus
"Ich stand eben auf der Waage und sie hat mir bestätigt, dass alle Cookies gespeichert wurden..."
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Carado T447 H (04/2020) - 2,3L Euro 6d temp - 160 PS - 9Gang Automatik, aufgelastet auf 4.15t, E&P Hubstützen, AHK
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Forumspate
Zitat von Jube11 im Beitrag #2
Gibt es dafür auch eine zuverlässige fundierte Quelle zum nachlesen?
bestimmt
Marcus
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Was ist das denn wieder für ein Schildbürgerstreich?
Mal Hüh, mal Hot. Das wird doch nie bei allen Prüfern ankommen...
#5 RE: Gastankflasche(n): neue Regelung ab 09-2025
Ich kann diese Neuregelung nicht beurteilen. Wenn ich an die neuerdings festgetackerten Plastikdeckel an Flaschen denke, hoffe ich, dass bei den Regelungen zum Gasbetrieb echte Experten dabei waren und es ausreichend Tests vorher gab.
Wenn es keinen Bestandsschutz gibt, ist das zwar ärgerlich, aber ich möchte auch nicht neben dem stehen, dessen Tank wegen Bestandsschutz in die Luft fliegt. Ich muss in dem Punkt einfach vertrauen können
#7 RE: Gastankflasche(n): neue Regelung ab 09-2025
Wie schon gesagt wurde, ein
Zitat von newcarado im Beitrag #4.
Schildbürgerstreich
Ich bezweifle ernsthaft, dass wenn ein Wohnmobil bereits lichterloh brennt, jemand hingeht und die Gasflaschen herausholt und sich so über die Maßen in Gefahr bringt und wenn das jemand macht und dann feststellt - Gaskasten (ggf. sogar mit extra Sicherheitsschloss) abgeschlossen - was dann???
Sowas kommt immer dann heraus, wenn jemand versucht etwas zu regeln, wovon er/sie nichts versteht, oder wenigstens keine praktischen Erfahrungen hat.
Ich persönlich werde mich zurücklehnen und den nächsten Prüftermin abwarten...
@Roadbuck, trotzdem DANKE für die Info, Du kannst ja nix dafür - hoffe ich...
Durch meinen einbau war ich ja mit den alten Regeln nicht Regelkonform mit meinen Tankflaschen unterwegs.
Meine Anlage wurde damals trotzdem in das gelbe Heft eingetragen.
wenn ich die Regeln JETZT betrachte und die so stimmig sind, bin ich ich ja jetzt fast bis auf Kleinigkeiten Regelkonform dran.
Da meine anlage bis auf kleinigkeiten genauso eingebaut ist.
Ich werde jetzt den Stichtag verstreichen lassen und ein paar Wochen später eine Gasprüfung machen lassen und sehen was dabei rauskommt. Wenn auch meine Plakette noch bis 9/26 Gültigkeit hat.
Zitat von Karl Heiz im Beitrag #7
Sowas kommt immer dann heraus, wenn jemand versucht etwas zu regeln, wovon er/sie nichts versteht, oder wenigstens keine praktischen Erfahrungen hat.
oder wenn es um Geld geht... Gaslobby...
Zitat von Karl Heiz im Beitrag #7
@Roadbuck, trotzdem DANKE für die Info, Du kannst ja nix dafür
wollte nur mal den aktuellen Stand mitteilen, der mir so bekannt ist. Die gängigen Einbaubetriebe weisen mittlerweile auch darauf hin - und wenn sogar ein Hersteller (Alugas) bereits seine Einbaudokumentation daraufhin anpasst, ist stark anzunehmen, dass sich etwas ändert.
Momentan laufen ja noch Einspruchsfristen, aber keiner glaubt, dass sich an den genannten Punkten etwas ändern wird. Warten wir es ab, was uns im September erwartet.
Erst muss man die Gasflachen fest im Wohnmobil "verankern". Dadurch wollte kein Gasprüfer mehr eine Prüfung durchführen, da aus der Gastankflasche ein Gastank geworden sei. Ich bin von Dekra zu TÜV und undendlich vielen Prüfern - keiner hat mir die Prüfung durchgeführt. Letztendlich musste ich 600 km für die Gasprüfung und die Eintragung der Flasche in das gelbe Heft in Kauf nehmen.
Dann kommen die Kasperle und sagen: "fest montieren geht ja gar nicht! Die müssen schnell und einfach entnehmbar sein!" Also rüstet die Einbauten gefälligst um, damit das gewährleistet ist. Dann fällt ihnen auf, dass man jetzt ja die Flasche wieder rausnehmen kann und somit eine Betankung außerhalb des Fahrzeuges möglich wäre (Überfüllung durch schräges betanken über 80%). Ach ja, dann verplomben wir das einfach und können so gleich neue Kosten generieren... usw. usw.
Ich frage mich ernsthaft, was für unfähige Menschen das sind. Demnächst bekommt man dann ohne die o.g. Maßnahmen keine Gasprüfung mehr.
Zum nachdenken:
- mein Gasfach ist durch zwei(!) Schlösser gesichert (wie bei den meisten wahrscheinlich auch)
- vor meiner Gastankflasche steht eine Tauschflasche... die erfüllt diese Bedingungen nicht, ist aber erlaubt
- mit dem Schnellverschluß kommt eine zusätzliche Fehlerquelle hinzu
- warum braucht die Tauschflasche keine Schnellkupplung
- wo ist der Unterschied, ob ich die Tankflasche hinter einer Klappe (Gasfach) befülle, oder über einen offenen Anschluß an der Außenseite, welcher der Witterung ausgesetzt ist
...
Marcus
"Ich stand eben auf der Waage und sie hat mir bestätigt, dass alle Cookies gespeichert wurden..."
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#10 RE: Gastankflasche(n): neue Regelung ab 09-2025
Völliger Wirrwarr!
Zu 1.: was ist eigentlich mit den Gastanks (u.a. auch die der Fahrzeuge die damit fahren)? Die sind i.d.R. auch fest eingebaut und können auch nicht so ohne weiteres entnommen werden. Abgesehen davon: unser Gaskasten z.B. liegt hinter 2 (!) Türen mit zwei verschlossenen Schlössern und ist dann so eng, dass man schon eine Weile braucht um auch an die hintere Flasche zu kommen - ob nun mit oder ohne Werkzeug, spielt da im Notfall schon gar keine Rolle mehr....
Zu 2.: wie schon angemerkt, was ist mit den Tauschflaschen, die sind i.d.R. auch nicht über "Schnellverschlüsse" angeschlossen - ein Rückschlagventil ist dagegen wohl in der Flasche integriert. Und auch hier wieder: was ist mit den Gastanks?
Zu 3.: ok - das wäre dann die Regelung, die mich ja ohnehin schon betrifft nur ausgeweitet.
Zu 4.: da ist wieder die Frage: und bei Gastanks? Die sind i.d.R. fest verrohrt. Ansonsten sind die Flaschen bei uns sowieso über Schläuche angeschlossen - nur die Befüllung kommt über ein Rohr rein.
Zu 5.: Bestandsschutz ist etwas anderes als Übergangsregelung - die muss es aber geben (niemand kann erwarten, dass jemand genau an dem Tag der Inkrafttretung technische Änderungen vornimmt). Also vermutlich: bis zur nächsten Gasprüfung.
Das ist aber (zusammen mit 3.) der am wenigsten verwirrende Punkt.
Also bisher sind die Überlegungen in meinen Augen alles andere als konsequent und wirken nach wie vor ziemlich unausgegoren.
Zitat von Andy im Beitrag #10
Völliger Wirrwarr!
Nein, denn es betrifft nur die 3 Gastankflaschen Alugas TRAVEL Mate Tankflasche, sowie Gaslow Tankflaschen und die CAMPKO Tankflasche.
Wobei die zwei letzteren eintragungspflichtig sind.
Zitat von Andy im Beitrag #10
die der Fahrzeuge die damit fahren
nichts, denn es handelt sich nicht um eine Gastankflasche zur Entnahme des flüssigen Gases für den Motorbetrieb. Die Richtlinie UN ECE R67 trifft also bei Gastankflaschen nicht zu.
Eine Abnahme oder Kontrolle durch den TÜV erfolgt nicht.
Es gibt keine Regelung, die Prüforganisationen (z. B. TÜV, Dekra, GTÜ, KÜS) zu einer Prüfung berechtigt!
Zitat
Nein, denn es betrifft nur die 3 Gastankflaschen
Ah - das entwirrt natürlich alles. Dann stammen die Vorgaben von den Vertreibern von Tauschflaschen, die Tankflaschen am liebsten ganz verboten sehen - jetzt wird es natürlich klar.
Technisch gesehen bleibt die Verwirrung: wieso werden diese Flaschen nun anders behandelt als bisher?
Den einzigen Punkt, den ich halbwegs technisch einsehen könnte, ist der mit der Außenbetankung.
Aber eigentlich unterhalten wir uns immer noch über ein ungelegtes Ei. Kann also noch viel schlimmer kommen als befürchtet.....
Zitat von Andy im Beitrag #12ZitatAh - das entwirrt natürlich alles. Dann stammen die Vorgaben von den Vertreibern von Tauschflaschen, die Tankflaschen am liebsten ganz verboten sehen - jetzt wird es natürlich klar.
Nein, denn es betrifft nur die 3 Gastankflaschen
Das war bei den alten Regelungen auch nicht anders, Jede nichtverkaufte Gasflasche schmälert den Gewinn.........
Deutscher Verband für Flüssiggas, nennt sich der
#14 RE: Gastankflasche(n): neue Regelung ab 09-2025
Hier hat sich offenbar wieder eine Lobby durchgesetzt.
Aber es gibt offenbar noch immer kein Regelwerk
Ich mache es wie gehabt.
Meine Tankflaschen stehen mit den normalen Gurten befestigt im Flaschenkasten, die Betankung befindet sich direkt an den Flaschen.
Wenn die Gasprüfung ansteht fahre ich mit der 5 kg Flasche vom Nachbarn zum Gasfritzen
#15 RE: Gastankflasche(n): neue Regelung ab 09-2025
Mach ich ähnlich. Zur Prüfung Tankflasche raus, danach wieder rein. Prüfung mit Tauschflasche. Stempel im Heft und fertig.
Diesen Unsinn mache ich nicht mehr mit.
Sunlight 420W PV, WR Ective 1500W, Shunt BlueBattery X200, Dachklima, Thetford N4090E, LifePo4 Robur 167Ah, LPG Gastankflasche, Netgear AC810, Lesjöfors Vorderachsfedern, Wegfahrsperre Ampire, EBL 31, Sony XAV 5650 Händler: Womo Erlangen (nie wieder)
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