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Ersatzteil Verdunkelungsplissee Heki 40x40cm Sunlight Cliff 600 Bj.2024

19.08.2024 22:47
#1 Ersatzteil Verdunkelungsplissee Heki 40x40cm Sunlight Cliff 600 Bj.2024
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Fahranfänger

Hallo zusammen,

Ich hab nun nochmal eine Frage zu unserem Heki im Cliff. Das ist das 400x400mm in Cremeweiss, beinahe weiss, mit ebenfalls einfarbig hellem Rahmen.
Es ist das zweite Bild, "Heki-Rahmen Original". An diesem sind unschöne Löcher entstanden, und mit dem Händler bestehen gravierende Differenzen, er versucht sich offensichtlich um die Gewährleitung zu drücken, und hat uns ein Heki, zu sehen auf Bild 1 .
Unschwer zu erkennnen, dass es sich um ein anderes Modell aus einer anderen Zeit oder einem anderen Wohnmobil.
Wer weiß, aus welcher Zeit oder welchen Modellen der Heki-Rahmen auf Bild 1 stammt?

Eine andere Frage, hat schon jemand ein Plissee aus einem Rahmen aus- bzw. wieder eingebaut ?
Das wäre schlimmstenfalls Plan B...

Liebe Grüße,

Huey

Bildanhänge
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Heki-E-Teil-1.JPG

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Heki-Rahmen Original.JPG

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19.08.2024 23:32
avatar  T68 XV
#2 RE: Ersatzteil Verdunkelungsplissee Heki 40x40cm Sunlight Cliff 600 Bj.2024
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Fahrkönner

Hallo, ich würde das Bild 1 mit unserem aus einem Sunlight T68 aus 2019 vergleichen. Sieht diesem sehr ähnlich.

Unterwegs zu zweit mit T68 XV 2,3L Ducato 140PS
Grüße aus dem schönen Blautal!
Harry


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20.08.2024 04:33
#3 RE: Ersatzteil Verdunkelungsplissee Heki 40x40cm Sunlight Cliff 600 Bj.2024
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Fahranfänger

Hallo.....
Unser Cliff ist Baujahr 2020.
Da ist auch das Rollo wie auf Bild 1 verbaut.

Grüße Steffen


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20.08.2024 19:51
#4 RE: Ersatzteil Verdunkelungsplissee Heki 40x40cm Sunlight Cliff 600 Bj.2024
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Fahranfänger

Hallo,

Das bestätigt unseren Verdacht, das Teil welches der "Händler" uns geschickt hat, ist kein Ersatzteil für unser Modell 2024, sondern ein Ladenhüter für ältere Modelle. Gut zu wissen, besten Dank euch beiden schon mal!

Liebe Grüsse, Huey


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20.08.2024 21:49
#5 RE: Ersatzteil Verdunkelungsplissee Heki 40x40cm Sunlight Cliff 600 Bj.2024
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Fahranfänger

Hallo zusammen,

Heute kam eine Mail des GF der Fa. Trendfahrzeuge-Wittlich. Darin rudert der etwas zurück, auf einmal ist nicht die Rede davon, dass die Abschleppöse nicht zum Lieferunfang gehört, nein, ist auf dem Postweg. Ebenso der Reinigungs-/Radierschwamm, und die Schraubenabdeckungen.
Verbal wird aber nichts bestätigt, oder etwa entschuldigt- wir hätten von Anfang an einen vorwurfsvollen Ton angeschlagen.
Ja, bitte, guter Mann-WAS DENN SONST???- in so einem Fall? Wir hatten uns das nicht gewünscht, oder erwartet.
Das waren doch berechtigte Vorwürfe !!!
So etwas sollte in dem Preissegment nicht passieren, der sieht uns sowieso nie wieder.

Und- das E-Teil für`s Heki will er extra bestellt haben,- im Wortlaut:
"Zwecks dieser Garantiearbeit Rollo wird ein Termin vor Ort notwendig sein. Wir arbeiten nach den Richtlinien des Garantiegebers. Das Rollo haben wir auf unsere Kosten geschickt (alleine Bauteilkosten in Höhe von 145,- €, die wir in dem Fall nicht ersetzt bekommen). Da wir aufgrund ihrer Dokumentation nicht eruieren konnten welches Rollo verbaut ist, ist hier zwar ein passendes aber optisch abweichendes geliefert. Zudem können Ihnen nicht das Rollo schicken, dass es dann jemand anderes einbaut."

Hierzu möchte ich bemerken, das unsere Reklamation sich auf mehrere Mails und Wochen erstreckte, in aller Ausführlichkeit, mit hochauflösenden Detailphotos . Ausserdem, wer ist der Fachmann? Wenn ich gewerbsmässig Wohnmobile einer bestimmten Marke verkaufe, kenne ich üblicherweise-als guter Verkäufer- die Modelle und die Ausstattungsvarianten, Farben etc.- wer sollte dieses Fachwissen denn bitteschön sonst haben?
Warum geh ich denn zum Womo-Händler? Ausserdem, und das steht fest, gibt es Verkaufsunterlagen, wo man sich informieren kann, als guter Servicedienstleister im Premiumsegment, und Unterlagen über die aktuellen Modelle, wo man sich zweifelsfrei informieren kann, wie gesagt, als Fachmann. Zu Not könnte man als Händler immer noch zum Telefon greifen, und bei Sunlight/Dethleffs anrufen.
Bei allen mir bekannten Autoteilehändlern, mit denen ich als Selbstschrauber jemals zu tun hatte, wird , wenn gar nichts geht, die Fahrgestellnummer zur einwandfreien Bestimmung der Teile herangezogen. Ich wage mal zu behaupten, dass es vom Sunlight Cliff Adventure Baujahr 2024 nur eine einzige Ausstattungvariante in der Farbe der Innenausstattung gibt . Das alles müsste jemand, der sich proffessionell dem Verkauf von Wohnmobilen widmet, aus den FF wissen! Man stelle sich vor, ein Verkäufer kann zu solchen Dingen nicht vor Kauf beraten, weil er nix weiss!?!
Hier ist das der Fall.

Also kommt letztendlich heraus, das dieser Verkäufer, der GF-der ganze Laden nur und ausschliesslich am Verkauf, dem Reibach interessiert ist, und an den ganzen anderen Details und am Produkt nicht, überhaupt nicht! Vor allem nicht am höflichen und zuvorkommenden Umgang mit Kunden.
Nur so lässt sich diese absolut unproffessionelle Haltung der Mitarbeiter bis zum Chef erklären !

Nebenbei, der Rahmen für das Heki mit Verdunklungsplissee und Moskitonetz wird bei den gängigen Händlern für 50-60 Euro angeboten, und nicht für 145,-. Ausserdem , wenn diese Reklamation als Garantiefall über Sunlight/Dethleffs abgewickelt worden wäre, dann hätte Sunlight gewährleistet, sprich gezahlt- der Händler /Verkäufer wäre nur als Mittler ins Spielgekommen und hätte gar nichts gezahlt, vermutlich hätte er sich den Arbeitsaufwand auch noch von Sunlight vergüten lassen. So wird offensichtlich der GF Trendfahrzeuge überführt, dass er das Teil woanders her hat. Nur so nebenbei...

Zur Erstattung der Fahrtkosten äussert sich der GF wie folgt:

"Da über die Distanz keine korrekte Bearbeitung dieses Garantiepunktes möglich ist und Sie nicht bereit sind den Weg auf sich zu nehmen, bietet Ihnen der Hersteller im Rahmen seiner Garantie die Möglichkeit den nächstgelegenen Sunlight Händler anzufahren. Es ist im Rahmen der Herstellergarantie nicht unsere Aufgabe die Terminkoordination mit Fremdbetrieben zu übernehmen.-was wir auch nicht verlangt haben, er hat das selbst vorgeschlagen! -Wir können die Punkte nur bearbeiten, wenn ein Besuch in unserem Hause angestrebt ist. Eine KM Erstattung ist aufgrund der Wahlmöglichkeit zum nächstgelegenen Betrieb zu fahren nicht möglich."

Hier verkennt er die Rechtslage, erstens ist er als Verkäufer/Händler zu allererst in der Pflicht zur Gewährleistung, und zweitens ist er in der Pflicht zur Erstattung der Fahrtkosten mit 30Cent pro km.

Anschliessend verliert er sich noch in sinnlosem Dahergerede über gute Kommunikation, ausgerechnet.

Nun denn, warten wir mal ab was der Sunlight-Service beisteuert!

Liebe Grüsse,

Huey


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