Garantie - Gewährleistung, ein Problemfall
#1 RE:Garantie - Gewährleistung, ein Problemfall
Hallo Leroi, und alle Anderen,
Schön daß es bei dir offensichtlich gut über die Bühne gegangen ist, Glück gehabt.
So langsam eskaliert die Angelegenheit bei uns, nach dem ersten Urlaub in Frankreich sind neben dem nicht vorhandenen Bordwerkzeug einige andere Mängel aufgetreten. An sich nichts so schlimmes, aber in Anbetracht der Tatsache dass es sich um ein Neufahrzeug mit einem Kaufpreis von 62500,- (Keine Finanzierung! ) handelt, sollte man schon einen zuvorkommenden und um Kundenzufriedenheit bemühten Service erwarten . Pustekuchen bei dem Händler bei dem wir waren...
Nach mehreren Mails mit dem Geschäftsführer, der die Meinung vertritt ausschliesslich aus Kulanz seinerseits unsere Forderungen, Mängel zu beheben, also die Garantie, zu erfüllen, haben wir nun u.a. die Werkzeugbox mit Radkreuz, Wagenheber , dem Steckschlüssel für die Reserveradhalterung und einem billigen Schraubendreher für Torx und Kreuzschlitz erhalten.
Es fehlt immer noch besagte Abschleppöse, der Platz in der Box ist leer.
Weiterhin hat die Faltverdunkelung bei unserem hinterem Heki an den Faltstellen Löcher bekommen.
Nach langem Hin-und Her mit Mails , die im Übrigen für eine Händler-Kunden-Kommunikation seitens des Geschäftsführers (!) zunehmend unfreundlich und herablassend geführt wurde, haben wir uns bereit erklärt, einige Mängel selbst zu beheben (Austausch eines defekten Bezugs einer Sitzarmlehne, Fleckentfernung nach Anleitung an zwei Stellen der Innenraumverkleidung Aussenwand, Ersatz einiger verlorengegangener Schraubenabdeckungen der Möbel).
Den Austausch des Innenrahmens des Heki mit der Faltverdunkelung lehnen wir ab, diesen selbst zu tauschen, mit dem Argument des Garantieverlustes wenn dabei etwas kapputt geht. Für diesen Fall haben wir die Herstellung des Kontaktes zu einer Sunlight-Vertretung in unserer Nähe verlangt. Dies hatte der GF selbst ins Spiel gebracht, wäre uns auch angenehm, da der Standort des Händlers rd. 350km von unserem Wohnort enfernt ist, ist aber bisher nicht passiert.
Nun, zusammen mit dem Werkzeug und dem Armlehnenbezug hat der Händler uns einen kompletten Heki-Rahmen mit Faltverdunkelung geschickt, allerding in Farbe, Form und Design unterschiedlich zum Original- das Plissee ist beige mit fleckigem Muster, das Original ist einfarbig cremeweiss und der Rahmen des geschickten Teils ist beige, etwas dunkler als das Original in unserem Fahrzeug, und hat eine etwas andere Form, wirkt an den Ecken etwas runder, und die Oberfläche ist anders.
Da habe ich den Verdacht, das ist kein O-Teil unseres Fahrzeugs, sonder ein alter Lagerhüter aus dem Lager des Händlers.
Das wollen wir so nicht hinnehmen, schliesslich haben wir für sehr viel Geld ein Neufahrzeug gekauft. Wie sieht das denn auch aus, wenn im Fahrzeug am vorderen und hinterem Heki veschiedene Innenrahmen/Faltverdunkelungen montiert sind !?!
Ausserdem wurde so wohl offensichtlich unser Wunsch, eine Werkstatt zu vermitteln, die den Austausch, also ebenfalls eine Garantieleistung durchführt, ignoriert ! Auch ein Reinigungsschwamm zur Fleckentfernung, wie vorher vereinbart fehlte, und einige Schraubenabdeckungen, die mitgeschickt wurden, hatten die falschen Farben und Form. So schwer kann es doch nicht für einen Händler sein, selbst herauszufinden welche Teile in welchen Farben an einem von ihm verkauften Fahrzeug verbaut sind !
Der Gipfel jedoch ist die letzte Mail, mit der wir uns über das falsche E-Teil Heki, und die ganze Vorgehensweise beschwert haben, in der der GF unverblümt und in frecher Weise ankündigt, die Kommunikation einzustellen. Und zwar unter dem fadenscheinigen Grund, dass die Kommunikation bisher über namentlich mein E-Mail geführt wurde, und nicht über den Namen meiner Lebensgefährtin (die den Kaufvertrag aus versch. Gründen unterschrieben hat).
Sowas ist mir in meinem ganzen Leben in einer Geschäftsbeziehung noch nicht vorgekommen, meine Haltung zu Kunden, im Übrigen auch zu allen anderen Mitmenschen, ist grundsätzlich höflich und freundlich, in geschäftlichen Belangen insbesondere und unbedingt mit Kunden. Scheinbar meint der GF dieser Fa. , er sei ein besonderes Exemplar, und stünde irgendwo über seinen Kunden, und Garantie sowie Gewährleistungsansprüche seien eine Holschuld des Kunden.
Z.B. in Bezug auf das fehlende Bordwerkzeug beruft er sich auf das von uns unterzeichnete Übergabeprotokoll, in Bezug auf die Vollständigkeit des Fahrzeugs. Eine Prüfung war uns nicht möglich, einerseits weil uns der vollständige Umfang nicht bekannt war- der Verkäufer hatte uns ja nicht eingewiesen, und obendrein gesagt "Wagenheber etc. gibt`s nicht mehr" andererseits wegen des Zeitfaktors- das hätte ja Stunden gedauert ! Hier bin ich der Meinung, geradezu arglistige Täuschung unterstellen zu können !
Vor allem haben wir dem Verkäufer, der Fa. ja ein gewisses Mass an Vertrauen entgegengebracht, was ich auch als durchaus normales Verhalten empfinde, ja sogar als Basis ! Habe ich ein schlechtes Gefühl bei einem Händler, also kein Vertrauen, so kaufe ich bei ihm nicht. Punkt. Insoweit hat er uns getäuscht. Nicht mal Fähnchenhändler sind jemals in ähnlicher Art und Weise mit uns als Kunden so umgegangen, denn auch da haben wir so einige Erfahrungen. Wie man nun sieht, war dieser Vertrauensvorschuss nicht berechtigt, was ich inzwischen regelrecht als Betrug empfinde, denn es war vorsätzliches Verhalten !
Und das auch noch in einer Branche, die seit einigen Jahren weit überproportionale Gewinne macht, indem sie ihre Marktposition zu Lasten der Kunden ausnutzt- die Preisentwicklung ist ja inzwischen Wucher !
Um in der Sache voran zu kommen, haben wir heute den Kundendienst von Sunlight angerufen, d.h. die Nummer die man im Netzt findet, und es stellte sich heraus, dass Dethleffs dafür zuständig ist- wer hätte das gedacht !
Ein Mitarbeiter hat uns bestätigt, dass wir Anspruch auf ein Gleichteil beim Heki haben, und es unwahrscheinlich sei, das dieses nur nach 6 Monaten nicht mehr lieferbar sei- rein rechtlich muß ein Hersteller E-Teile 10 Jahre lang verfügbar halten.
Diese Abschleppöse sei jedenfalls unabdingbar Bestandteil des Fahrzeugs, das Bordwerkzeug nicht unbedingt, jedoch bei der Sonder-Ausstattung Reserverad schon, scheinbar gibt es da Unterschiede zwischen Basisfahrzeugen in der Ausführung Kastenwagen und Teilintergrierte. Ausserdem ist es so, das wir Anspruch auf die Erstattung der Fahrtkosten haben, wenn wir zu Händler fahren müssten, bei dem wir gekauft haben.
Allein auf die Betreuung durch eine andere Werkstatt haben wir keinen wirklichen Anspruch, das ist vom "Good-Will" des Händlers/Werkstatt in unserer Nähe abhängig, wofür ich sogar ein gewisses Verständniss habe. Hier sollte aber Sunlight, bzw. deren Beauftragte daraufhin wirken, dies möglich zu machen, denn letzten Endes fällt es auf die Marke "Sunlight" zurück- wer kennt schon die Fa. "Trend-Fahrzeuge Wittlich" ? Zu dieser habe ich nun auch überhaupt kein Vertrauen mehr.
Also können wir vor dieser Firma nur warnen, wen es interessiert, dem stelle ich Auszüge des E-Mail-Verkehrs zur Verfügung,per PN.
Wir werden jetzt mit Hilfe unserer Rechtsschutzversicherung alle rechtlichen Schritte und Ansprüche ausschöpfen, zum Glück sind die Mängel ja nicht solcher Art, dass das Womo nicht mehr benutzt werden könnte.
Grüße ,Huey
#2 RE:Garantie - Gewährleistung, ein Problemfall
Zitat
Geschäftsführer, der die Meinung vertritt ausschliesslich aus Kulanz seinerseits unsere Forderungen, Mängel zu beheben, also die Garantie, zu erfüllen
Falsch!
Und es geht in Deinem Fall auch nicht um Garantie, sondern um Gewährleistung (das solltest Du bei der Kommunikation mit dem Händler auch unbedingt so formulieren) und dafür ist allein der Händler zuständig bei dem gekauft wurde! Das ist Gesetz und kann auch nicht ausgehebelt werden - im Zweifelsfall würde ich da mal mit einem Anwalt drohen.
Richtig ist auch die Aussage vom Kundendienst: Du hast Anspruch auf Erstattung der Kosten die in solchen Fällen für Fahrten zur Werkstatt anfallen. Gewährleistung schließt alle Kosten ein, die mit einem entsprechenden Fall verbunden sind.
Was sich manche Händler so rausnehmen ist ungeheuerlich.
Richtig ist dagegen, dass Du bei einer Abwicklung über einen anderen Händler/Werkstatt auf dessen guten Willen angewiesen bist (außer bei Ansprüchen, die sich aus der Dichtheitsgarantie ergeben - das geht über jeden Sunlight-Händler, weil Herstellergarantie).
Zeigt für mich vor allem wieder: ein Händler der zu weit weg ist, bringt schnell Probleme.... Was im Umkehrschluss leider nicht heißt, dass ein naher Händler keine Probleme machen kann....
#3 RE:Garantie - Gewährleistung, ein Problemfall
Wer hätte das gedacht, wer gehört zu wem?
https://www.camping.family/2021/08/23/ma...avanhersteller/
Hier auch ein Interview zum Thema Gewährleistung und denProblemen in der WoMo Branche
https://youtu.be/u1VYVT8bsB0?si=AbRalpdZoytq1Il1
Ich möchte die meiner Meinung nach völlig richtigen Ausführungen von Andy bestätigen und ergänzen.
Sofern das Fahrzeug gemäss vertraglich vereinbartem Lieferumfang mit fehlenden Komponenten ausgeliefert wird kommt zur Gewähleistung auch noch "Fehlen von zugesicherten Eigenschaften" hinzu. In dem Fall gibts mit dem Händler nichts zu diskutieren.
#5 RE:Garantie - Gewährleistung, ein Problemfall
Vielleicht noch mal zur Ergänzung und Klarstellung:
In solchen Fällen sollte man gegenüber dem Händler unbedingt das Wort "Garantie" vermeiden. Denn eine Garantie ist eine freiwillige Leistung, die man nur dann einklagen kann, wenn diese auch wirklich (am besten schriftlich) zugesichert wurde. Die Dichtheitsgarantie vom Hersteller ist so eine Leistung.
Ein Händler gibt aber keine Garantie.
Dagegen ist er zur Gewährleistung gesetzlich verpflichtet - deshalb auch immer genau dieses Wort verwenden und nie in die umgangssprachliche Falle tappen und von Garantieansprüchen reden/schreiben!
#7 RE:Garantie - Gewährleistung, ein Problemfall
Hallo,
Dankeschön für die Antworten, es zeigt mir dass da doch ein grosses allgemeines Interesse besteht, und derartiges Fehlverhalten doch weit verbreitet ist. Dagegen muss man sich wehren, schon aus Prinzip.
Das Anstand und Moral verloren gehen, beobachte ich schon seit mehr als einem Jahrzehnt, mit Grausen. Daher bin ich froh, nicht jünger zu sein als ich bin-ich möchte mir nicht vorstellen, wie es darum in 50 Jahren bestellt ist...
Vielleicht sollte ich mal in einer anderen Rubrik den Threat fortführen, oder kann das einer der Moderatoren verschieben-wegen Doppelpostings ?
Liebe Grüße,
Huey
Zitat von planwagenfahrer im Beitrag #7
Vielleicht sollte ich mal in einer anderen Rubrik den Threat fortführen, oder kann das einer der Moderatoren verschieben-wegen Doppelpostings ?
Liebe Grüße,
Huey
Wenn´s weiter nichts ist.
#9 RE: RE:Garantie - Gewährleistung, ein Problemfall
Ich kann nur dazu raten, bei nicht kooperationswilligen Verkäufer sofort einen Fachanwalt einzuschalten, die Praxis ist heute leider oft so, das versucht wird sich möglichst um Leistungen zu drücken, bis irgendwelche Formfehler oder Fristabläufe passieren und der Verkäufer ausm Schneider ist und der Kunde das Nachsehen hat....
( Ich hab das gerade mit meinem vorherigen Wohnmobilprojekt durch, 15 Monate Kampf mit Renault Retail, Renault und Car Garantie und am Ende die Kiste "an Bastler" entsorgt und letztendlich über 20t€ in den Sand gesetzt... )
Es gibt aber auch "andere" Händler, wir haben mangels Verfügbarkeit im Kölner Raum gekauft und konnten trotzdem unsere Garantie Arbeiten bei Spann-an erledigen lassen, mit sehr freundlicher Behandlung und gleich vorgemerkt für die Dichtigkeitsprüfung im Herbst.....
#11 RE: RE:Garantie - Gewährleistung, ein Problemfall
Hallo zusammen,
Seither, also seit beinahe 3 Wochen, haben wir jetzt tatsächlich nichts vom GF / Verkäufer gehört.
Inzwischen haben wir -bzw. meine bessere Hälfte ;-)- den GF per Mail letztmalig aufgefordert, die Angelegenheit unseren Ansprüchen entsprechend zu regeln, d.h. uns den Heki-Rahmen als passendes Ersatzteil zur Verfügung zu stellen. Dies muss auch nach Aussage des freundlichen Mitarbeiters von Dethleffs, die ja den Service/Kundendienst für Sunlight machen, auf jeden Fall so wie verbaut erhältlich sein, Hersteller sind ja nach ECE-Bestimmung gehalten, E-teile 10 Jahre lang verfügbar zu halten. Es kann ja wohl nicht sein, dass man so ein Teil nach nur 7 Monaten-Baujahr des Fahrzeugs- nicht mehr genauso lieferbar ist !?! Ebenfalls verlangen wir die Abschleppöse von dem GF/Verkäufer.
Sollte wiederum nichts passieren, werde ich überlegen meinen Rechtsschutz einzuschalten, zumindest werde ich mich beraten lassen.
Zeitgleich haben wir uns per Mail an den KD-Service von Sunlight , auf der Homepage Sunlight angegeben, gewandt, und den bisherigen Ablauf seit Verkauf geschildert. Unserer Meinung nach muß Sunlight als Marke und Hersteller unbedingt Interesse daran haben, dass solche Angelegenheiten zur Gewährleistung/Garantie zur Zufriedenheit der Kunden reguliert werden, wenn sie nicht in Kauf nehmen wollen, dass ihr Ruf leidet!
Sowas spricht sich halt herum...
Den Einbau des Heki-Rahmens werde ich dann versuchen, bei der Sunlight-Vertretung hier in der Nähe machen zu lassen. Kann ja für einen Fachmann nicht so schwer sein, ich vermute das sind nur ein paar Handgriffe, ein paar Schrauben. Dort werden wir auch die Dichtigkeitsprüfungen durchführen lassen, eine erste vorsichtige tel. Anfrage war überraschend: der MA am Telefon (ich weiß nicht ob es der Inhaber war, oder ein MA) sagte hinsichtlich der Dichtigkeitprüfung: das macht beim Kastenwagen doch keiner ! . Er hatte aber gerade viel zu tun, wir werden Ende August,Anfang Oktober nochmals Kontakt aufnehmen, um einen ersten Termin zu vereinbaren.
Ich werde berichten.
Liebe Grüße, Huey
Zitat von planwagenfahrer im Beitrag #11
...hinsichtlich der Dichtigkeitprüfung: das macht beim Kastenwagen doch keiner !
Diese Aussage habe ich tatsächlich schon häufig gehört.
..........und ganz ehrlich?
DAS hätte ich "aus dem Bauch heraus" auch gesagt.
Lieben Gruß von der Ostseeküste....Torsten
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Seit dem 26.10.2022 sind wir mit unserem ganzen Stolz "Jonathan" (T447) glücklich unterwegs.
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