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Gasprüfung wird in die StVZO aufgenommen und zur Pflicht

20.06.2024 21:16
#1 Gasprüfung wird in die StVZO aufgenommen und zur Pflicht
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Fahrer

Hier nochmal für Euch zur Information, falls noch nicht geschehen.
Die Gasprüfung war ja ausgesetzt gewesen, und ist jetzt in die StVZO aufgenommen worden.
Hier die Aussage vom Verband

Und hier die Zusammenfassung:

Wer muss die Prüfung durchführen lassen?

Besitzer von Wohnmobilen und Wohnwagen, die eine Flüssiggasanlage haben, müssen diese alle zwei Jahre prüfen lassen.

Wann muss ich die Prüfung machen lassen?

Die Gasprüfung muss unabhängig von der Hauptuntersuchung (HU) durchgeführt werden.
Die erste Prüfung muss vor dem 19. Juni 2025 erfolgen, wenn bisher keine Prüfung vorliegt.

Wer führt die Prüfung durch?

Anerkannte Sachkundige, das können auch unabhängige Prüfer sein.

Was passiert, wenn ich die Prüfung nicht mache?

Wer die Prüfpflicht ignoriert, begeht eine Ordnungswidrigkeit.
Die Bußgelder reichen von 15 Euro (bei 2 bis 4 Monaten Verzug), 25 Euro (bei 4 bis 8 Monaten Verzug) bis zu 60 Euro (bei mehr als 8 Monaten Verzug).

Grüße Roland
Unterwegs mit Carado T339 /2016

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20.06.2024 21:47
avatar  Catalpa
#2 RE: Gasprüfung wird in die StVZO aufgenommen und zur Pflicht
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Moderator Plauderecke

Hab ich heute auch gelesen und mich über diesen Punkt gewundert:

Zitat
Die erste Prüfung muss vor dem 19. Juni 2025 erfolgen, wenn bisher keine Prüfung vorliegt.



Wenn keine vorliegt? Wenn doch eine alte vorliegt, die abgelaufen ist weil vier Jahre Chaos, dann gild diese Karenzzeit nicht? Und man muss sofort die Prüfung nachholen oder was soll das heißen? Glaube ich eigentlich nicht, denn ich könnte ja einfach die Plakette abziehen, das gelbe Heft als fehlend deklarieren und sagen es gab noch keine Prüfung, Fahrzeug stammt aus der „Vogelfreien Phase“…

Leider statt die Meldung vom berüchtigten Verband, das bürgt schon mal für Qualität…

Forumspate

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20.06.2024 22:16
#3 RE: Gasprüfung wird in die StVZO aufgenommen und zur Pflicht
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Fahrer

Das hat nichts mehr mit dem Verein zu tun.
Ab dem 19. Juni gilt die StVZO.
Du solltest vor dem 19. Juni die Gasprüfung, durchführen, wenn du noch keine hattest. Hattest du eine, und hast in den Aussetzungsjahren keine gemacht, ist trotzdem der 19. Juni der Stichtag. Egal ob Buch weg, oder Plakette abgekratzt. Sollte dann keine Plakette am WoMo sein, kann das Ordnungsamt, nach der Karenzzeit von 2 Monaten dir ein Bußgeld abverlangen. Sollte das Heft fehlen, wird es noch teurer. Steht dann alles in der neuen § 60 Flüssiggasanlagen in Fahrzeugen.

Grüße Roland
Unterwegs mit Carado T339 /2016

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21.06.2024 06:36
avatar  Catalpa
#4 RE: Gasprüfung wird in die StVZO aufgenommen und zur Pflicht
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Moderator Plauderecke

Zitat
ist trotzdem der 19. Juni der Stichtag



das könnte ich mir auch so vorstellen, ist aber nich so formuliert. Streng nach dem Zitat könnte für diese Fälle etwas anderes gelten.

Das Ordnungsamt wird sich nicht „aktiv“ darum kümmern. Eher könnte das bei einer Verkehrskontrolle der Polizei auffallen, analog TÜV-Plakette.

bye,
Patrick

Forumspate

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21.06.2024 08:33 (zuletzt bearbeitet: 21.06.2024 16:09)
avatar  ( gelöscht )
#5 RE: Gasprüfung wird in die StVZO aufgenommen und zur Pflicht
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( gelöscht )

Zitat von Catalpa im Beitrag #4

Zitat
ist trotzdem der 19. Juni der Stichtag


das könnte ich mir auch so vorstellen, ist aber nich so formuliert. Streng nach dem Zitat könnte für diese Fälle etwas anderes gelten.

Das Ordnungsamt wird sich nicht „aktiv“ darum kümmern. Eher könnte das bei einer Verkehrskontrolle der Polizei auffallen, analog TÜV-Plakette.

bye,
Patrick



Man sollte aber auch dazu schreiben das es sich beim Stichtag um den 19.Juni 2025 handelt


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