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Wohnmobil Unterschlagen

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09.05.2022 11:29
avatar  IngoK
#16 RE: Wohnmobil Unterschlagen
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Moderator für Alles Mögliche

Zitat von evajorg im Beitrag #12
Hallo an alle Beitragenden,

wir möchten euch bitten auf jeden Fall sachlich zu bleiben - es gibt immer verschiedene Meinungen, die dann für alle eine entsprechende Information darstellen können - ob negativ und positiv



Das sehen ich auch so, das Forumsmitglied TR479 hat uns um Mithilfe gebeten und nicht um seine Absolution zu erhalten ob dies nun richtig oder falsch war. Sonnige Grüße Ingo

Viele Grüße, Ingo 😎


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09.05.2022 11:55
avatar  Andy
#17 RE: Wohnmobil Unterschlagen
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Admin

Also erstmal geht es hier um einen Eigentumsdelikt bei dem unsere Hilfe erbeten wird - die sollten wir auch gewähren, auch wenn wir nur geringe Chancen haben werden das Mobil zu entdecken - aber möglich wäre es immerhin.

Dann zur Vermietung: es ist eine Möglichkeit das ein Mobil nicht nur die meiste Zeit rumsteht und auch eine Möglichkeit um den Kaufpreis etwas erträglicher zu machen - je nach finanzieller Situation. Also ganz unverständlich finde ich das nicht.

Was die Versicherungen angeht, da gibt es verschiedene Modelle. Zum einen gibt es nur eine Versicherung, die unbedingt abgeschlossen sein muss, das ist die Haftpflicht - und die schließt eher selten eine (private) Vermietung aus - zahl aber auch nicht einen Cent, wenn das gute Stück (wie auch immer) verschwindet.
Und dann gibt es die Kasko, hier gibt es durchaus Policen, die Vermietung ausschließen (aber nicht alle) und auch Policen, die zwar Diebstahl, aber eben keine Unterschlagung abdecken.
Ich kenne auch jemanden, dem genau das gleiche passiert ist, die zu dem Zeitpunkt vorhandene Kasko hat die Vermietung nicht ausgeschlossen, aber ausdrücklich keine Unterschlagung abgesichert - Pech (das Mobil ist bis heute verschwunden - ist schon über 10 Jahre her der Fall).

Also ganz so einfach ist es leider nicht - und ja, in der Rechtssprechung (und damit auch in der Versicherung) wird sehr genau zwischen Diebstahl und Unterschlagung unterschieden, auch wenn beides Eigentumsdelikte sind.

Die genaueren Umstände (also z.B. wie der Mieter aufgetreten ist, womit er sich ausgewiesen hat...) wären nicht uninteressant.

     Andy      

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09.05.2022 19:49
#18 RE: Wohnmobil Unterschlagen
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Fahrkönner

Wenn man ein Fahrzeug vermietet dann muss es auch als solches angemeldet sein, dann zb auch jährlich zum TÜV etc


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09.05.2022 20:36
avatar  Pasie ( gelöscht )
#19 RE: Wohnmobil Unterschlagen
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Pasie ( gelöscht )

Oh weh, das hört sich ja gar nicht gut an und drücke euch die Daumen!

Aber, bitte nicht falsch verstehen, der erste Beitrag hier im Forum und dann gleich das Fahrzeug weg?

Mir Sicherheit hat der Besitzer jetzt anderes zu tun, als hier zu Antworten, aber eine "Wasserstandsmeldung" bzw. eine Antwort auf gestellte Fragen, wäre nett.

Bitte nicht steinigen und vielleicht liege ich auch falsch...


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09.05.2022 21:40
avatar  Warstel
#20 RE: Wohnmobil Unterschlagen
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Fahranfänger

Vor zwei , drei Wochen war genau darüber ein Bericht im TV.
Das ist gerade eine "neue" Masche. Das sind organisirte Banden die die Unterschlagung als Ziel haben.... genau aus dem Grund, dass es keinen interessiert (Polizei, Versicherung, etc.) und es ewig braucht bis überhaubt Reaktionen eingeleitet werden können.... bis dahin sind die mit dem WoMo über sämtliche Ländergrenzen weg oder schon längst weiterverkauft (wie in dem TV Bericht).

Im TV Bericht hatte einer sein WoMo privat vermietet, der Mieter hat es während der Mietzeit verkauft und war mit dem Geld auf und davon. Der ursprüngliche Eigentümer ist sein WoMo los und bekommt von der Versicherung nichts da Unterschlagung und kein Diebstahl und der Käufer darf das WoMo behalten, da er ein rechtskräftigen Kaufvertrag geschlossen hat....

Eine echt irre Geschichte 🤷


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26.05.2022 10:34
avatar  TR479 ( gelöscht )
#21 RE: Wohnmobil Unterschlagen
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TR479 ( gelöscht )

Hallo alle zusammen!
Daß Unterschlagene Wohnmobil ist wieder aufgetaucht.
Auf den Tag genau 4 Wochen nachdem der "Mieter" es abgeholt hat, hat meine Frau es bei ihrer "täglichen" Recherche auf ebay-Kleinanzeigen gefunden.
Stand auch bei Mobile.de als ganz frisches Angebot bei einem Händler.Ist insgesamt nur ca. 200km bewegt worden.
Jetzt hoffen wir daß es wieder zurück kommt!


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26.05.2022 10:39 (zuletzt bearbeitet: 26.05.2022 10:39)
#22 RE: Wohnmobil Unterschlagen
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Fahrexperte

Zitat von TR479 im Beitrag #21
Daß Unterschlagene Wohnmobil ist wieder aufgetaucht.

Das sind doch mal gute Nachrichten! Freut mich für Euch.

.

Liebe Grüße,
Marcus

"Ich stand eben auf der Waage und sie hat mir bestätigt, dass alle Cookies gespeichert wurden..."
________________________________________________________________________________________________________________________
Unterwegs mit: Carado T447 H (04/2020) - 2,3L Euro 6d temp - 160 PS - 9Gang Automatik, aufgelastet auf 4.0t
________________________________________________________________________________________________________________________
Forumspate

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26.05.2022 10:48
#23 RE: Wohnmobil Unterschlagen
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Moderator a.D.

Hallo Egon,

das ist zunächst ja erstmal eine gute Nachricht ... und ich hoffe sehr für euch, dass das auch final gut ausgeht (da gibt`s ja leider merkwürdige Urteile ) - wäre schön, wenn du auch weiterhin darüber berichten könntest.

Beste Grüße, Manfred

> unterwegs mit Carado T337 (150 PS, Robot-Automatik), Bj. 11.2016 <

Forumspate


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26.05.2022 11:43
avatar  Catalpa
#24 RE: Wohnmobil Unterschlagen
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Moderator Plauderecke

… mal ganz doof gefragt: gibt es eigentlich keine internationale oder zumindest nationale Kartei in die man z.B. die Fahrzeugnummer von gestohlenen Fahrzeugen, sofort nach Anzeige, einträgt? Und in die jeder Händler rein schaut bevor er was kauft? Sowas hätte ich jetzt als selbstverständlich vermutet. Die Nummer an allen Stellen zu tauschen ist ja nicht so unaufwendig und sollte dem Händler auffallen.

schönen Feiertag,
Patrick

Forumspate

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26.05.2022 14:19
avatar  Uija
#25 RE: Wohnmobil Unterschlagen
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Fahrer

Puh, hab, nachdem ich das hier gelesen hab, mal ein wenig nachgelesen, was Diebstahl vs. Unterschlagung bei Autos angeht.... Ach du scheisse. BGB hat 2020 FÜR einen Käufer entschieden, der einen unterschlagenen Wagen am Bahnhof gegen Bargeld gekauft hat, weil obwohl das offensichtlich dubios ist, hier der "gutgläubige Erwerb" zutraf. Der Händler, dem das Fahrzeug unterschlagen wurde, musste die Papiere rausrücken....

Wir drücken alle Daumen, die wir finden können, dass ihr eine für euch erfreuliche Lösung findet!

LG Jens
Sunlight A60

Forumspate


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26.05.2022 14:41
avatar  IngoK
#26 RE: Wohnmobil Unterschlagen
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Moderator für Alles Mögliche

Zitat von TR479 im Beitrag #21
Hallo alle zusammen!
Daß Unterschlagene Wohnmobil ist wieder aufgetaucht.
Auf den Tag genau 4 Wochen nachdem der "Mieter" es abgeholt hat, hat meine Frau es bei ihrer "täglichen" Recherche auf ebay-Kleinanzeigen gefunden.
Stand auch bei Mobile.de als ganz frisches Angebot bei einem Händler.Ist insgesamt nur ca. 200km bewegt worden.
Jetzt hoffen wir daß es wieder zurück kommt!


Ich drücke euch die Daumen, halte uns da bitte einmal, auf dem Laufenden. Würde mich wirklich sehr interessieren wie das ausgeht.

Viele Grüße, Ingo 😎


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26.05.2022 15:24 (zuletzt bearbeitet: 26.05.2022 15:25)
avatar  Catalpa
#27 RE: Wohnmobil Unterschlagen
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Moderator Plauderecke

@Jens: grundsätzlich ist das erstmal unverständlich aber wenn man sich das genauer ansieht, dann ist der Knackpunkt vermutlich, dass der Händler in dem Fall von 2020 das WoMo für eine unbegleitete (!) Probefahrt zur Verfügung gestellt hat. Darum ist es ihm nicht im Sinne des Gesetzes „abhanden gekommen“, sondern er hat es eher leichtfertig rausgegebenen. Sehe ich nicht so, aber der BGH (Tip an Alle: niemals unbegleitete Probefahrt!). In der Konsequenz heißt das mal wieder: traue niemandem, sei feindselig, wachsam und schlage schnell zu (gegenwärtiger Angriff).

Forumspate

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26.05.2022 15:34 (zuletzt bearbeitet: 26.05.2022 15:37)
avatar  ( gelöscht )
#28 RE: Wohnmobil Unterschlagen
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( gelöscht )

@ Catalpa,
solche Dateien gibt es schon länger.
Eine davon ist INVEX. Wenn ein Fahrzeug in einer Werkstatt repariert wird dessen FIN dort gelistet ist, schriĺlen dort alle Alarmglocken!
Aber irgendwie ist mir die Sache dubios. Welcher rechtschaffende Händler bietet ein WoMo an, dessen Brief er nicht hat? Oder hat der Vermieter diesen eventuell dem Mieter mitgegeben?
Leider äußert sich dieser ja nicht richtig zur bisherigen Sachlage.

Gruß Epsreik


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26.05.2022 15:59
avatar  Gust
#29 RE: Wohnmobil Unterschlagen
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Moderator

Habe Anfang April meinen Ford Transit (Arbeitsfahrzeug) erhalten.
Der Händler sagte mir, ein Fahrzeugbrief war früher wichtig, der den Brief hat,
dem gehört das Fahrzeug.
Heute nicht mehr, Fahrzeubriefe können ohne Probleme geordert werden.
Wichtig sind die Papiere, die bei der Zulassungsbescheinigung dabei sind und
das Fahrzeug identifizierten.

Grüße von Regina und Gust unterwegs mit Sunlight V 60


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26.05.2022 16:35
avatar  ( gelöscht )
#30 RE: Wohnmobil Unterschlagen
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( gelöscht )

Hallo Gust,
da sieht man mal wieder, was Händler oft für einen Blödsinn erzählen.
Ohne Zulassungsbescheinigung Teil II erfolgt keine Zulassung. Eine Ersatzbeschaffung ist mit großen Hürden verbunden. Bei diesem Vorgang wird auch über das Kraftfahrtbundesamt kontrolliert, ob nicht ein Diebstahl vorliegt. Unterlagen die das Fahrzeug identifizieren, wie die COC Bescheinigung, verbleiben auch beim Halter und werden doch nicht an den Mieter übergeben. Ferner unterscheidet man zwischen Halter und Besitzer. Der Händler bei dem das WoMo momentan steht ist zwar Besitzer (weil es momentan in seinem Besitz ist) aber nicht Halter.
Hier die Hürden zur Erlangung einer neuen Zulassungsbescheinigung Teil II, früher Kfz-Brief genannt:

Zulassungsbescheinigung Teil II für KFZ wegen Verlust oder Diebstahl ersetzen
Der Verlust oder Diebstahl der Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) ist der örtlich zuständigen Zulassungsbehörde anzuzeigen.
Diese unterrichtet, beim Vorliegen der Voraussetzungen, das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA). Das KBA erklärt die in Verlust oder in Diebstahl geratene Zulassungsbescheinigung Teil II bzw. den Fahrzeugbrief mit einer Vorlagefrist für ungültig (Aufbietungsverfahren). Die Ausstellung neuer Fahrzeugpapiere und ein eventueller Halterwechsel sind erst nach Beendigung des Aufbietungsverfahrens (ca. 3 Wochen nach Einleitung des Verfahrens) möglich.

Gruß Epsreik


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