Wohnmobil Unterschlagen
Hallo Gust,
da sieht man mal wieder, was Händler oft für einen Blödsinn erzählen.
Ohne Zulassungsbescheinigung Teil II erfolgt keine Zulassung. Eine Ersatzbeschaffung ist mit großen Hürden verbunden. Bei diesem Vorgang wird auch über das Kraftfahrtbundesamt kontrolliert, ob nicht ein Diebstahl vorliegt. Unterlagen die das Fahrzeug identifizieren, wie die COC Bescheinigung, verbleiben auch beim Halter und werden doch nicht an den Mieter übergeben. Ferner unterscheidet man zwischen Halter und Besitzer. Der Händler bei dem das WoMo momentan steht ist zwar Besitzer (weil es momentan in seinem Besitz ist) aber nicht Halter.
Hier die Hürden zur Erlangung einer neuen Zulassungsbescheinigung Teil II, früher Kfz-Brief genannt:
Zulassungsbescheinigung Teil II für KFZ wegen Verlust oder Diebstahl ersetzen
Der Verlust oder Diebstahl der Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) ist der örtlich zuständigen Zulassungsbehörde anzuzeigen.
Diese unterrichtet, beim Vorliegen der Voraussetzungen, das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA). Das KBA erklärt die in Verlust oder in Diebstahl geratene Zulassungsbescheinigung Teil II bzw. den Fahrzeugbrief mit einer Vorlagefrist für ungültig (Aufbietungsverfahren). Die Ausstellung neuer Fahrzeugpapiere und ein eventueller Halterwechsel sind erst nach Beendigung des Aufbietungsverfahrens (ca. 3 Wochen nach Einleitung des Verfahrens) möglich.
Gruß Epsreik
@Catalpa:
Ja, dieses "Hier hast du den Schlüssel, viel spaß" bei Probefahrten etc. ist ja die ganze Grundlage für das Diebstahl vs. Unterschlagung Thema. Beides ist eine Straftat. Beides hat ähnliche rechtliche Folgen für den Täter. Das Konzept des "gutgläubigen Erwerbs" gilt halt immer, außer bei gestohlener Ware. "Gutgläubiger Erwerb" ist aber nicht automatisch jeder Erwerb, sondern halt dann, wenn ein Laie nicht erkennen kann, dass der Verkäufer gar nicht das Verkaufsrecht hat (aka Hehlerwahre verkauft). Und genau da frag ich mich, wie die Entscheidung des BGHs so ausfallen konnte, denn, wenn jemand sagt: "Klar kannst du das Auto haben, musst aber Bar bezahlen, Übergabe am Hauptbahnhof", dann sollten alle Alarmglocken klingeln.
Das BGH kann sich nicht übers Recht stellen und die Unterschlagung wegdenken, aber zumindest in Frage stellen, ob der Käufer hier wirklich nichts hätte ahnen können. So wird ja sogar vom Käufer erwartet, dass er nicht perfekt gefälschte Papiere erkennen kann usw.
Umso mehr bin ich gespannt auf die Ergebnisse dieses Falls hier, denn der wird sich als Profi nicht so einfach mit gutgläubigen Erwerb rausreden können.
Jens,
auch bei Händlern sollte man vorsichtig sein.
Bei uns hat einer für Neufahrzeuge die noch nicht lieferbar waren, Womos in Zahlung genommen und vor Erhalt der Neufahrzeuge verkauft. Der Erlös sollte mit dem Neufahrzeug verrechnet werden. Händler ging aber vor Auslieferung Pleite und der Erlös vom Gebrauchtwagen ging in die Konkursmasse. Da ist nichts zu holen gewesen.
Gruß Epsreik
Gibt es hier in dem Fall einen neuen/aktuellen Sachstand?
Liest sich ja "gruselig"....
Lieben Gruß von der Ostseeküste....Torsten
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Seit dem 26.10.2022 sind wir mit unserem ganzen Stolz "Jonathan" (T447) glücklich unterwegs.
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