Capron-Wartezimmer
@Toni11
Ein Großteil der Händler hat dies in Ihren Bestellungen drin stehen, dementsprechend ist dies eher Standart als Ausnahme.
Ehrlich gesagt hatte ich mir bei der Bestellung darüber keine Gedanken gemacht, weil das Auto ja kurze Zeit später bereits geliefert werden sollte und von Preissteigerungen innerhalb von 5 Monaten nicht wirklich auszugehen war. Auch die große Problematik der Verfügbarkeit kam erst zum Ende 2021.
Der Händler wurde sogar deshalb extra ausgesucht von mir, da er mir mehrmals am Telefon gesagt hat, dass dies was wird, da man über 60 Fahrzeuge im Vorlauf hat für die beiden Monate und diese bisher immer pünktlich kamen.
Lustigerweise hat ein anderer Händler um die Ecke ebenfalls mir ein Angebot mit den gleichen Fahrzeugdaten aus dem Vorlauf gemacht ( allerdings gut 1,3 T€ teurer), der Wagen kam pünktlich... Mein Kumpel hat ihn vom Hof gekauft und ärgert mich seit einem Jahr damit ;-)
@Toni
Auch Wohnmobile? ;-) Hatte damals bei 6 Händlern angefragt, jeder hatte dies in seiner Bestellung so oder so ähnlich stehen.
Händler, die es auf jeden fall drin haben/hatten : La Marca Mobility GmbH, Pössl Center Berlin, Freizeit Wittke GmbH, Dörr Reisemobile, Thrun, Sachsen Caravan etc....
Ein Händler ohne eine Formulierung wie "Es gelten die am Tag der Lieferung gültigen..." oder "Endpreis unter Vorbehalt, Preiserhöhung möglich" habe ich damals jedenfalls keine gehabt
Hallo zusammen,
Nur zur Info, zum Durchlesen
Spätere Preiserhöhung: Bei unter vier Monaten Lieferzeit nicht erlaubt
Es sind dabei grundsätzlich zwei Fälle zu unterscheiden: Nach dem Gesetz unwirksam sind vertragliche Klauseln, die eine Preiserhöhung vorsehen für Waren und Leistungen, welche innerhalb von vier Monaten nach Vertragsschluss geliefert oder erbracht werden sollen (BGB § 309 Absatz 1).
Das bedeutet: Bei Verträgen mit einer geplanten Lieferung in dieser Frist sind die Kunden auf der sicheren Seite. „Es bleibt hier kein Raum für irgendwelche Preiserhöhungen. Grundsätzlich gilt: Vertrag ist Vertrag“, erläutert Verbraucherschützerin Gerhards. Ausgenommen sind sogenannte Dauerschuldverhältnisse, etwa Gas- oder Stromverträge.
Heikel kann es hingegen werden bei Lieferfristen von mehr als vier Monaten. Für diese Verträge sind Klauseln über nachträgliche Preiserhöhungen in den Vertragsbedingungen grundsätzlich erlaubt.
Von Tante Google
Gruß Heiko
Ganz kurz mein aktueller Stand (Cliff RT 140 PS bestellt / Nummer 39 auf der Liste):
Kurz vor Weihnachten hatte ich von meinem Händler die Preiserhöhung von EUR 1.999,-- per Mail erhalten. Der Händler hat "einfach" diesen Betrag auf die seitherige Auftragsbestätigung mit drauf genommen unter der Position "Aufpreis Modell 2024". Mein Kaufvertrag / AGB geben keine Preiserhöhungen her, das hatte mir der Händler im Vorfeld eigentlich auch mehrmals bestätigt....
Ich hatte nun zumindest eine Beteiligung des Händlers an dem Aufpreis von Sunlight gefordert.
Heute habe ich den Rückruf vom Händler erhalten: An dem Aufpreis wird festgehalten...Der Händlereinkaufspreis wurde von Sunlight ebenfalls drastisch erhöht, Spielraum wäre keiner mehr.
Ich werde das nun so akzeptieren auch wenn ich vermutlich "im Recht bin"...Gegen weitere / höhere Preiserhöhungen würde ich jedoch rechtlich vorgehen.
Ach so: Liefertermin ist zwischenzeitlich Juli 2023... Ich gebe die Hoffnung nicht auf...
Viele Grüße
Dominik
#2242 RE: Capron-Wartezimmer
@SvenM
habe ebenfalls wie du einen 600RT, Sept 21 aus dem Vorlauf mit LT 02/2022 bestellt, welcher dann am
16 Dez. fertiggestellt wurde.
Fahrzeug ist noch nicht in Italien angekommen, habe selber noch keine Rechnung erhalten.
Mein Händler sagt, er hat von Sunlight eine Rechnung mit den "alten" Preis erhalten, vereinbarte Kaufpreis bleibt für uns unverändert .
Natürlich sind die Verträge nicht vergleichbar, kann aber kaum glauben, dass dein Händler, dein Fahrzeug 31% mehr bezahlt hat.
Hallo zusammen,
das Gespräch war, etwas emotional, aber nicht schlecht.
Der Händler prüft noch einmal die Pipeline (vielleicht ist ja jemand abgesprungen...) und ich mache einen Gegenvorschlag zum Angebot.
Bezüglich der Anpassung der Verträge. Die Beweislast liegt auf der Händlerseite. Auch wenn er eine neue Bestätigung schickt, mit angepasstem Preis, muss ich das nicht annehmen. Der ursprüngliche Vertrag ist bindend, egal was z.B. der Hersteller macht. Für die Händler sicher auch nicht einfach, aber rechtlich auch nicht mit AGB´s (Preisanpassungen sind zulässig usw.) lösbar. Der Anwalt, mit dem ich gesprochen habe, sah für meinen persönlichen Fall keinen Grund, warum der Händler nicht erfüllen können sollte. Die 5 Paragraphen die er mir an den Kopf geworfen hat, hab ich vergessen
Grüße
L
@Toni
Das kann sein, gibt ja auch nen paar mehr, dem ein oder ändern fällt es ja auch erst beim genauen Prüfen auf. Bei unserem ist es klein, aber farbig geschrieben, die AGB sagen hingegen null aus. Bei anderen ist es schon formuliert, trotzdem falsch. Naja, umso besser, wenn der Händler sich hier erst gar nicht "falsch" die Option eingeräumt hat 😂
#2247 RE: Capron-Wartezimmer
Hallo zusammen.
Als glücklicher Hymerbesitzer lese ich diese Tragödie hier mit. Für mich als Stuttgarter steht die CMT direkt vor der Tür, ich werde sie am kommenden Dienstag besuchen.
Da ich seit Urzeiten Kunde des Erwin Hymer Centers bin, und diese auch Carado führen, werde ich mal ganz unschuldig einen Verkäufer fragen, wie es denn aktuell so aussieht, wenn man JETZT einen neuen Carado bestellt und warum es diese eklatanten Unterschiede zwischen den Fabrikaten gibt. Es sollte wohl bei der Übermutter Thor keine Rolle spielen, unter welches Fabrikat ich welches Fahrgestell bekomme ...
Liebes Wartezimmer,
lange habe ich die wohlige Gesellschaft der gemeinsam frustrierten genossen. Es scheint wahr zu werden und wir werden das Wartezimmer demnächst verlassen.
Das Fahrzeug steht bereits seit Dezember beim Händler, jetzt kamen auch noch die Papiere an. Insofern geht jetzt alles den geordneten Amtsgang. Zulassungstermin ist gemacht.
Falls es jemanden interessiert, hier die Zeitlinie:
Bestellung durch Händler als Vorlauffahrzeug: April 21
Vertragsabschluss durch uns: September 21
Erstes Lieferdatum: Januar/Februar 22
Zweites Lieferdatum: Mai 22
Drittes Lieferdatum: Oktober 22
Viertes Lieferdatum: November 22
Lieferung des Fahrzeuges: Dezember 22
Produktion des Chassis bei Fiat: Juni 22
Rechnungsstellung an Capron: Juli 22
Produktion des Cliff bei Capron: November 22
Übernahme durch uns: Januar 23
Also insgesamt 20 Monate Lieferzeit ab Originalbestellung durch den Händler und ziemlich genau 12 Monate Wartezeit ab erstem avisierten Lieferdatum an uns.
Vielleicht hilft das ja dem einen oder anderen bei der Abschätzung der eigenen Lieferung. Ich hoffe für euch, dass es ab jetzt besser wird!
Hallo der neue Konfigurator von Carado ist online. Habe mal meine Bestellung zusammengestellt. 13000 Euro mehr als September 21. Wahnsinn.
Bin gespannt was mein Händler mir mitteilt. Im Telefonat im Dezember wurde mir nur ein Aufpreis von 3000 Euro genannt wegen Ducato 9 und Aufbau 24 mit Lieferung im Mai 23.
Werde Ihn nächste Woche mal kontaktieren.
Schönes Wochenende.
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