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Frage zur Auflastung auf 3.850 kg

24.06.2020 16:21
#1 Frage zur Auflastung auf 3.850 kg
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Fahrkönner

Hallo zusammen,

es hat sicher schon mal jemand geschrieben, ich find es aber nicht. ☹️
Heute habe ich von meinem Händler die Bescheinigung von Capron und den neuen Aufkleber für die Beifahrertür (und die Rechnung) erhalten. Alles klar, ich muss damit und dem Auto zum TÜV und dann zur Zulassungsstelle.

Jetzt die Frage: brauche ich auch den Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil 1) oder reicht der Fahrzeugschein?

vielen Dank für eure Hilfe

VG Hermann

Carado T449 (06/2018)

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24.06.2020 17:06
avatar  udo2308 ( gelöscht )
#2 RE: Frage zur Auflastung auf 3.850 kg
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udo2308 ( gelöscht )

Wenn mich nicht alles täuscht reicht derFahrzeugschein.
Wenn das Womo mal verkauft wird und der neue Käufer meldet das Fahrzeug an dann wird das vom Fahrzeugschein in den Brief übertragen.

Gruß Udo


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24.06.2020 17:12
avatar  T67
#3 RE: Frage zur Auflastung auf 3.850 kg
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T67
Fahrexperte

Beim TÜV reicht der Fahrzeugschein, bei der Zulassung brauchst Du beides,Schein u.Brief.


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24.06.2020 17:21
#4 RE: Frage zur Auflastung auf 3.850 kg
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Fahrkönner

Zitat von T67 im Beitrag #3
Beim TÜV reicht der Fahrzeugschein, bei der Zulassung brauchst Du beides,Schein u.Brief.


Nur bei der (Neu) Zulassung oder auch bei der Eintragung in den Fzg Schein ohne Halterwechsel ?

VG Hermann

Carado T449 (06/2018)

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24.06.2020 17:23
avatar  udo2308 ( gelöscht )
#5 RE: Frage zur Auflastung auf 3.850 kg
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udo2308 ( gelöscht )

Ach gucke an , aber jetzt wo du das sagst fällt es mir wieder ein. Mein I 447 war ja vom Werk aus auf 3850 aufgelastet und nach dem ich bei CS die Zusatzluftfederung einbauen lassen habe und noch eine Auflastung auf 4 to machen lassen habe hatte ich den Brief auch mit bei der Zulassungsstelle.

Gruß Udo


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24.06.2020 18:20 (zuletzt bearbeitet: 24.06.2020 18:22)
#6 RE: Frage zur Auflastung auf 3.850 kg
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Fahrkönner

Hallo,

vielen Dank an alle.

Och werde berichten wenn auch die Auflastung eingetragen ist (Für die Eintragung der 255/55 18 CP Reifen und Felgen hat der Fahrzeugschein gereicht).

VG Hermann

Carado T449 (06/2018)

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