Fahrradträger für AHK
#1 Fahrradträger für AHK
Hallo zusammen,
ich plane, den angebauten Fahrradträger (Hymer) abzubauen und die beiden Räder mittels Fahrradträger auf der Anhängerkupplung mit zunehmen. Grund ist zum Einen, das die Konstruktion an der Heckwand ja nicht gerade die stabilste Art ist, wie hier in dem Forum von Max beschrieben, auch wenn wir sehr leichte Cross Räder haben (je ca. 11Kg). Problem ist auch, das ich leider mit dem rechten Arm nichts mehr groß hochheben kann, und der jetzige Träger ist richtig hoch.
Auf der Suche nach einem Träger auf AHK, der für Wohnmobile zugelassen ist hab ich nichts gefunden. Man wird überschüttet von Träger aber die sind formal nur für PKW. Grund ist die falsche Platzierung der Leuchten zur Fahrzeugaußenkante. Die muß max. 40cm aufweisen, zu lesen in der STvO:Auszug StVo
Ich weiß, das es Mobilisten gibt, die normale Träger auf der AHK haben, aber im Fall eines Auffahrunfalls kann es erheblichen Ärger mit der Versicherung geben, zum Tüv baut man den Träger ja eh ab.
Ist so ein Träger jemand mal "über den Weg gelaufen oder von gehört??
Danke und Gruß
Hans Josef
Wir sind jahrelang mit den Eufab Träger rumgefahren.
Da konnte ich die Leuchten weiter rausziehen und bin auf das nötige Maß gekommen.
Der Träger ist preiswert,und hat nicht dieses viele Plastikkrams.
Tragfähigkeit 40 kg, da reicht für Fahrräder.
Werbung: https://www.ebay.de/itm/Eufab-Fahrradhec...IoAAOSwcPFdZksb
#4 RE: Fahrradträger für AHK
Hallo Hans-Josef,
hast du mal bei Thule direkt auf deren website geguckt? Neben den üblichen Heckträgern bieten die auch so einen wie von dir gesucht an - ggf vorab kurz anfragen, ib er tatsächlich die gesetzlichen Bestimmungen erfüllt.
Ich biin mir jetzt nicht ganz sicher was die gesetzlichen Vorgaben betrifft (da ich mich damit nicht beschäftige - bei mir hängt ja der Anhänger an der Kupplung), aber selbst wenn es in D ok ist, kann man im Ausland durchaus Probleme bekommen, wenn die Heckleuchten nicht am hintersten Ende ganz außen sind. Da ist man sicherlich mit den Leuchten ganz hinten/ganz außen auf der sicheren Seite....
Es sollte mich aber wundern, wenn es da nicht entsprechende Lösungen gibt. Vor einem Monat hätte ich gesagt: ich frag mal auf der Messe nach ... aber die ist ja rum...
Es gibt ein EU Abkommen, welches besagt, dass in Europa die Fahrzeuge so verkehren dürfen, wie sie im zugelassenen Heimatstaat fahren dürfen und zugelassen wurden, Ausnahme bei Gefährdung.
Mit Gefährdung sind namentlich ungenügende Bodenfreiheit, überarbeite Bereifung mit nicht von der Karosserie abdeckenden Reifen, ungenügender Freiraum bei eingeschlagener Lenkung zwischen Reifen und festen Bauteilen, Undichte Fahrzeuge welche die Umwelt schädigen oder Änderungen Defekte welche erhöhte Luftverunreinigung bewirken. Solchen Fahrzeugen kann die Weiterfahrt verboten werden. Sind die Änderungen jedoch nicht alle im Heimatstaat zugelassen, wird auch gebüsst.
Ein Fahrradträger ist ein Ausrüstungsgegenstand.
Dieser muss für die Fahrt in ein anderes Land in Europa nicht baulich verändert werden um legal fahren zu dürfen.
Eine Zusatzausrüstung kann jedoch Ei Land vorschreiben, welches keine bauliche Massnahme erfordert.
Beispiel:
Die reflektierende Tafel für Spanien oder Italien, welche nicht identisch ist.
Anderes Beispiel:
Anhängelast:
Opel Ascona C Cabrio
In Deutschland bekommt diese Fahrzeug deutlich weniger Anhängelast eingetragen wie vergleichsweise in der Schweiz. Trotzdem darf mit einem solchen Fahrzeug welches in der Schweiz zugelassen ist ein Anhänger mit der weit höheren Anhängelast in Deutschland gefahren werden.
Spurplatten, Reifenund Felgenvarianten, welche in Deutschland nach geltendem Recht eingetragen wurden, in der Schweiz nicht eingetragen werden können, dürfen an einem in Deutschland zugelassenen Fahrzeug verbaut sein und der Fahrer damit legal in der Schweiz als Tourist gefahren werden.
Vorsicht bei Eintragungen welche durch den netten TÜV Prüfer eingetragen wurden. Das nationale Recht ist ausschlaggebend. Es muss bei jeder beliebigen Prüfstelle uneingeschränkt eingetragen werden können.
Wenn der Fahradträger so in Deutschland gefahren werden darf, darf daher dieser Träger auch in Europa gefahren werden.
Ich hoffe es verständlich geschrieben zu haben.
Hi Daniel,
Deine Ausführungen sind insofern richtig, dass alles was eingetragen ist in jedem EU-Land (und assoziierten Ländern - da gehört in dem Fall die Schweiz dazu) automatisch erlaubt ist (zumindest als Besucher) - allerdings nur in dem Rahmen, außerhalb der EU kann das schon wieder anders aussehen...
Aber: der Träger wird ja gar nicht eingetragen und ist somit eine Außenlast, also Gepäck. Und hier treten dann schon wieder nationale Eigenheiten in Kraft, mit der Vorschrift ab wan und in welcher Weise soetwas zu kennzeichnen ist, die ominöse Tafel hast Du ja schon erwähnt. Da könnte also durchaus auch eine andere Regelung im Ausland gelten.
Davon abgesehen, dass ich gar nicht sicher bin, wie die Vorgaben in D wirklich sinn, hatte ich ja geschrieben.
#11 RE: Fahrradträger für AHK
Hallo zusammen,
jetzt hab ich aber was losgetreten - es geht doch nur um einen Fahrradträger.
Wenn der Träger gem. StVO u.a. § 53 Abs. 1 entspricht, kann ich den überall in der EU incl. CH benutzen.
Dieses Gesetz besagt, dass die Schlussleuchten möglichst weit voneinander angebracht, der äußerste Punkt der leuchtenden Fläche darf nicht mehr als 400 mm von der breitesten Stelle des Fahrzeugumrisses entfernt sein.
Dies ist bei reinen PKW Trägern am WoMo nicht der Fall und wird ein solcher Verstoss im Schadensfall (Auffahrunfall...) festgestellt, so hat man die A...-Karte gezogen und kann ggf. noch den Schaden des auffahrenden Fahrzeuges bezahlen.
Zitat von T67 im Beitrag #5
Was heist Gesetzlichen Bestimmungen ?
Der Träger ist einfach nur Ladung,kann ohne Werkzeug entfernt werden.
Schon mal einen Flixbus gesehen mit Fahradträger auf der AHK ?
Die sind auch viel schmaler wie der Bus.
Dem ist wohl nicht so, auch für den Bus gibt es u.a.eine Vorschrift.
Ich hab mal eine Anfrage an Thule gestellt, werde berichten, was raus kommt.
Gruß
Hans Josef
Hi Dieter,
auf Deinem Bild sind die Leuchten aber immer noch mehr als 400 mm von der Außenkante entfernt.
Wo ich mir aber nicht sicher bin ist, ob das mit den 400 mm hier auch wirklich zutrift, denn die originalen Leuchten sind ja nicht verdeckt und die Zusatzleuchten kennzeichnen den überstehenden Teil (also den Fahrradträger) in ausreichender Weise sowohl in der Länge als auch in der Breite. So und jetzt habe ich auch selber mal nachgesehen, ich denke hier greift nicht Absatz 1 von §53, sondern eher Absatz 5 und da reicht sogar ein (!) Rücklicht in der Mitte für den Fahrradträger - heißt zwei reichen auf jeden Fall, auch wenn sie weiter als 400 mm vom Fahrzeugrand entfernt sind - solange die Beleuchtung des Fahrzeugs selber dem Absatz 1 entspricht (wird sie ja wohl) und nicht verdeckt ist (sieht mir nach dem Bild von Dieter nicht danach aus).
Aber genau das ist es auch was ich meinte: das kann in den verschiedenen Ländern durchaus unterschiedlich ausgelegt werden, so gilt die im Absatz 5 genannten 1000 mm für den Überhang in Italien eben nicht (da zählt alles ab dem ersten Zentimeter als "überstehend") und zwar ausdrücklich auch für alle Ausländer (weshalb man ja auch diese Tafgel braucht) und somit könnten hier auch andere Anforderungen an die Beleuchtung existieren (und das recherchiere ich jetzt wirklich nicht mehr).
Zitat von Andy im Beitrag #13
Hi Dieter,
auf Deinem Bild sind die Leuchten aber immer noch mehr als 400 mm von der Außenkante entfernt.
Moin,das täuscht.
Habe jetzt den Träger extra nachgemessen.
Der ist außenkannte Lampen genau 1500 mm
Wenn ich jetzt 800 mm dazurechne sind es 2300 mm, also fehlen bei 235 cm Womobreite an jeder Seite 25 mm
Da kann ich mit leben
Aber diese paar Millimeter könnte ich noch verbreitern.
Die Perspektive auf den Bild sieht etwas anders aus.
Hier sieht man das es Vierkanntrohre sind die man ineinander verschieben kann.
#15 RE: Fahrradträger für AHK
Hallo zusammen,
meine Anfrage von Thule wurde heute beantwortet.
Anfrage:
Guten Tag,
ich würde gerne einen Fahrradträger auf Anhängerkupplung an meinem Wohnmobil montieren.
Haben Sie entsprechende Fahrradträger im Programm, welche den gesetzlichen Anforderung entsprechen.
Lt. StVO müssen die Schlussleuchten möglichst weit voneinander angebracht, der äußerste Punkt der leuchtenden Fläche darf nicht mehr als 400 mm von der breitesten Stelle des Fahrzeugumrisses entfernt sein.
Auf ihrer Internetseite bieten sie zwar Trägersysteme für Wohnmobile auf AHK an, entsprechen aber nach meiner Einschätzung der Träger für PKW und nicht für Wohnmobile, da nichts von der breiter montierten Lampeneinheit beschrieben ist.
Bitte kurze Info - vielen Dank
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Antwort von Thule:
Hallo Herr Müller,
Vielen Dank für Ihr Interesse an unseren Produkte.
es stimmt was Sie sagen, Anhängerkupplung montierte Fahrradträger bieten wir nur für PKW an (Transportlösungen).
Für Wohnmobile gibt es Rückwand oder Garage Lösungen (Reisemobil und Caravanprodukte).
Wir wünschen Ihnen schöne Weihnachten.
Mit freundlichen Grüßen
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Damit ist wohl klar, das wir auf WoMo's diese Träger formal nicht anbauen dürfen. Der Träger von Dieter - auch wenn 2 cm fehlen - könnte man anbauen, wenn man sich zu der fehlenden Nr.-Schild- Beleuchtung was einfallen läßt.
Übrigens: Bei rückseitigem Anbau einer Transportbox, Fahrradträger, Rollenbühnen, Boxen.... ist die am Fahrzeug befindliche Beleuchtung nicht mehr relevant, da diese durch derartige Objekte teilweise oder ganz verdeckt sind. Ausnahme ist die dritte Bremsleuchte.
Damit dies bei den Heckwand- Träger, welche viele von uns ja dran haben, nicht passiert, sind diese so derartig hoch angebaut, damit die Beleuchtung unter dem Blickwinkel von x° nicht abgedeckt wird.
Fazit: Ich werde mir den Träger von Eufag anschaffen und mit den fehlenden 2 cm warscheinlich super leben .
Gruß
Hans Josef
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