Plugin User ignorieren
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Version: 0.083
Autor: Mike48
Quelle: https://www.friends-of-xobor.de
Support: https://www.hpm-support.de/t545566f11769190-Plugin-User-ignorieren.html
Fahrtkostenerstattung bei Mängeln/Reparatur

Hallo Gemeinde,
wer hat Erfahrung mit Capron bei Fahrtkostenerstattung zur Mängelbeseitigung innerhalb der ersten zwei Jahre. Übernimmt Capron oder der Händler?
Hintergrund: Unser WoMo war zwecks Mängelbeseitigung beim Händler. Der sagt zum Thema Fahrtkostenerstattung, er mache sowas nicht.
Von Knaus/Tabbert kenne ich es so: Der Händler beantragt die Erstattung der Fahrtkosten beim Hersteller, der nickt ab, die Kosten werden erstattet.

Hallo Tom,
ich bin immer erstaunt, wenn ich höre das Verkäufer bei Mängeln beim Hersteller nachfragen und bei Ablehnung durch diesen beim Kunden zur Kasse bitten wollen.
Dem Käufer gegenüber ist in den ersten 24 Monaten nur der Verkäufer in der Pflicht. Das betrifft auch Aufwendungen die der Käufer hat. Bei kleineren Gütern sind es die Versandkosten, beim KFZ dann die Fahrt- und Zeitaufwendungen.
Der Händler kann gerne beim Hersteller um Ersatz nachfragen, das ist dann schön für den Händler, wenn der Hersteller sich an den Kosten beteiligt.
Ich hatte vor Jahren das Problem mit einem PKW. Der Verkäufer und zuständige Werkstatt war 100 km entfernt. Nachdem ich mir die Ausführungen des BGB raus gesucht habe und meine Kilometerkosten und Zeitaufwand aufgelistet habe, war der Händler zum Glück ohne weitere Streitigkeiten einsichtig. Das rechne ich dem Händler auch positiv an, er konnte ja nichts für das Montagsauto und ich wollte neben dem Frust nicht auch noch auf den Aufwendungen für mehrere vergebliche Reparaturversuche sitzen bleiben.
#3 RE: Fahrtkostenerstattung bei Mängeln/Reparatur

Herbert hat Recht. Der Vertragspartner des Kunden hat bei der Beseitigung von Sachmängeln eine Erstattungspflicht für die Fahrtkosten.
Mein Händler aus Erlangen mußte dies auf mein Verlangen sogar 2 x erstatten, mit jeweils 0,30 € pro Kilometer.
Capron hat das zwar bewilligt, spielte aber für meine Ansprüche keine Rolle. Ich hatte mit den Hersteller nichts zu tun, sondern nur mit meinem Vertragspartner.
Gruß Manfred B


Zitat von scar2 im Beitrag #2
Dem Käufer gegenüber ist in den ersten 24 Monaten nur der Verkäufer in der Pflicht.
Für die ersten 12 Monate ist das wohl zutreffend. Aufgrund der Beweislastumkehr können Gewährleistungsansprüche innerhalb der ersten 12 Monate oft problemlos geltend gemacht werden. Nach 12 Monaten muss hingegen der Käufer nachweisen, dass der Mangel bereits beim Kauf vorhanden war und nicht etwa durch eine fehlerhafte Nutzung entstanden ist. Da sollte man schon mal prüfen, ob man nicht lieber die Garantie des Herstellers in Anspruch nimmt.
Und ein besonders wichtiges Schlagwort ist gerade gefallen, nämlich Gewährleistungsansprüche. Nur dafür ist der Verkäufer in der Verantwortung, nicht aber für einen angemeldeten Garantieanspruch, da es sich um ein Herstellerversprechen handelt.
Meldet ein Käufer einen Garantiefall (auch ggü. dem Verkäufer), dann ist der Hersteller (Garantiegeber) zuständig und nicht mehr der Verkäufer. Garantie ist eine freiwillige Leistung des Herstellers, nicht des Verkäufers. Man sollte also insbesondere in den ersten 12 Monaten darauf achten, dass man ggü. dem Verkäufer nicht von Garantie spricht, sondern das Gewährleistungsrecht laut BGB in Anspruch nimmt.
Die zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Kosten (z. B. Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten) hat der Verkäufer gemäß § 439 Abs. 2 BGB zu tragen.
Thomas
#6 RE: Fahrtkostenerstattung bei Mängeln/Reparatur

@Tom
Ja, soweit mir berichtet wurde, hatte Capron meinen Fahrtkostenanspruch bejaht und vermutlich auch dem Händler erstattet. Aber das ist nur sekundär. Hier ging es nicht um das Thema Garantie, sondern um die Durchsetzung meines Anspruches auf Sachmangelbeseitigung im Rahmen der Gewährleistung und der Erstattung 2maliger Fahrtkosten. Das lag an der Inkompetenz der Händlerwerkstatt und sowas wird von mir abgestraft.

Hallo,
solch eine Forderung würde ich nur machen, wenn der Händler schwierig ist. Ansonsten ist es wichtig einen guten Kontakt zu haben und Zeitnahe Termine zu bekommen. Bin in 14 Tagen auch bei meinem Händler um zum zweiten Mal eine Beanstandung beheben zu lassen. Ich frage ihn ob er gleich eine Dichtheitskontrolle kostenlos macht. Könnte mir vorstellen, dass er nicht nein sagt.
Gruß Rolf

Zitat von Sahra85 im Beitrag #7
Hallo,
solch eine Forderung würde ich nur machen, wenn der Händler schwierig ist.
Hallo Rolf,
ich habe die Rechnung auch erst nach mehreren vergeblichen Versuchen und damit mehreren sinnlosen Anfahrten gemacht.
Wobei das Problem weniger die Werkstatt des Verkäufers war, sondern die Vorgehensweise des Herstellers. Der forderte einen Überprüfungsschritt, nach Rückmeldung kam Tage oder Wochen später der nächste Prüfpunkt. Jedes Mal war für mich mit Anfahrt, Werkstattaufenthalt und Rückfahrt ein Tag weg.

Zitat von newcarado im Beitrag #8
Das wäre ja mal ein vorbildlicher Händler.
Hallo Jens,
kann bis jetzt wirklich nicht klagen, habe sehr viele Beanstandungen, die er sich wirklich annimmt und nicht sagt es ist halt so. Wenn ich bei dem bin und die Reparatur einen Tag dauert bekomme ich einen Mietwagen oder kostenlose Fahrscheine. Habe ihn einmal gesagt ich wandere nach X, da hat er mir angeboten mich dort abholen zu lassen.
Gruß Rolf
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