Fahrtenschreiber / Eurokontrollgerät
Zitat von neyoo im Beitrag #13
Ja, interessantes Video von jemand, der gerne schwallert und die Zusammenhänge vermutlich etwas durcheinander bringt...... ..............neyoo
Absolut meine Zustimmung!!!
Er hat Anfang mal wirklich gute Videos gemacht... Heute kommt da nur noch Klick-Bait, Massenproduktion und das von der erwähnte Geschwafel rüber.
Zudem finde ich ihn mittlerweile extrem arrogant, insbesondere den "günstigeren" Modellen (und damit auch deren Besitzern) gegenüber.
Daher halte ich auch inhaltlich das verlinkte Video für nicht repräsentant und nur wieder ein "aufspringen auf ein strittiges Thema!.
Lieben Gruß von der Ostseeküste....Torsten
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Seit dem 26.10.2022 sind wir mit unserem ganzen Stolz "Jonathan" (T447) glücklich unterwegs.
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#18 RE: Fahrtenschreiber / Eurokontrollgerät
https://www.balm.bund.de/SharedDocs/Down...icationFile&v=8
Wohnmobile ohne Anhänger dienen grundsätzlich nicht
der Güterbeförderung und haben i. d. R. weniger als 8
Fahrgastplätze. Sie unterliegen deshalb auch regelmäßig
nicht den Sozialvorschriften im Straßenverkehr.
Besitzt ein Wohnmobil bzw. ein Wohnmobil mit Anhänger
(Wohnmobilkombination) neben dem Wohnbereich Lademöglichkeiten
für Güter, beispielsweise für Pferde oder
Motorschlitten, so dient es regelmäßig der Güterbeförderung.
Das Vorhandensein eines Wohnbereichs steht der
Zweckbestimmung für die Güterbeförderung nicht entgegen.
Auch der Umstand, dass das Fahrzeug der Beladung
mit Gütern zu nichtgewerblichen Zwecken dienen soll,
steht der Anwendung der Sozialvorschriften grundsätzlich
nicht entgegen.
Dient das Wohnmobil oder die Wohnmobilkombination der
Güterbeförderung, so ist bei der Frage der Anwendung der
Sozialvorschriften im Einzelnen zu unterscheiden:
1. Gewerbliche Güterbeförderung:
hier finden die Sozialvorschriften nach denselben Kriterien
Anwendung wie bei anderen Fahrzeugen. Die Ausnahmeregelungen
nach Art. 3 VO (EG) Nr. 561/2006
und den §§ 1 Abs. 2, 18 FPersV sind zu beachten.
2. Nichtgewerbliche Güterbeförderung (Art. 4 Buchst. r
VO (EG) Nr. 561/2006) mit Wohnmobilen bzw. Wohnmobilkombinationen
bis einschließlich 7,5 t zHM:
hier finden aufgrund der Ausnahmeregelung des Art. 3
Buchst. h VO (EG) Nr. 561/2006 die Sozialvorschriften
keine Anwendung.
3. Nichtgewerbliche Güterbeförderung mit Wohnmobilen
bzw. Wohnmobilkombinationen über 7,5 t zHM:
hier finden die Sozialvorschriften Anwendung, soweit
keine Ausnahmeregelungen nach Art. 3 VO (EG) Nr.
561/2006 oder §§ 1 Abs. 2, 18 FPersV eingreifen.
So wie ich das lese, ist das wohl höchstrichterlich bereits entschieden.
vgl. VG München, Urteil vom 04.08.2015 – M 16
K 14.4886 sowie EuGH, Urteil vom
02.03.2023, – , C 666/21
Betroffen sind dann wohl die Linerfahrer, die ihren halben Hausstand im Winter nach Spanien transportieren.
Zitat von Lennet Kann im Beitrag #18
Betroffen sind dann wohl die Linerfahrer, die ihren halben Hausstand im Winter nach Spanien transportieren.
Das kann man durchaus so sehen.
Schade eigentlich...
Schade finde ich das aufgrund einer nicht wirklich realistischen "Verallgemeinerung" grundsätzlich auch....
Wenn es dann aber "nur" die Einer mit großen "Transportvolumen" betrifft, dann wird das sicherlich eine "Minderheit" sein über die wir uns dann nicht wirklich ärgern sollten.
Gleichwohl das Thema an sich schon ärgerlich ist!!!
Lieben Gruß von der Ostseeküste....Torsten
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#21 RE: Fahrtenschreiber / Eurokontrollgerät
Zitat von Lennet Kann im Beitrag #18
Betroffen sind dann wohl die Linerfahrer, die ihren halben Hausstand im Winter nach Spanien transportieren.
Genau, NUR darum geht es ausschließlich und ich denke 99% der Mitglieder hier haben solch ein Fahrzeug nicht, denn CAPRON stellt m.W. KEINE Liner her.
Daß HACO sich in seiner Ehre gekränkt fühlt ist mir schon klar, schließlich hat er ja mindestens das 5-fache von uns hier für seinen Liner ausgegeben (... und wird jetzt per Gesetz "benachteiligt"). Leider wird in all diesen dazu gemachten VLOGs immer wieder Unwissen dargeboten und geäußert, was dann zur Verunsicherung der WoMo-Community führt und das Thema hochkochen lässt.
Das ist diesen Selbstdarstellern ja nur recht (bekommen sie dadurch jede Menge Klicks an welchen sie dann bares Geld verdienen). Und so KOCHT dann solch eine Vermischung von Halbwahrheiten und Angstmacherei schnell hoch. Ich denke WIR hier können uns ALLE gemütlich zurücklehnen und das "Ergebnis" abwarten denn WIR sind zu 99% NICHT betroffen.
Absolut mein Gedankengang Mario
Es ist wie im richtigen Leben....:es jammern in der Regel immer die am lautesten, denen es am besten geht.
Und in Zeiten von "Selbstdarstellern" (wie du sie richtigerweise bezeichnest) die auf YT & Co ihren Euro machen, ist es schlimmer denn je. Bei diesen "Künstlern" ist anhand der Überschrift schon KlickBait vorprogrammiert!
Lieben Gruß von der Ostseeküste....Torsten
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