zulässige Achsgewicht der Hinterachse um 100 kg erhöhen
#1 zulässige Achsgewicht der Hinterachse um 100 kg erhöhen
Hallo zusammen,
seit dieser Woche haben wir nun auch unsere AHK am T339, der Sawiko Wheely für den Transport unseres Piaggio Medley und 2 Fahrrädern steht auch schon vor der Tür.
Da ich noch nicht abschätzen kann wie sich die Stützlast auf das zul. Gesamtgewicht des WoMo´s auswirkt, habe ich hier im WIKI einen interessanten Hinweis gelesen. (+100kg bei Anhängerbetrieb)
Beim z. B. Fiat Ducato kann man eine Eintragung bekommen, dass sich das zGesGew und das maximal zulässige Achsgewicht der Hinterachse um 100 kg erhöht, wenn man mit Anhänger unterwegs ist. Im Bereich Nr. 22 der Zulassung ist dann zu lesen:
"F.1 / F.2 und 7.2 / 8.2 + 100 b. Anhängerbetrieb"
Nun zur eigentlichen Frage: Wie komme ich zu dieser Eintragung? Brauche ich hierfür irgendwelche Freigaben?
Auf welcher gesetzlichen Bestimmung beruht dies? Einfach beim TÜV vorfahren und dann geht das ohne Probleme?
Wer hat Erfahrung mit dem Nachtragen und kann berichten?
Danke & Gruß aus Laatzen
Micha
Also bei uns hat das direkt der Händler bei der Neuanmeldung eintragen lassen - ob er da irgendetwas extra vorlegen musste, weiß ich nicht.
Aber bei unserer Absprache vorher wurde gemeint, dass diese Eintragung wohl gar nicht nötig ist, da die in den allgemeinen Homologation vom Ducato eingetragen ist ... ich bin mir da aber nicht sicher, ob dass immer und überall in Europa bei einer Kontrolle auch anerkannt wird und habe deshalb auf eine Eintragung bestanden, was dann auch ohne weiteres passiert ist.
Frag mal in Deinem zuständigen Zulassungsamt nach und ggf. bei TÜV oder DEKRA etc.
#3 RE: zulässige Achsgewicht der Hinterachse um 100 kg erhöhen
Hi Andy,
danke für deine Antwort. Ja, gerade im Ausland (insbesondere Österreich und Schweiz) will ich nicht mit der Polizei diskutieren ob das grundsätzlich zulässig wäre.
Nochmal an alle anderen: Wer hat das noch eingetragen? Die KFZ-Zulassungsstelle trägt nur ein wenn ich mit einem "Dokument" komme, welches exakt das aussagt.
Micha
#4 RE: zulässige Achsgewicht der Hinterachse um 100 kg erhöhen
Hallo Micha,
das Thema hatten wir bereits einmal.
Beim Light-Chassis ( welches bei dir bestimmt verbaut ist ) kannst du die Hinterachse auf maximal 2240 kg auflasten lassen - allerdings unter der Voraussetzung, dass die Felgen sowie auch die Reifen dann die Traglast von mindestens 1120 kg haben - also in der Regel nicht die Original Alufelgen von Fiat ( die haben 1000 kg ).
Allerdings müssen a auch das Fahrwerk ( Federung ) entsprechend angepasst werden - hier bietet zum Beispiel Goldschmitt ein entsprechendes Fahrwerk an.
Nur zur Sicherheit - es gibt bestimmt auch andere Lösungen - also bitte kein Shitstorm.
#6 RE: zulässige Achsgewicht der Hinterachse um 100 kg erhöhen
Nochmals ein Hallo Micha,
die Eintragung wird bei deinem Händler/Werkstatt durch den TÜV-Gutachter in ein Formular durchgeführt - die Eintragung in den Schein/Brief musst du in der Zulassungststelle tätigen.
#7 RE: zulässige Achsgewicht der Hinterachse um 100 kg erhöhen
Hallo zusammen,
das gesamte Thema "Auflastung!" mit all seinen Möglichkeiten ist mir weitestgehend bekannt, auch wie technische Änderungen nach der Abnahme durch TÜV/Dekra in die Papiere gelangen.
Hier / Mir geht es aber um ein anderes Thema.
Keine Auflastung und damit ein LKW, sondern wie oben und hier im Wiki beschrieben um eine Erhöhung des zulässigen Gesamtgewichts auf 3600kg und 2100kg auf der Hinterachse bei Anhängerbetrieb!
Das Ganze unter Beibehaltung des PKW-Status.
VG
Micha
Hallo Micha,
Genau dies haben wir durchgeführt - die Achslast vorne belassen - die Achslast hinten auf 2240 kg erhöht - das Gesamtgewicht bei 3500 kg belassen.
Die entsprechende Eintragung ist, wie bereits beschrieben, mit den zugelassenen Komponenten kein Problem.
(
gelöscht
)
#9 RE: zulässige Achsgewicht der Hinterachse um 100 kg erhöhen
Zitat
Keine Auflastung und damit ein LKW, sondern wie oben und hier im Wiki beschrieben um eine Erhöhung des zulässigen Gesamtgewichts auf 3600kg und 2100kg auf der Hinterachse bei Anhängerbetrieb!
Das Ganze unter Beibehaltung des PKW-Status.
VG
Micha
Alles über 3,5To. ist nichts mehr mir PKW-Status egal was du versuchst
#10 RE: zulässige Achsgewicht der Hinterachse um 100 kg erhöhen
DANKE!
Das ist zwar nicht das was ich möchte bzw. suche, aber auch interessant.
Die 3600kg/2100kg sind ja dann nur erlaubt im Anhängerbetrieb, ohne Hänger bleibt es bei 3500kg/2000Kg.
Irgendwer hat das ja ins WIKI geschrieben, vielleicht kommt ja noch ein Hinweis.
Micha
#11 RE: zulässige Achsgewicht der Hinterachse um 100 kg erhöhen
Hier nochmal zum nachlesen, 3600/2100 kg unter Beibehaltung des PKW-Status.
Anhängerbetrieb
Wer allerdings sein Wohnmobil von Capron mit Anhänger betreibt, sollte sich seinen KFZ-Schein noch einmal genau ansehen (sowohl bei 3.500 wie auch bei 3.850 kg-Fahrzeugen); Nicht selten ist im Bereich 22 folgendes zu lesen (kann aber auch meist nachgetragen werden):
"F.1 / F.2 und 7.2 / 8.2 + 100 b. Anhängerbetrieb" - was heißt das?
Das bedeutet bei 3,5 to-Fahrzeugen, dass im Anhängerbetrieb das zulässige Gesamtgewicht nicht 3.500 kg, sondern 3.600 kg betragen darf.
Ebenfalls erhöht sich die Achslast an der Achse 2 (Hinterachse) um 100 kg auf 2.100 kg.
Bei 3,85 to-Fahrzeugen bedeutet das, dass im Anhängerbetrieb das zulässige Gesamtgewicht nicht 3.850 kg, sondern 3.950 kg betragen darf.
Ebenfalls erhöht sich die Achslast an der Achse 2 (Hinterachse) um 100 kg auf 2.100 kg. Sollte dann noch eine Luftfederung verbaut worden sein, ist die Achslast an der Achse 2 auf 2.240 kg (Anhängerbetrieb 2.340 kg) gestiegen.
Das zulässige Gesamtgewicht von 3.850 kg (Anhängerbetrieb 3.950 kg) bleibt davon allerdings unberührt!
Ein Hinweis noch bzgl. des höheren Gewichtes (3.600 kg) im Anhängerbetrieb: gem. Mitteilung des TÜV Rheinland gelten für die 3,5 Tonner, trotz des möglichen Gesamtgewichtes von 3.600 kg, im Anhängerbetrieb die Regelungen für PKW's bis 3,5 Tonnen.
Selbst in Österreich würde dies akzeptiert und führe nicht zu einem GO-Box Zwang (zwar im Einzelfall per Mail von der ASFINAG bestätigt, trotzdem aber keine Gewähr dafür, nicht doch auf eine Waage gebeten zu werden).
#12 RE: zulässige Achsgewicht der Hinterachse um 100 kg erhöhen
Achtung: das ist keine Erhöhung der zulässigen Gesamtmasse! Und wirkt sich deshalb auch nicht auf den Status Lkw/Pkw aus.
Die Masse wird auch nicht wirklich erhöht, da diese 100 kg ausschließlich bei Anhängerbetrieb erlaubt sind und es sind genau die 100 kg, die als (maximale) Stützlast auf die Kugel drücken und diese zählen de jure nicht zum Zugfahrzeug, sondern zum Anhänger.
De facto - also rein technisch betrachtet - lastet die Masse aber natürlich auf der Hinterachse (sogar mehr - bei unserem Mobil - und damit auch bei Micha - drücken 100 kg auf der Kugel mit 150 kg auf die Hinterachse).
Und jetzt als Beispiel: unser Anhänger hat eine zGm von 1,6 t, unser Oskar von 3,5 t - damit darf das gesamte Gespann also 5,1 t auf die Waage bringen. Da aber 100 kg vom Anhänger gleichzeitig als Stützlast auf die Maschine drückt, dürfte also das selber nur 3,4 t und damit der Gesamtzug nur 5 t haben - um aus dieser "Falle" rauszukommen, gibt es diesen ominösen Eintrag, der eigentlich nur aussagt, dass diese 100 kg nicht doppelt zu rechnen sind.
Das ist eine rein juristische Angelegenheit und keine technische und ist Quasi ein "erlaubtes Übergewicht" (aber nur beim Zugfahrzeug - nicht beim Gesamtzug). Und das gilt - nocheinmal - ausschließlich, wenn ein Anhänger dran hängt - es gilt also nicht für z.B. einen Fahrradträger auf einer AHK - logisch, da wird ja auch keine Masse doppelt gezählt.
Das ganze könnte man auch dadurch umgehen, dass bei Kontrollwiegen immer Zugfahrzeug und Anhänger getrennt zu wiegen sind - aber eine europaweit geltende Vorschrift dieser Art ist schlicht unmöglich durchzusetzen.
#13 RE: zulässige Achsgewicht der Hinterachse um 100 kg erhöhen
DANKE Andy,
für deine erstklassige und ausführliche Antwort.
Nun kann ich es wenigstens erklären und ggf. mit TÜV, DEKRA oder meinem Carado Händler einen Weg suchen dies in die Fahrzeugpapiere zu bekommen.
Alternativ muss ich bei einer Kontrolle eben auf getrenntes Wiegen bestehen.
Micha
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