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Nutzungsausfall bei Garantiearbeiten

19.10.2024 18:19
#1 Nutzungsausfall bei Garantiearbeiten
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Fahranfänger

Hallo,
hatte schon jemand eine Nutzungsausfallentschädigung erhalten, als sein Fahrzeug wegen eines Herstellermangels beim Händler zur Reparatur war? Bei meinem lief Wasser von der Heckwand durch eine Herstellerseitig vorhandene unsachgemäße abgedichtet Öffnung in den unteren Zeil der Heckwand (angeblich ist die Öffnung notwendig, um die Heckleuchten richtig platzieren zu können)

Carado T 338 Ed. 24, Ford-Basis 155 PS, Schalter
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19.10.2024 19:20
avatar  Andy
#2 RE: Nutzungsausfall bei Garantiearbeiten
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Admin

Schwierige Sache. Nutzungsausfall wird bei Freizeitfahrzeugen nur sehr wiederwillig eingeräumt. Da haben wir Erfahrungen, weil Motorräder auch automatisch als Freizeitfahrzeug eingestuft werden - da muss man dann schon nachweisen, dass man wirklich auf das Motorrad angewiesen ist um da rein zu kommen (bei uns ist das so, auf Grund unserer sehr besonderen Situation)

Ja klar, wir alle hier werden dem Zustimmen, dass es eine Entschädigung geben sollte - Gerichte sehen das aber eben meist anders und sehen die Nutzung eben nicht als "entschädigungswürdig" an.
Aber: man kann ja mal beim Anwalt nachfragen (ist dann aber immer eine Einzelfallentscheidung).

     Andy      

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19.10.2024 19:35
avatar  Torsten
#3 RE: Nutzungsausfall bei Garantiearbeiten
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Fahrprofi

Sehe ich ähnlich wie Andy.
Vielleicht wäre es ein "Druckmittel", wenn man im Voraus gebuchte Plätze oder vielleicht auch einen nicht veränderbaren Urlaubszeitraum nachweisen kann.
Ansonsten könnte es in der Tat schwierig werden da etwas zu bekommen.

Lieben Gruß von der Ostseeküste....Torsten
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Seit dem 26.10.2022 sind wir mit unserem ganzen Stolz "Jonathan" (T447) glücklich unterwegs.
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19.10.2024 19:54
avatar  T67
#4 RE: Nutzungsausfall bei Garantiearbeiten
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T67
Fahrexperte

Kommt auch drauf an ob die Sachmängelhaftung greift oder es ein Garantiefall ist.

Bei Garantie steht alles im Garantievertrag drinn.


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19.10.2024 21:30
#5 RE: Nutzungsausfall bei Garantiearbeiten
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Fahranfänger

Danke für Eure Ausführungen. Einen Klageweg will ich nicht hervorzubringen, ich werde mit meinem Händler, der sehr engagiert ist mal über eine kostenlose erste Dichtigkeitsprüfung sprechen,
LG Elmar

Carado T 338 Ed. 24, Ford-Basis 155 PS, Schalter

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19.10.2024 22:28
avatar  Andy
#6 RE: Nutzungsausfall bei Garantiearbeiten
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Admin

Wenn der Händler zugänglich ist, sehe ich da eher eine Chance sowas abzusprechen, als eine "formelle" Entschädigung. Ganz besonders, wenn der Händler dann sicher sein kann, dass man auch weiterhin Kunde ist....

     Andy      

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20.10.2024 09:12
avatar  Sahra85
#7 RE: Nutzungsausfall bei Garantiearbeiten
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Fahrkönner

Hallo,
da bin ich etwas Gepalten.
Klar habe ich einen gewissen Anspruch bei Garantiearbeiten. Wenn ich einen willigen Händler habe, der alle Arbeiten zur Zufriedenheit ausführt, soll ich da noch z.B. Km Geld einfordern?

Gruß Rolf

Forumspate
Adria 670DL, 4,4t, Bj 2024

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20.10.2024 09:26
#8 RE: Nutzungsausfall bei Garantiearbeiten
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Admin

Ich meine mich zu erinnern, dass ich nicht mal Entschädigung angeboten bekommen habe,
als der PKW wegen einer Rückrufaktion in die Werkstatt musste.

Ich hatte aber auch nicht explizit danach gefragt.

Liebe Grüße Jens



Carado T337, genannt "Karl der Dritte".
Per "Funk" unter capronfreunde

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20.10.2024 11:00
avatar  Torsten
#9 RE: Nutzungsausfall bei Garantiearbeiten
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Fahrprofi

Bei Rückrufaktionen ist das -meines Erachtens- klar geregelt.

Ihre Rechte beim Rückruf
Rückruf- oder auch sogenannte Serviceaktionen der Automobilhersteller haben mit Gewährleistungs- und Garantieansprüchen nichts zu tun. Der Hersteller erfüllt damit seine Produktbeobachtungspflicht und schützt sich vor Schadenersatzansprüchen und Imageverlust.
Rückrufaktionen schützen die betroffenen Kundinnen und Kunden vor Gefahren durch fehlerhafte Produkte. Es gibt keine rechtliche Verpflichtung auf Übernahme der erforderlichen Reparaturkosten oder für einen Leihwagen in der Ausfallzeit. Diese Kosten können Sie nur innerhalb der Sachmängelhaftungsfrist oder einer Garantie geltend machen.
Um ihr Image und den Erfolg der Rückrufaktion nicht zu gefährden, übernehmen die Hersteller aber üblicherweise freiwillig die Reparaturkosten.
Sie haben keinen Anspruch auf Kostenerstattung für die investierte Zeit oder auf ein Mietauto für die Dauer des Werkstattaufenthalts. Manche Hersteller bieten für diese Zeit aber kostenlos ein Ersatzauto an.

Lieben Gruß von der Ostseeküste....Torsten
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Seit dem 26.10.2022 sind wir mit unserem ganzen Stolz "Jonathan" (T447) glücklich unterwegs.
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20.10.2024 12:06
avatar  w112
#10 RE: Nutzungsausfall bei Garantiearbeiten
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Fahrkönner

Bin ich falsch, wenn ich annehme, dass Garantie etwas freiwilliges des Händlers ist und von ihm in den Grantiebedingungen frei gestaltet werden kann, ob er Leihfahrzeuge/Nutzungsausfall anbietet oder nicht? Und ist Gewährleistung nicht etwas, das gesetzlich geregelt ist? Und wenn letzeres so ist, man den Händler nur auf etwas verklagen könnte (Leihfahrzeug/Nutzungsausfall) wenn das auch gesetzlich geregelt ist?

Viele Grüsse

Winfried

P.S. Danke an alle, die sich meiner dummen Fragen annehmen


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