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Warntafel Fahrradträger

03.02.2024 16:01
avatar  Gust
#1 Warntafel Fahrradträger
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Fahrkönner

Würde mich nur interessieren, warum ich in Italien eine
Warntafel am Fahrradträger (Anh. Kupplung) brauche, obwohl nach den
Fahrrädern ja noch die Beleuchtung und das Nummernschild ist.
Hab zwar im Wiki gelesen, bin aber trotzdem nicht schlau geworden.
Wer weis dazu mehr?

Grüße von Regina und Gust unterwegs mit Sunlight V 60

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03.02.2024 16:14 (zuletzt bearbeitet: 03.02.2024 16:21)
#2 RE: Warntafel Fahrradträger
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Fahrkönner

Wollte gerade schreiben, dass du keine Warntafel mehr benötigst, aber...
Lt. ADAC wurde diese Regelung erst mal wieder außer Kraft gesetzt.
https://www.adac.de/verkehr/recht/verkeh...este-warntafel/

Die sind der Meinung, dass Fahrräder schwer erkennbare Ladung sind, deshalb die Warntafel.
Gruß Rotscher

unterwegs mit T 448 Modell 2017

Forumspate

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03.02.2024 16:23
avatar  Gust
#3 RE: Warntafel Fahrradträger
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Fahrkönner

Hallo Rotscher, Danke habs gelesen.
Mach’ ich halt die Tafel darauf.

Grüße von Regina und Gust unterwegs mit Sunlight V 60

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03.02.2024 16:24 (zuletzt bearbeitet: 04.02.2024 09:14)
avatar  purple
#4 RE: Warntafel Fahrradträger
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Fahrkönner

Das ist so, weil es die italienischen Gesetze vorschreiben:

Beim ADAC findet man dazu:

Zitat
In Italien müssen jede nach hinten über das Fahrzeugheck hinausgehende Ladung mit einer Warntafel gekennzeichnet sein. Wenn die nach hinten überstehende Ladung die gesamte Fahrzeugbreite einnimmt, müssen zwei Warntafeln, jeweils links und rechts am seitlichen Ende der Ladung angebgracht werden. Die Warntafel muss eine Abmessung von min. 50 x 50 Zentimeter haben und rot-weiß schraffiert sein (fünf rote Streifen). Verstöße gegen die Kennzeichnungspflicht werden mit mindestens 80 Euro geahndet. Eine Ausnahme galt kurzfristig nach einer Gesetzesänderung im August 2023. Bei Heckträgern mit Wiederholungskennzeichen und eigener Beleuchtung konnte auf eine Warntafel verzichtet werden. Im Januar 2024 wurde diese Gesetzesänderung allerdings wieder ausgesetzt, weil mehrere Hersteller von Heckträgern sich wegen der Gesetzesänderung an die Gerichte gewandt haben. Es gilt daher vorerst wieder die alte Gesetzeslage, wonach auch wieder bei beleuchteten und mit Weiderholungskennzeichen ausgestatteten Heckträgern Warntafeln verwendet werden müssen. Im Sommer diesen Jahres soll es eine neue Entscheidung in dieser Sache geben.



Beste Grüße
Thomas

aus dem Land zwischen den Meeren

Carado T447 Clever Plus, 06/2020, auf Fiat Ducato mit 140 PS, aufgelastet auf 4.050t


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