Anhängerlast lt. Fahrzeugschein / Unterlagen von Sunlight
Hallo in die Runde,
ich beschäftige mich zurzeit mit der Frage, ob und welchen Anhänger (Gewicht) ich mit unserem Cliff600 mit werkseitig
montierter Anhängerkupplung und 160 PS ziehen darf. Im Fahrzeugschein finde ich folgende Werte -> Q.1 750 kg -> Q.2 - 100 kg
Mit dem Zusatzhinweis (ww. AHK lt. EG-TG)
Da die AHK ja wahrscheinlich von Sunlight selbst montiert wurde und ein EU-Zulassung besitzt, wäre diese ja eigentlich
eintragungsfrei …aber wie kommt die Zulassungsbehörde auf solche Werte? Und wo finde ich die tatsächlichen Werte die
ich ziehen darf?
Vielen Dank für eure Antworten :-)
Besten Gruss aus Aachen
#2 RE: Anhängerlast lt. Fahrzeugschein / Unterlagen von Sunlight
Die O.1 Angabe kann durchaus mit den 1750kg passen, nicht aber die ungebremste Angabe mit 100kg. Das sollte, wie Rene schreibt, bei 750kg liegen.
O.1 28. Anhängelast kg bei Anhänger m. Bremse technisch maximal zulässige, gebremste Anhängelast in Kilogramm (kg)
O.2 29. bei Anhänger ohne Bremse technisch maximal zulässige, ungebremste Anhängelast in Kilogramm (kg)
Lieben Gruß von der Ostseeküste....Torsten
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Seit dem 26.10.2022 sind wir mit unserem ganzen Stolz "Jonathan" (T447) glücklich unterwegs.
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#4 RE: Anhängerlast lt. Fahrzeugschein / Unterlagen von Sunlight
das ergibt Sinn, dann sind die 100 kg eigentlich die Stützlast und die 750 kg gehören zu O2. Vorab schonmal danke für die Gedankenstütze, wenn ich zuhause bin, schau ich in die COC-Bescheinigung.
Ps: Also doch kein ungebremster 100 kg Fahrradanhänger hinterm Kastenwagen...
Fahrzeugschein.png
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Ich vermute mal, das es sich hier um die Mindestnutzlast handelt. Dann würden die Angaben irgendwie Sinn machen.
Die Mindestnutzlast berechnet sich wie folgt: 10 kg * (n + L), wobei „n“ die Höchstzahl der Mitfahrer zuzüglich des Fahrers und „L“ die Gesamtlänge des Fahrzeugs in Metern ist. Bei einem Fahrzeug mit 4 zugelassenen Sitzplätzen und einer Länge von 6m beträgt die Mindestnutzlast damit „10 kg * (4 + 6) = 100 kg“. 6
hier die Auflösung .... da hilft wohl nur ein Gang zum Straßenverkehrsamt. Ärgerlich, ich hab tatsächlich nur darauf geachtet, dass der Cliff korrekt als Wohnmobil zugelassen wird (geht bei Erstzulassung wohl auch häufiger daneben).
WhatsApp Image 2023-11-23
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