Rückfahrleuchte S.T68
Hallo René, eine Antwort kann ich dir leider nicht geben da wir auch noch auf unser WoMo warten, du solltest aber vielleicht nicht deine Komplette Adresse in die Fußzeile schreiben.
VG Ingo
Hallo,
die Leuchte ist viel zu dunkel. Mit dem Austausch des Leuchtmittels auf LED kann man es verbessern aber nicht viel, außerdem ist es verboten. Ebenfalls ein Problem ist die Kennzeichenleuchte. Diese leuchtet nach Oben (bescheuert) und blendet die Rückfahrkamera. Ich habe diese Leuchte bestellt, aber noch nicht verbaut: WAS 693 W82. Die hat zwei Modi: Rückfahrlicht (mit Zulassung) und Arbeitsleuchte (nur im Stand zu verwenden, sehr hell). Diese klemme ich an das Rückfahrlicht und das Arbeitslicht auf einen Zusatzschalter. Wenn der TüV es ganz genau nehmen sollte schließe ich noch das Handbremssignal mit an. Dann ist „im Stand“ technisch sichergestellt und man kann trotzdem schnell mal in der Rückwärtsfahrt halten und alles ausleuchten… oder man zieht nur n „bissal“ an der Bremse ;)
#4 RE: Rückfahrleuchte S.T68
Schau mal hier:
Post #9
War jetzt beim TÜV ohne Beanstandung...
Der TÜV hatte kein Problem mit dem Arbeitslicht als RFL? Das wundert mich, aber schön. Dann komme ich mit „Arbeitslicht nur auf Schalter“ vermutlich auch durch :) und solange das neue RFL reicht braucht man den großen Flämmer ja nicht einschalten beim Rückwärtsfahren.
#6 RE: Rückfahrleuchte S.T68
Hallo Patrick,
nein der TÜV hatte nichts dagegen, bin extra bei der ganzen Untersuchung in der Nähe "herumgeschlichen" und hatte Plan B (Abklemmen der Arbeitsscheinwerfer und Anklemmen des orig. RFL) für den Fall einer Eskalation bereit - nein, alles gut. Noch ein Gespräch über die LED Frontlichter gemacht und dann noch die Felgen und ZLF eingetragen, Gasprüfung draufgemacht und Hallermarsch mit den neuen Plaketten...
Moin
Zu dem Thema Rückfahrscheinwerfer hätte ich auch was einzubringen
Ist ja bei allen Fahrzeugen gleich ( Schlechte Ausleuchtung )
E4796EEF-C5A8-45DA-B9B1-8
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Es ist sogar noch etwas komplizierter, der Rückfahrscheinwerfer muss eine CEC Zulassung haben. Damit ist er aber deutlich leuchtschwächer als eine Arbeitsleuchte. Der TÜV hätte die Arbeitsleuchten als Rückfahrlicht eigentlich bemängeln müssen. Dafür gibt es extra kombinierte Rückfahr- und Arbeitsleuchten, wie die oben genannte. Die hat dann zwei Helligkeitsstufen und kann beide Aufgaben erfüllen. Außerdem dürfen Fahrzeuge über 3,5to (und ich glaube 6m Länge) auch zusätzliche, seitliche Rückfahrleuchten haben.
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